Tiefe und umfassende Freihandelszone EU-Georgien

Die EU und Georgien haben im Juni 2014 ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das im Juli 2016 in Kraft trat. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) ist integraler Bestandteil des Abkommens. Sie senkt die Zölle, mit denen europäische Unternehmen beim Export nach Georgien konfrontiert sind. Dadurch wird die Effizienz der Zollverfahren erhöht. Außerdem wird der Handel durch die schrittweise Angleichung der georgischen Rechtsvorschriften, Vorschriften und Verfahren, einschließlich der Normen, an die der EU weiter erleichtert.

Die Vereinbarung auf einen Blick

Das Assoziierungsabkommen EU-Georgien ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Vollständiger Text und Anhänge des Abkommens.

Was sind die Vorteile für Ihr Unternehmen?

Das Abkommen erleichtert es Ihrem Unternehmen, nach Georgien zu exportieren und aus Georgien zu importieren, da es

  • eliminiert die meisten Zölle
  • Effizientere Zollverfahren

Wer kann im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien aus der EU nach Georgien exportieren?

Für die Ausfuhr aus der EU nach Georgien muss Ihr Unternehmen in einem der EU-Mitgliedstaaten registriert sein und eine gültige Zollanmeldung und gegebenenfalls eine Ausfuhrgenehmigung erhalten haben.

Wer kann im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien aus Georgien in die EU exportieren?

Um im Rahmen des Abkommens EU-Georgien in die EU exportieren zu können, muss Ihr Unternehmen in der Republik Georgien registriert sein.

Die wichtigsten Warenausfuhren Georgiens sind

  • Mineralische Erzeugnisse
  • Maschinen und Geräte
  • chemische Erzeugnisse
  • Transportmittel

Die EU ist einer der wichtigsten Handelspartner Georgiens. Daher arbeitet das Land daran, seine Handelsgesetze und -praktiken an die der EU anzugleichen, was insbesondere KMU zugutekommt, die im Handel tätig sind.

Tarife

Das Abkommen beseitigt die meisten Zölle auf Waren.

Industriegüter

Mit dem Assoziierungsabkommen EU-Georgien werden die Zölle auf Industriegüter zu 100 % abgeschafft.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Das Assoziierungsabkommen EU-Georgien verbietet die Nutzung von Zollkontingenten sowohl für Ein- als auch für Ausfuhren.

Für Einfuhren in die EU gibt es jedoch einige Ausnahmen für bestimmte empfindliche landwirtschaftliche Waren, für die Zollkontingente gelten:

Zollkontingent für Knoblauch

Bei der Einfuhr von Knoblauch in die EU wird ein jährliches Zollkontingent angewandt. Im Rahmen des Abkommens akzeptiert die EU Einfuhren aus Georgien in Höhe von insgesamt 220 Tonnen Knoblauch pro Jahr. Die in der Gesamtsumme enthaltenen Einfuhren werden auf der Grundlage des „First come first served“-Verfahrens ermittelt. Sobald der Gesamtbetrag überschritten ist, wird der Meistbegünstigungszoll der EU erhoben. Überprüfen Sie vor dem Export den Saldo jedes anwendbaren Kontingents.

Eintrittspreis für bestimmtes Obst und Gemüse

Wenn Sie bestimmtes Obst und Gemüse in die EU einführen, z. B. Tomaten, Zucchini oder Pfirsiche, unterliegen Ihre Waren einem Einfuhrpreissystem. Im Rahmen des Abkommens bedeutet dies, dass der Zoll als spezifischer Zoll berechnet wird. Wenn die Waren, die Sie in die EU einführen, die Anforderungen der Ursprungsregeln erfüllen und zu einem niedrigeren Rechnungspreis als dem auf dem spezifischen Zoll angegebenen Betrag bewertet werden, tragen Sie als Einführer die Differenz zwischen dem festen spezifischen Zollbetrag und dem Rechnungsbetrag.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Gebühren zu zahlen, wenn der Zollwert der Ware, die Sie aus Georgien einführen, dem vom Zollamt angegebenen Einfuhrpreis entspricht oder diesen übersteigt.

Siehe die Liste der Waren, für die ein Einfuhrpreis gilt.

Müssen Sie den Eintrittspreis für Obst und Gemüse bezahlen, wenn Sie Waren aus Georgien importieren?

