Chemische Produkte

Diese Seite dient nur als Referenzdokument für EU-weite Produktanforderungen. Je nach Bestimmungsland der EU können zusätzliche Anforderungen gelten. Alle Einzelheiten finden Sie bei My Trade Assistant.

Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Rubriken in allen EU-Sprachen enthalten ist. Die Einzelheiten sind jedoch nur in englischer Sprache verfügbar.

Kontrolle des Handels mit gefährlichen Chemikalien

Die Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien (Pestizide und Industriechemikalien) ist verboten oder strengen Beschränkungen unterworfen und unterliegt Kontrollmaßnahmen auf der Grundlage des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren).

 

Kontrolle des Handels mit Quecksilber

Die Einfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilbergemischen ist verboten oder strengen Beschränkungen unterworfen, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.

 

Kontrolle persistenter organischer Schadstoffe

Zur Umsetzung der Bestimmungen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) und des Protokolls zum regionalen UN/ECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung sind die Einfuhren von POP verboten oder mehrfach beschränkt.

 

Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln

Bestimmte mineralische Düngemittel müssen den technischen Anforderungen in Bezug auf Bezeichnung, Einstufung und Zusammensetzung entsprechen; Kennzeichnung und Verpackung; Konformitätsbewertung und Rückverfolgbarkeit.

 

Anforderungen an das Inverkehrbringen von Detergenzien

Detergenzien müssen spezifischen Bestimmungen entsprechen, die ein hohes Maß an Umweltschutz und menschlicher Gesundheit gewährleisten sollen (Marktbeschränkungen auf der Grundlage der biologischen Abbaubarkeit, Kennzeichnung und obligatorische Produktinformationen, Kontroll- und Schutzmaßnahmen).

 

Vermarktungsanforderungen für Chemikalien

Chemische Erzeugnisse müssen den Vermarktungsanforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten sollen.

 

Anforderungen an das Inverkehrbringen von Pestiziden und Bioziden

Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und ihre Wirkstoffe müssen den Vermarktungsanforderungen entsprechen, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten.

 

Vermarktungsnormen für Benzin, Dieselkraftstoff, Gasöl und schweres Heizöl

Unverbleites Otto- und Dieselkraftstoff, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss bestimmten Qualitäts- und Umweltspezifikationen entsprechen, um die Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen zu verringern. Für Gasöl und schweres Heizöl gelten Beschränkungen des Schwefelgehalts.

 

Beschränkung der Verwendung bestimmter chemischer Stoffe in Schmuckwaren

 

Beschränkung der Verwendung bestimmter chemischer Stoffe in Textil- und Ledererzeugnissen

 

Beschränkung der Verwendung bestimmter chemischer Stoffe in Spielzeug

 

Kontrolle von Drogenausgangsstoffen

Die Einfuhr bestimmter chemischer Stoffe, die illegal zur Herstellung von Drogen verwendet werden können, unterliegt Kontrollanforderungen, nämlich der Lizenzierung und/oder Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, der Benennung eines verantwortlichen Beamten, der Vorlage von Einfuhrdokumenten und der Einfuhrgenehmigung.

 
Seite weiterempfehlen:

Direktlinks