Schutzpflichten
Schutzmaßnahmen können angewendet werden, wenn ein inländischer Wirtschaftszweig von dem unvorhergesehenen, starken und plötzlichen Anstieg der Einfuhren einer bestimmten Ware betroffen ist. Diese werden sehr selten und nur unter ganz bestimmten Umständen verwendet. Schutzmaßnahmen können in Form erhöhter Zölle erfolgen, die im Rahmen von Zollkontingenten angewandt werden können und für alle Einfuhren der betroffenen Ware oder nur für Einfuhren bestimmter Ursprungsländer gelten können.
Informationen über EU-Schutzzölle
Informationen über alle abgeschlossenen und laufenden Schutzmaßnahmenuntersuchungen in der EU