In der Praxis haben die meisten aus Georgien eingeführten Waren einen Zollwert, der über dem Einfuhrpreis liegt, so dass Sie in den meisten Fällen keinen Einfuhrpreis zahlen müssen.

Umgehungsbekämpfung

Die meisten (verarbeiteten) landwirtschaftlichen Erzeugnisse unterliegen einem Umgehungsmechanismus, d. h. einem Schwellenwert für die Gesamtmenge der Einfuhren pro Jahr. Anhang II-C des Assoziierungsabkommens EU-Georgien enthält eine Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, auf die ein Umgehungsmechanismus angewandt wird.

Das bedeutet, dass die EU die niedrigeren Zölle für diese Waren aussetzen darf, wenn die Einfuhren aus Georgien ein bestimmtes Niveau überschreiten. Die Schwelle kann nur überschritten werden, wenn die georgische Regierung der EU eine solide Begründung dafür liefern kann, dass die georgischen Hersteller in der Lage sind, diese Waren herzustellen und/oder Mengen zu exportieren, die die Schwelle überschreiten. Wenn die Begründung zufriedenstellend ist, werden die Zölle erlassen.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Drittländer das Abkommen zwischen der EU und Georgien nicht in Anspruch nehmen und in betrügerischer Weise über Georgien in die EU exportieren.

Finden Sie den für Ihr Produkt geltenden Tarif in My Trade Assistant

Ursprungsregeln

Um für eine Präferenzbehandlung (niedrigerer oder kein Zollsatz) in Betracht zu kommen, muss Ihr Erzeugnis bestimmten Ursprungsregeln, den Ursprungsregeln, entsprechen, die im Paneuropa-Mittelmeer-Übereinkommen festgelegt sind.

 

Bitte überprüfen Sie das interaktiveTool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA)in My Trade Assistant, um zu bewerten, ob Ihr Produkt die Ursprungsregeln erfüllt, und um herauszufinden, wie Sie die richtigen Dokumente erstellen. Weitere Informationen zur Verwendung von ROSA

Wenn Sie neu im Thema sind, finden Sie eine Einführung in die Hauptkonzepte im Warenbereich.

Produktanforderungen

Technische Regeln und Anforderungen

Im Rahmen des Abkommens hat Georgien seine technischen Standards und Vorschriften an die der EU angeglichen. Dies bedeutet, dass die meisten technischen Vorschriften in Georgien die gleichen sein werden wie in der EU.

Georgien näherte sich den Vorschriften an, einschließlich

  • die Akkreditierung und Vermarktung von Produkten, in der die Module der Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt sind
  • allgemeine Produktsicherheit, Festlegung von Kriterien, was bei der Bestimmung eines Produkts als sicher zu berücksichtigen ist, und Festlegung, wann ein Produkt zu verbieten ist, weil es eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit darstellt

Eine Liste dieser Verordnungen und anderer Rechtsvorschriften, die Georgien umgesetzt hat, findet sich in Anhang III-B des Assoziierungsabkommens EU-Georgien.

Georgien stimmte auch ungefähr 21 Verordnungen zu, die die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen einer breiten Palette von Produkten abdecken, darunter Maschinen, Aufzüge, Spielzeug, medizinische Geräte und einfache Druckbehälter. Diese sind in Anhang III-A des Assoziierungsabkommens EU-Georgien aufgeführt.

Was die Normen anbelangt, so hat Georgien internationale und europäische Normen nach bewährten Verfahren übernommen. Von allen registrierten georgischen Standards sind 98% international und europäisch, während 2% georgisch-spezifisch sind.

Die folgenden Arten von Standards können in Georgien verwendet werden, wenn auch auf freiwilliger Basis

  • Internationale und regionale CIS-Standards
  • Standards eines EU- oder OECD-Mitgliedstaates
  • Georgische Normen
  • Georgische Unternehmensstandards

 

Wenn Sie Waren von einem georgischen Hersteller importieren möchten, der sich für die Verwendung seiner eigenen Spezifikationen entschieden hat, müssen Sie eine von diesem Hersteller unterzeichnete EU-Konformitätserklärung erhalten.

