Zusätzliche Zollabfertigungsunterlagen

Während des internationalen Warenhandels ist es wichtig, eine Reihe wichtiger Dokumente zu erstellen, die für die Zollabfertigung erforderlich sind. Dazu gehören in der Regel u. a. die Handelsrechnung, der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, Ursprungsnachweise, verbindliche Zolltarifauskünfte, verbindliche Ursprungsauskünfte, einschlägige Bescheinigungen oder Lizenzen sowie Umsatzsteuer- und Ausfuhrunterlagen.

Je nach Beförderungsmittel müssen jedoch in der Regel zusätzliche Dokumente ausgefüllt und den Zollbehörden des Bestimmungslandes zur Abfertigung vorgelegt werden. In diesem Abschnitt werden ausführlichere Informationen zu den folgenden zusätzlichen Arten von Dokumenten vorgestellt:

  • Frachtbrief (Schifffahrt)
  • FIATA Bill of Lading (kombinierter Verkehr)
  • Road Waybills (Straßentransport)
  • Luftfrachtbrief
  • Rail Waybills (Schienengüterverkehr)
  • Carnet ATA (alle Beförderungsformen)
  • Carnet TIR (kombinierter Straßenverkehr und anderer Transport)
  • Ladeliste

Eine Beschreibung des gesamten Einfuhr- und Ausfuhrprozesses sowie der allgemeinen Schritte finden Sie auch in unseren Schritt-für-Schritt-Leitfäden.

Konnossement

Das Konnossement (B/L) ist ein Dokument, das die Reederei dem ausführenden Versender ausstellt und in dem bestätigt wird, dass die Waren an Bord eingegangen sind. Als solcher dient das Konnossement als Nachweis dafür, dass der Beförderer die Waren erhalten hat. Sie sind verpflichtet, die Waren an den Empfänger zu liefern. Sie enthält die Einzelheiten der Waren, des Schiffs und des Bestimmungshafens. Er zeigt den Beförderungsvertrag und überträgt das Eigentum an den Waren. Das bedeutet, dass der Inhaber des Konnossements nunmehr Eigentümer der Waren ist.

Der Konnossement kann ein handelbares Dokument sein. Es können verschiedene Arten von Konnossementen verwendet werden. In „Clean Bills of Lading“ wird angegeben, dass die Waren in scheinbarer, einwandfreiem Zustand eingegangen sind. „Unreinige“ oder „Dirty Bills of Lading“ geben an, dass die Waren beschädigt oder in schlechter Ordnung sind. In diesem Fall kann die Finanzierungsbank die Annahme der Unterlagen des Versenders verweigern.

FIATA Bill of Lading

Das FIATA Bill of Lading ist ein von der International Federation of Freight Forwarders Associations (FIATA) entworfenes Dokument. Es wird für verschiedene Verkehrsträger (multimodal) verwendet und kann als Dokument für den kombinierten Verkehr mit handelbarem Status verwendet werden. Der spezifische Verkehrsträger ist nicht spezifiziert. Die rechtliche Verantwortung für die Waren kann während einer Fahrt übertragen werden.

Road Waybills (CMR)

Bei dem Straßenfrachtbrief handelt es sich um ein Dokument, das Einzelheiten über den internationalen Straßengüterverkehr enthält. Sie ist im Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr 1956 (CMR-Übereinkommen) festgelegt. Sie ermöglicht es dem Versender, die Waren während der Beförderung zur Verfügung zu stellen. Das Dokument muss in vier Exemplaren ausgestellt und vom Versender und vom Beförderer unterzeichnet werden. Das erste Exemplar ist für den Versender bestimmt; Der zweite im Besitz des Beförderers verbleibt; Der dritte die Waren begleitet und an den Empfänger geliefert wird; Die vierte muss vom Empfänger unterzeichnet und abgestempelt werden, bevor sie an den Versender zurückgesandt wird. In der Regel wird für jedes Fahrzeug ein CMR ausgestellt.

Die CMR-Note ist kein Eigentumsdokument und nicht verhandelbar. Das rechtliche Eigentum kann nicht übertragen werden.

