Verbindliche Ursprungsinformationen

Wenn Sie sich über den Ursprung Ihrer Waren nicht sicher sind oder einfach Rechtssicherheit wünschen, können Sie verbindliche Ursprungsauskünfte beantragen.

Die verbindliche Ursprungsauskunft bezieht sich auf eine schriftliche Entscheidung, mit der der Ursprung Ihrer Waren bescheinigt wird, und ist in der Europäischen Union verbindlich.

VUA-Entscheidungen sind für den Inhaber und die Zollbehörden der EU verbindlich. Sie sind in der Regel drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Wie und wo kann eine vUA-Entscheidung beantragt werden?

Anträge sind schriftlich bei den zuständigen Behörden des EU-Landes zu stellen, in dem ein Unternehmen niedergelassen ist oder in dem es die vUA in Anspruch nehmen will. Sie müssen sicherstellen, dass die Beschreibung der Waren in der verbindlichen Ursprungsauskunft mit den Waren übereinstimmt, die Sie ausführen oder einführen.

Die Behörden haben ab dem Tag, an dem sie Ihren Antrag registriert haben, 120 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.

Bitte beachten Sie, dass die Existenz verbindlicher Ursprungsauskünfte Sie nicht von der Verpflichtung zur Vorlage eines Ursprungsnachweises entbindet.

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