Die EU-Konformitätserklärung bescheinigt und erklärt, dass die betreffenden Produkte die einschlägigen Anforderungen und Normen erfüllen. Danach kann Ihr Hersteller das CE-Kennzeichen (Conformité Européenne) auf seinen Waren anbringen, das darauf hinweist, dass er die EU-Normen erfüllt.

Entscheidet sich Ihr Hersteller dafür, die Konformität durch eine EU-Konformitätserklärung nachzuweisen, kann dies mehr Geld und Zeit kosten als die Arbeit mit den harmonisierten EU-Normen, die die Gleichwertigkeit gewährleisten.

Sehen Sie sich die harmonisierten Normen an, die in den bestehenden sektoralen Produktrichtlinien zusammengefasst sind.

Woher weiß ich, dass die von mir importierten Waren den EU-Vorschriften und -Normen entsprechen?

  • Nach Abschluss der Konformitätsbewertungsverfahren werden die einschlägigen Dokumente, die Ihre Ausfuhren aus der EU nach Georgien begleiten, in englischer oder notariell beglaubigter georgischer Übersetzung ausgestellt.
  • eine Konformitätsbewertung muss von einer Benannten Stelle durchgeführt werden (bei der es sich in der Regel um eine bestimmte Organisation wie ein Labor, eine Inspektions- oder Zertifizierungsstelle handelt)
  • Wenn Sie Ihre Waren nach Georgien exportieren, kann die Konformitätsbewertung von der in Georgien akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt werden.
  • wenn Sie Ihre Waren aus Georgien in die EU einführen, siehe Liste der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen

Georgien ist Mitglied des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel sowie des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe. Daher können für die Einfuhr von Chemikalien Verbote oder Beschränkungen gelten. Das Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft ist die offizielle Kontaktstelle (OCP) für solche Chemikalien.

Die EU und Georgien arbeiten derzeit an einer Art Abkommen über die gegenseitige Anerkennung, mit dem bestimmte Industrieprodukte, die die Konformitätsanforderungen erfüllen, ohne weitere Prüf- oder Konformitätsverfahren in Verkehr gebracht werden können.

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - SPS

Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit

Mit dem Abkommen zwischen der EU und Georgien werden sowohl die EU als auch Georgien daran gehindert, ungerechtfertigte Vorschriften zu erlassen. Dies ist besonders zu Ihrem Vorteil, wenn Sie ein Kleinbauer sind, der landwirtschaftliche Waren nach Georgien exportiert.

Dies bedeutet nicht, dass das Schutzniveau jedes einzelnen Landes beeinträchtigt wird. Da die Lebensmittelsicherheitsstandards der EU sehr hoch und streng sind, erlässt die georgische Regierung einige der SPS-Legislativmaßnahmen der EU.

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien stellt auch sicher, dass die Vorschriften über Tierschutz und Pflanzengesundheit den EU-Normen und den Entwicklungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) entsprechen.

 

Wenn Georgien die EU-Vorschriften immer noch angleicht, wie exportieren/importieren Sie?

Wenn Sie Pflanzen und/oder tierische Erzeugnisse in die EU einführen, müssen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde Georgiens einholen. Diese Zertifizierung sollte gewährleisten, dass Ihr Produkt die relevanten SPS-Anforderungen erfüllt.

Gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien ist die Regierung Georgiens verpflichtet, der EU mitzuteilen, wann sie eine Angleichung der Vorschriften über Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und -sicherheit erreicht hat. Der Konsultationsprozess, um festzustellen, ob die Angleichung der Vorschriften erreicht wurde, kann bis zu 360 Tage dauern.

Liste der zuständigen Behörden
  • die Nationale Lebensmittelbehörde (NFA) unter dem Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft ist für die Überwachung, Überwachung, Durchführung geplanter und/oder ungeplanter Inspektionen, die Durchführung von Dokumentenprüfungen, Probenahmen für Tests und die Überwachung in Fragen der Lebensmittelsicherheit zuständig - dies bedeutet auch, dass die NFA in jeder Phase der Produktion, Verarbeitung und des Vertriebs die staatliche Kontrolle über die Konformität von Lebensmitteln/Futtermitteln ausübt
    • Die NFA verfügt auch über eine Veterinärabteilung, die für die Veterinärkontrollen von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen in Georgien zuständig ist.
    • Die Pflanzenschutzabteilung des NFA ist für die Regulierung von Schädlingsrisikoanalysen in Georgien zuständig.
  • Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist für gesundheitsbezogene Rohstoffe und Maßnahmen zuständig - es trägt zum Krisenmanagement in Fragen der Lebensmittelsicherheit bei und beteiligt sich an den Bemühungen, sicherzustellen, dass Normen und Parameter für die Lebensmittelsicherheit eingeführt werden.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit können spezifische Einfuhrverfahren für Kosmetika und verwandte Waren beantragt werden, einschließlich eines Hygienezertifizierungsverfahrens und eines spezifischen Registrierungsverfahrens für den Marktzugang in Georgien. Sie können sich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wenden, um Informationen über alle erforderlichen Dokumente zu erhalten.

