Steuern
Verkauft Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen? Dieser Abschnitt hilft Ihnen, einige Steuern zu verstehen, die möglicherweise erhoben werden.
Es gibt zwei Hauptsteuerarten, über die Sie wissen müssen:
- Direkte Steuern – vom Staat erhobene Steuern auf Einnahmen, Einkommen oder Gewinne, z. B. Körperschaftsteuer
- Indirekte Steuern – vom Staat von Lieferanten erhobene Steuern, die anschließend vom Kunden erhoben werden, z. B. Mehrwertsteuer (MwSt)
Im folgenden Abschnitt werden ausschließlich indirekte Steuern behandelt, da sich diese Art speziell auf Importeure und Exporteure auswirkt.
Indirekte Steuern können unterschiedliche Formen annehmen. Dazu gehören u. a. Umsatzsteuern wie Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern und Abgaben. Dieser Abschnitt konzentriert sich auf die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern, da sie die wichtigsten sind, auf die Sie stoßen werden.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine auf Waren und Dienstleistungen erhobene Ad-Valorem-Verbrauchsteuer, wenn die Wertschöpfung innerhalb der Produktionskette erfolgt. Sie hat vier Hauptmerkmale:
- sie ist für alle gewerblichen Tätigkeiten bestimmt. Hierunter fallen alle Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, unabhängig vom Herkunftsort.
- sie wird für jedes Handelsgeschäft erhoben und erfolgt als Prozentsatz des Verkaufspreises.
- sie wird in der Regel am Verkaufsort erhoben. Für Ausfuhren oder für den Konsum im Ausland verkaufte Waren wird daher in der Regel keine Mehrwertsteuer am Ursprungsort in Rechnung gestellt.
- die Kosten werden letztlich vom Verbraucher getragen.
Steuerbare Umsätze
Die Haupttätigkeiten, die der Mehrwertsteuer unterliegen, sind:
- Lieferung von Gegenständen für gewerbliche Zwecke
- Erbringung von Dienstleistungen für gewerbliche Zwecke
- Einfuhren
Zahlung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird über ein spezielles System erhoben.
- bestimmte Steuerpflichtige oder Organisationen (die registriert sind) erheben Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe (Ausgangssteuer) – sie ziehen die Mehrwertsteuer zurück, die auf ihre für ihre gewerbliche Tätigkeit verwendeten Käufe erhoben wurde (Vorsteuer).
- die Differenz zwischen Ausgangssteuer und Vorsteuer ist die letztlich erhobene Mehrwertsteuer.
- die MwSt.-Zahlungen bei der Einfuhr unterscheiden sich geringfügig. Sie werden in der Regel wie Zölle behandelt.
- die Steuerpflichtigen müssen Vordrucke ausfüllen, die den Wert der Gegenstände, den Herkunftsort, den Empfänger, den Bestimmungsort, den Preis, das Gewicht usw. enthalten, bevor die gesamte geschuldete Mehrwertsteuer berechnet werden kann.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern werden auf Waren erhoben, die die Gesundheit der Verbraucher schädigen oder die Umwelt schädigen.
- die Zölle erhöhen den vom Verbraucher gezahlten Preis und verhindern damit den Verbrauch oder die Verschwendung der betreffenden Erzeugnisse.
- Die allgemeine Regelung für den Besitz und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren umfasst Mineralöle, Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften lassen sich in die Struktur (Steuerbemessungsgrundlage und -ereignis) und die Verbrauchsteuersätze einordnen.
Die Verbrauchsteuer wird erst bei der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr fällig. der Hersteller ist nicht immer für die Zahlung der Verbrauchsteuer verantwortlich.
Die Verbrauchsteuersätze sind von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen über die Verbrauchsteuern, die auf Ihr Produkt erhoben werden können, finden Sie im praktischen Leitfaden für Geschäftstätigkeiten in Europa.
Steuerpflichtiger Gesamtbetrag
Besteuerungsgrundlage ist der Gesamtbetrag, der vom Käufer, vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger oder von einem Dritten tatsächlich gezahlt oder zu zahlen ist. Die Steuerbemessungsgrundlage ist insgesamt der in Rechnung gestellte Preis.Dies beinhaltet
- Steuern, Zölle, Abschöpfungen und sonstige Abgaben (ohne Mehrwertsteuer)
- Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, die der Lieferant dem Käufer oder Kunden in Rechnung stellt
Bei der Einfuhr von Gegenständen umfasst die Steuerbemessungsgrundlage auch Nebenkosten, die bei der Beförderung zum Endbestimmungsort anfallen.
Besteuerungsgrundlage |
= |
Zollwert |
+ |
Zölle und sonstige Abgaben, die aufgrund der Einfuhr geschuldet werden |
+ |
Zusätzliche Kosten bis zum Bestimmungsort |