Luftfrachtbrief (AWB)

Der Luftfrachtbrief ist ein Dokument, das als Nachweis für den Beförderungsvertrag zwischen dem Versender und dem Unternehmen des Luftfrachtführers dient. Es wird vom Bevollmächtigten des Luftfrachtführers ausgestellt und fällt unter die Bestimmungen des Warschauer Abkommens (Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929). Für mehrere Warensendungen kann ein einziger Luftfrachtbrief verwendet werden. Er enthält drei Originale und mehrere zusätzliche Kopien. Jeder an der Beförderung beteiligte Beteiligte (Versender, Empfänger und Beförderer) bewahrt ein Original auf. Kopien können am Abgangs-/Zielflughafen, während der Ablieferung und in einigen Fällen von weiteren Frachtunternehmen angefordert werden. Der Luftfrachtbrief ist ein Frachtbrief, der einen Beförderungsvertrag enthält. Sie beweist den Eingang der Waren.

Der IATA-Standard Air Waybills ist eine besondere Art von Luftfrachtbriefen, die von Luftfahrtunternehmen des Internationalen Luftverkehrsverbands (IATA) verwendet werden. Es enthält im Allgemeinen die im Warschauer Abkommen festgelegten Standardbedingungen.

Rail Waybills (CIM)

Der Eisenbahnfrachtbrief (CIM) ist ein Dokument, das für die Beförderung von Gütern mit der Eisenbahn erforderlich ist. Sie wird durch das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr von 1980 (COTIF-CIM) geregelt. Die CIM wird vom Beförderer in fünffacher Ausfertigung ausgestellt. Das Original begleitet die Waren. Der Versender bewahrt ein Duplikat des Originals auf. Der Beförderer bewahrt die verbleibenden drei Kopien für interne Zwecke auf. Die CIM gilt als Eisenbahnbeförderungsvertrag.

Carnet ATA

Carnets ATA (Admission Temporaire/Temporary Admission) sind internationale Zolldokumente, die von Handelskammern in der Mehrheit der Industrieländer ausgestellt werden, um die vorübergehende Einfuhr von Waren zollfrei und steuerfrei zu ermöglichen. Carnets ATA können für folgende Warenkategorien ausgestellt werden: Handelsmuster, professionelle Ausrüstung und Waren zur Präsentation oder Verwendung auf Messen, Schauen, Ausstellungen usw. konsultieren Sie die Website der Internationalen Handelskammer für weitere Informationen. 

Carnet TIR

Carnets TIR sind Zollpapiere, die für den internationalen Warentransport verwendet werden, wenn ein Teil der Beförderung auf der Straße durchgeführt werden muss. Sie ermöglichen die Beförderung von Waren im TIR-Verfahren. Das TIR-Verfahren wurde im TIR-Übereinkommen von 1975 eingeführt und unter der Schirmherrschaft der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) unterzeichnet. Das TIR-System schreibt vor, dass Waren in sicheren Fahrzeugen oder Containern befördert werden müssen. Alle Abgaben und Steuern, die auf die Waren zu entrichten sind, sind durch eine international gültige Sicherheit gedeckt. Das Carnet TIR sieht vor, dass diese Sicherheit von den Durchfuhr- und Bestimmungsländern akzeptiert wird.

Ladeliste

Die Ladeliste (P/L) ist ein Handelspapier, das der Handelsrechnung und den Beförderungspapieren beigefügt ist. Es enthält Informationen über die eingeführten Waren und die Verpackungsangaben zu jeder Sendung (Gewicht, Abmessungen, Handhabung usw.).

Sie ist für die Zollabfertigung als Bestandsaufnahme der eingehenden Ladung erforderlich.

Die Ladeliste enthält im Allgemeinen

  • Angaben zum Ausführer, zum Einführer und zum Transportunternehmen
  • Ausstellungsdatum
  • Nummer der Frachtrechnung
  • Art der Verpackung (Trommel, Kiste, Karton, Kiste, Fass, Beutel usw.)
  • Anzahl Packstücke
  • Inhalt der einzelnen Packstücke (Warenbezeichnung und Stückzahl je Packstück)
  • Zeichen und Nummern
  • Nettogewicht, Rohgewicht und Abmessungen der Packstücke

Es ist kein spezifisches Formular erforderlich. Der Ausführer erstellt die Ladeliste nach der üblichen Geschäftspraxis. Das Original und mindestens eine Kopie sind vorzulegen. Im Allgemeinen ist eine Unterzeichnung nicht erforderlich. In der Praxis werden jedoch das Original und eine Kopie der Ladeliste häufig unterzeichnet. Die Ladeliste kann in jeder beliebigen Sprache erstellt werden. Es wird jedoch eine Übersetzung ins Englische empfohlen.

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