  • Der Finanzdienst ist eine Abteilung des Finanzministeriums, die für die Einhaltung der SPS-Vorschriften an den Außengrenzen Georgiens zuständig ist.
  • Laboratorien sind ein wesentlicher Bestandteil des institutionellen Systems der Betriebsprämienregelung. Das georgische Akkreditierungszentrum akkreditiert alle Laboratorien, die nach anerkannten internationalen Standards arbeiten

Technische Handelshemmnisse

Obwohl technische Regeln wichtig sind, können sie manchmal als Hemmnisse für den internationalen Handel wirken und somit eine erhebliche Belastung für Sie als Exporteur darstellen.

  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie vor einer Handelsbarriere stehen, die Ihr Geschäft verlangsamt oder Sie am Export hindert, können Sie uns Folgendes mitteilen:
  • Melden Sie, was Ihre Exporte nach Georgien mit dem Online-Formular stoppt. Die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Kontaktieren Sie uns

Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)

Zollabfertigungsunterlagen und -verfahren

Das Abkommen gewährleistet transparentere und vereinfachte Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.

Dokumente

Die Schritt-für-Schritt-Anleitungen beschreiben die verschiedenen Arten von Dokumenten, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Produkte vorbereiten sollten.

Abhängig von Ihrem Produkt können die Zollbehörden alle oder einige der folgenden Elemente verlangen:

  • Handelsrechnung (finden Sie die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Form und Inhalt in My Trade Assistant)
  • Packliste
  • Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
  • Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt den zwingenden Produktvorschriften wie Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung entspricht
  • Ursprungsnachweis - Ursprungserklärung

Zur Klarstellung: Möglicherweise möchten Sie im Voraus verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte beantragen.

Ausführliche Informationen darüber, welche Dokumente Sie für die Zollabfertigung Ihres Produkts vorlegen müssen, finden Sie unter My Trade Assistant.

Verfahren zum Nachweis und zur Überprüfung des Ursprungs

Beschreibungen, wie Sie den Ursprung Ihrer Erzeugnisse nachweisen können, um Präferenzzölle geltend zu machen, und Regeln für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im Abschnitt über die Ursprungsregeln oben.

Informationen zu den Zollverfahren für Ein- und Ausfuhren im Allgemeinen finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

Das Abkommen schützt Ihre geistigen Eigentumsrechte beim Import und / oder Export Ihrer Waren nach Georgien.

Marken und Urheberrechte

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien steht im Einklang mit mehreren internationalen Abkommen, die die Verwaltung von Marken und Urheberrechten regeln. Wird Ihre Anmeldung von der Markenverwaltung zurückgewiesen, muss Ihnen die Entscheidung schriftlich unter Angabe der Gründe für die Zurückweisung mitgeteilt werden.

Designs und Patente

Ihre eigenständig erstellten Designs, die individuellen Charakter haben, sind durch ihre Eintragung für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren geschützt. Dies gibt Ihnen das ausschließliche Recht, das Design zu verwenden, und verhindert, dass Dritte, die nicht Ihre Zustimmung haben, es verwenden, neu erstellen, verkaufen oder importieren und / oder exportieren.

Geografische Indikatoren

Ein spezieller Ausschuss für geografische Indikatoren, der im Rahmen des Abkommens EU-Georgien eingesetzt wird, wird die Umsetzung des Abkommens in diesem Bereich überwachen und dem Handelsausschuss Bericht erstatten. Weitere Informationen zu geografischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zu geografischen Angaben für Lebensmittel, Weinsorten und Spirituosen sind Anhang XVII-C des Assoziierungsabkommens EU-Georgien zu entnehmen.

