Kennzeichnung und Verpackung
Diese Seite dient nur als Referenzdokument für EU-weite Produktanforderungen. Je nach Bestimmungsland in der EU können zusätzliche Anforderungen gelten. Für alle Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Mein Handelsassistent.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Rubriken in allen EU-Sprachen enthalten ist. Die Angaben liegen jedoch nur in englischer Sprache vor.
Leitlinien für Kennzeichnung und Verpackung
Die nachstehend aufgeführten Produktkategorien müssen den Kennzeichnungsvorschriften der EU entsprechen, die sicherstellen sollen, dass die Verbraucher beim Kauf alle wesentlichen Informationen erhalten, um eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können.
Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen
Etikettierung von Lebensmitteln
Kennzeichnung von Schuhen
Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen
Kennzeichnung von Textilien
Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz
Aufmachung und Etikettierung von Wein und bestimmten Weinbauerzeugnissen
Verpackung
Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen den allgemeinen Anforderungen, die auf den Schutz der Umwelt abzielen, sowie den besonderen Vorschriften zur Vermeidung jeglicher Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher entsprechen.
Umweltzeichensystem
Das EU-Umweltzeichen wird für Produkte mit den geringsten Umweltauswirkungen in einer Produktpalette vergeben. Das „Blumenlogo“ soll den Verbrauchern dabei helfen, diejenigen Produkte zu erkennen, die wesentlich zu Verbesserungen in Bezug auf wichtige Umweltaspekte beitragen. Produkte können auf dem EU-Markt ohne das Blumenlogo verkauft werden, da es keine Vorschriften gibt, die die Beantragung des Umweltzeichens vorschreiben.