Wie erhält man Schutz?

Die Sakpatenti ist die georgische unabhängige juristische Person, die für den Schutz des gesamten geistigen Eigentums im Land und für die Festlegung der Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums verantwortlich ist.

Sie oder Ihr Vertreter können direkt die Eintragung einer geografischen Angabe beantragen. Der Antrag sollte in Papierform oder elektronisch in georgischer Sprache eingereicht werden und sich auf eine Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe beziehen.

Der Antrag sollte Folgendes enthalten:

  • Antrag auf Eintragung einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe
  • vollständiger Name (Titel) und Anschrift des Antragstellers
  • die Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe
  • Name der Waren, für die die Eintragung der Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe beantragt wird

Bei Ihrem Antrag auf eine geografische Angabe sollten Sie auch ein Dokument beifügen, das Folgendes enthält:

  • eine Beschreibung der Waren und des Ausgangserzeugnisses unter Angabe ihrer chemischen, physikalischen, mikrobiologischen und/oder organoleptischen und sonstigen Eigenschaften;
  • eine Beschreibung des Ortes des geografischen Ursprungsgebiets der Waren mit Angabe ihrer genauen Grenzen;
  • eine Beschreibung der Produktionstechnologie von Waren und der für das betreffende geografische Gebiet spezifischen Produktionsbedingungen und -methoden, falls vorhanden
  • die Daten, die bestätigen, dass die besondere Qualität und die besonderen Merkmale der Ursprungsbezeichnungswaren im Wesentlichen oder ausschließlich auf das besondere geografische Umfeld und menschliche Faktoren zurückzuführen sind;
  • die Daten, die bestätigen, dass die spezifische Qualität, das Ansehen oder andere Merkmale der Waren mit diesem geografischen Gebiet zusammenhängen;
    • das Dokument, das den geografischen Ursprung der Waren bestätigt
    • Vollmacht zur Bestätigung der Vollmacht eines Vertreters

Handel mit Dienstleistungen

Sowohl die georgische Regierung als auch die EU haben alle ihre bestehenden Beschränkungen oder Vorbehalte gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen mit einem hohen Maß an Transparenz dargelegt. Dies bringt Ihnen als EU-Dienstleister wertvolle Rechtssicherheit. Eine Liste der spezifischen Vorbehalte Georgiens ist den Anhängen XIV-E, XIV-F und XIV-G des Assoziierungsabkommens EU-Georgien zu entnehmen.

Wie navigieren Sie durch die Anhänge?

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien enthält die folgenden vier Anhänge mit Vorbehalten Georgiens, die sich auf Sie und Ihr Unternehmen auswirken könnten.

  • Wenn Sie an der Gründung eines Unternehmens in Georgien interessiert sind, müssen Sie Anhang XIV-E sehen, der eine Negativliste aller Dienstleistungssektoren enthält, zu denen Sie keinen Zugang haben - dies bedeutet, dass Sie Chancen in allen anderen Sektoren nutzen können, die nicht aufgeführt sind.
  • Wenn Sie am grenzüberschreitenden Handel mit Ihren Dienstleistungen interessiert sind, müssen Sie Anhang XIV-F sehen, der eine Positivliste der Dienstleistungssektoren enthält, zu denen Sie Zugang haben - in dieser Liste sind alle Sektoren aufgeführt, in denen Sie Handel treiben dürfen.
  • wenn Sie auf der Suche nach Praktikanten für Hochschulabsolventen oder Schlüsselpersonal sind, siehe Anhang XIV-G, in dem die Sektoren oder Teilsektoren aufgeführt sind, in denen Beschränkungen angewandt werden.
  • wenn Sie ein unabhängiger freiberuflicher oder vertraglicher Dienstleister sind, siehe Anhang XIV-H, in dem die geltend gemachten Vorbehalte aufgeführt sind.

Wer kann in Georgien ein Unternehmen gründen?

Wenn Sie sind

  • Wenn Sie ein Unternehmen sind, können Sie nach dem Abkommen EU-Georgien Zweigniederlassungen Ihres Unternehmens oder Repräsentanzen in Georgien gründen oder erwerben.
  • Wenn Sie eine Einzelperson sind, bietet Ihnen das Abkommen EU-Georgien die Möglichkeit, Ihr Unternehmen durch Selbstständigkeit oder Unternehmen, die sich in Ihrer Kontrolle befinden, zu gründen und zu gründen.

EU-Dienstleister werden genauso behandelt wie georgische Staatsangehörige. Eine Liste der Sektoren, in denen die Niederlassung Beschränkungen unterliegt, ist Anhang XIV-E zu entnehmen.

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien ermöglicht EU-Dienstleistern den Zugang zum georgischen Markt zu den gleichen Bedingungen wie georgischen Staatsangehörigen. Ausnahmen sind auch in den Anhängen XIV-E, XIV-F und XIV-G des Assoziierungsabkommens EU-Georgien aufgeführt.

Was ist, wenn Sie vorübergehend nach Georgien ziehen möchten, um dort zu arbeiten?

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien ermöglicht es Ihnen, vorübergehend nach Georgien (oder in die EU) zu ziehen, um als Praktikant mit Abschluss, als Verkäufer oder als eines der wichtigsten Mitarbeiter eines Unternehmens in diesem Land zu arbeiten.

Die vorübergehenden Aufenthaltsdauern lauten wie folgt:

  • konzernintern entsandter Arbeitnehmer (Schlüsselpersonal eines Unternehmens in Georgien (oder der EU) oder Trainees mit Hochschulabschluss) – bis zu 3 Jahre
  • Geschäftsbesucher (z. B. Reisen zur Niederlassung in Georgien (oder der EU) oder Geschäftsverkäufer) - bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten
  • Traineemit Abschluss, der kein unternehmensintern versetzter Arbeitnehmer ist - bis zu 1 Jahr

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien schafft auch Möglichkeiten für vertragliche Dienstleister in bestimmten Sektoren in beiden Ländern. In dieser Hinsicht müssen Sie jedoch

  • die betreffende Dienstleistung vorübergehend als Arbeitnehmer eines Unternehmens erbringen, das einen Dienstleistungsvertrag von höchstens einem Jahr erhalten hat;
  • über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Sektor verfügen, in dem Sie vertragliche Dienstleistungen anbieten
  • über einen Hochschulabschluss oder eine Qualifikation verfügen, der/die Kenntnisse eines gleichwertigen Niveaus und einschlägige berufliche Qualifikationen nachweist

Weitere Informationen zu den Beschränkungen für Personal, Praktikanten mit Hochschulabschluss, Gewerbetreibende und vertragliche Dienstleister finden Sie in Anhang G des Assoziierungsabkommens EU-Georgien.

Die Nationale Investitionsagentur Georgiens fördert Geschäftskontakte zwischen Georgien und der EU. Wenn Sie einen georgischen Partner suchen, wenden Sie sich an die Botschaft Georgiens in einem der EU-Mitgliedstaaten.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Die EU und Georgien sehen einen gegenseitigen Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in jedem Land auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vor. Dieser Zugang wird für Georgien schrittweise gewährt. Dies gilt sowohl für öffentliche Aufträge und Konzessionen in den traditionellen Sektoren als auch im Versorgungssektor.

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien stellt auch sicher, dass die Prüfung von Ausschreibungen in beiden Ländern fair erfolgt, wobei einheimische und ausländische Antragsteller gleich behandelt werden.

Das Abkommen verpflichtet sowohl die EU als auch Georgien, dafür zu sorgen, dass

  • alle beabsichtigten Beschaffungen werden veröffentlicht – dies geschieht, um den Markt für den Wettbewerb zu öffnen und Ihnen vor der Vergabe des Auftrags Zugang zu Informationen über die beabsichtigte Beschaffung zu gewähren.
  • es gibt eine nichtdiskriminierende Beschreibung des Auftragsgegenstands mit angemessenen Fristen, die allen Wirtschaftsteilnehmern zugänglich sind.
  • Sie als Wirtschaftsteilnehmer werden nicht diskriminiert, was Sie daran hindern könnte, sich für das Angebot zu qualifizieren.
  • bei der Vergabe des Angebots bis zur Bekanntgabe des erfolgreichen Angebots Transparenz herrscht
  • Die endgültige Entscheidung wird allen Antragstellern mitgeteilt - auf Anfrage erhalten abgelehnte Antragsteller eine Erklärung, die es Ihnen ermöglicht, die Entscheidung zu analysieren.

Wie werden Aufträge vergeben?

Die georgische Behörde für das öffentliche Beschaffungswesen (SPA) spielt bei der Koordinierung, Durchführung und Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens eine führende Rolle. Es gibt fünf Methoden, mit denen ein Angebot vergeben wird

  • elektronisches Angebot - wird für den Kauf homogener Objekte mit einem Wert von 75 182 EUR oder mehr verwendet
  • vereinfachtes elektronisches Angebot - wird für den Kauf homogener Objekte mit einem Wert von bis zu 75 182 EUR verwendet
  • vereinfachte Auftragsvergabe – für Käufe im Wert von weniger als 1.880 EUR (mit unterschiedlichen Schwellenwerten für diplomatische Missionen und Auftragsvergabe im Zusammenhang mit Verteidigung, Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung)
  • Wettbewerbe – für die Vergabe von entwurfsbezogenen Projekten und Dienstleistungen auf der Grundlage der Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers
  • Konsolidierte Ausschreibung - ein einheitliches, zentralisiertes staatliches Vergabeverfahren, das vom BSG durchgeführt wird, um homogene Beschaffungsobjekte für verschiedene Beschaffungsstellen zu erwerben

Ein „Whiteand Black List Registry“ wird auch auf der SPA-Website geführt. Diese Registry enthält zwei Listensätze.

  • Bewerber auf der schwarzen Liste, die keine Garantie für die Ausführung eines Vertrags leisten und/oder den Vertrag mit der Beschaffungsstelle nicht unterzeichnen und/oder ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen – diese Bewerber werden innerhalb eines Jahres nach ihrer Aufnahme in die schwarze Liste daran gehindert, an Ausschreibungen teilzunehmen oder ein anderes Angebot zu erhalten
  • Bewerber auf der weißen Liste, die die Antragskriterien erfolgreich erfüllt haben, sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden, keine Schulden gegenüber dem Staatshaushalt haben und deren Bilanz für die drei vorangegangenen Jahre keinen Umsatz von weniger als 375.940 EUR aufweist

Was ist, wenn Sie eine Beschwerde haben?

Das SPA hat auch einen Streitbeilegungsausschuss (DRB), der aus 6 Mitgliedern besteht. Drei der Vorstandsmitglieder werden von der Zivilgesellschaft ernannt, um Transparenz und Unabhängigkeit im DRB zu gewährleisten.

Wenn Sie Beschwerden über das Beschaffungssystem haben, können Sie diese an die DRB richten. Für die Einreichung und Anhörung Ihrer Beschwerden fallen keine Gebühren an.

Wie reichen Sie Ihre Beschwerde ein?

Sie können Ihre Beschwerde elektronisch einreichen, indem Sie ein Formular auf der Angebotsseite ausfüllen. Sobald das DRB die Rechtmäßigkeit Ihrer Beschwerde bestätigt hat, kann das DRB innerhalb von höchstens zehn Tagen den öffentlichen Auftraggeber über den Fehler informieren und eine Berichtigung verlangen. Alternativ kann das DRB auch eine vollständige Überarbeitung oder Aufhebung der Entscheidung des Ausschreibungsausschusses verlangen oder den Fall im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes den Strafverfolgungsbehörden melden. Wenn Sie mit der Entscheidung des DRB unzufrieden sind, können Sie die Entscheidung vor Gericht anfechten.

Elektronische Auftragsvergabe

Sie können auch das Unified Electronic System verwenden, das georgische E-Procurement-Portal. Dies ermöglicht einen einfachen Zugang zu Beschaffungsinformationen, einschließlich der Ankündigung beabsichtigter Beschaffungstätigkeiten, der Verfügbarkeit elektronischer Ausschreibungsunterlagen, des automatisierten Bulletins für die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Erstellung einer elektronischen Angebotsvorlage für elektronische Betreiber.

Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Links, Kontakte und Dokumente

Nationale Institutionen

Vertretungen, Handelskammern und Wirtschaftsverbände

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)

Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Weitere Links

Nationale Institutionen

Außenministerium

Georgien überwacht die Einfuhr von Stoffen, die zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können. Die Einfuhr bestimmter Chemikalien kann eine besondere Genehmigung erfordern, und das Außenministerium ist die benannte nationale Behörde.

 

Chitadze Street 4, GE-0118 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2945000 (Erweiterung: 1207)

Fax: +995 32 2945001

Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung Georgiens

Sanapiro Street 2, GE-0114 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2991111 / +995 32 2991105

Fax: +995 32 2921534

E-Mail: Ministerium@moesd.gov.ge

Kategorie: Nationalbank (Georgia)

GE-0114 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2406120

Nationales Zentrum für geistiges Eigentum Georgiens

Sakpatenti

Nino Ramishvili Street 4/31, GE-0179 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2252533

E-Mail: info@sakpatenti.org.ge

Nationales Statistikamt Georgiens

Geostat

Tsotne Dadiani Street 30, GE-0180 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2367210

E-Mail: info@geostat.ge

Enterprise Georgia

Marjanishvli Street 5/6 (Uznadze Street 18), GE-0102 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2960010

E-Mail: info@enterprise.gov.ge

Vertretungen, Handelskammern und Wirtschaftsverbände

Delegation der Europäischen Union in Georgien

Nino Chkheidze Street 38, GE-0102 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2943763

E-Mail: Delegation-Georgia@eeas.europa.eu

Mission Georgiens bei der Europäischen Union

Rue Père Eudore Devroye/Pater Eudore Devroyestraat 245, 1150 Bruxelles/Brussel, Belgique

Tel.: +995 32 27611190

Fax: +995 32 27611199

E-Mail: geomission.eu@mfa.gov.ge

Web: http://www.belgium.mfa.gov.ge

 

Abteilung für internationale Beziehungen, Georgische Industrie- und Handelskammer

Berdzeni Street 25, GE-0101 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2694747

Europäische Wirtschaftsvereinigung Georgien

Rapiel Eristavi Street 3, IV Floor , GE-0179 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 599 25 66 55

E-Mail: info@eba.ge

EU4Business

De Kleetlaan 2, B-1831 Diegem, Belgien

Tel.: +32 27491851

E-Mail: Sekretariat@eu4business.eu

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Georgian National Agency for Standards and Metrology

Chargali Street 67, GE-0178 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2612530

Fax: +995 32 2613500

E-Mail: geostm@geostm.ge

Einheitliche nationale Akkreditierungsstelle

Al. Kazbegi Avenue 42a, GE-0186 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2192233 / +995 32 2181824

E-Mail: gac@gac.gov.ge

Kontakte für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)

Nationale Lebensmittelbehörde (NFA)

Marschall Gelovani Avenue 6, GE-0159 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2919167

Fax: +995 32 2919165

Phytosanitäre Abteilung, die der National Food Agency zugewiesen ist

Marschall Gelovani Avenue 6, GE-0159 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2919167 (Erweiterungen: 120, 133)

Fax: +995 32 2919165

Veterinärabteilung, die der Nationalen Lebensmittelbehörde zugewiesen ist

Marschall Gelovani Avenue 6, GE-0159 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2919167 (Erweiterungen: 120, 106)

Fax: +995 32 2919165

Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft

Gulua Street 6, GE-0114 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 727231 / +995 32 727232

Fax: +995 32 727231

Abteilung Biodiversität des Ministeriums für Umweltschutz und Landwirtschaft

Gulua Street 6, GE-0114 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 727231 / +995 32 727232

Fax: +995 32 727231

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ak. Tsereteli Avenue 144, GE-0119 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 272538

Finanzamt, Zentralstelle

V.Gorgasali Street 16, GE-0114 Tiflis, Georgien

Informationszentrum:

Tel.: +995 32 2299299

E-Mail: info@rs.ge

Labor des Landwirtschaftsministeriums

Godziashvilis Street 49, GE-0159 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 2530968

Fax: +995 32 2541016

E-Mail: Kontakt@lma.gov.ge

Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Staatliche Beschaffungsstelle

Richard Holbrooke Street 8, GE-0113 Tiflis, Georgien

Tel.: +995 32 22484822

Plattform der Staatlichen Beschaffungsstelle

 

Web: http://procurement.gov.ge/Home.aspx?lang=de-US

Einheitliches elektronisches System:

https://tenders.procurement.gov.ge/login.php?lang=de

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