Chemische Produkte
Diese Seite dient nur als Referenzdokument für EU-weite Produktanforderungen. Je nach Bestimmungsland in der EU können zusätzliche Anforderungen gelten. Für alle Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Mein Handelsassistent.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Rubriken in allen EU-Sprachen enthalten ist. Die Angaben liegen jedoch nur in englischer Sprache vor.
Kontrolle des Handels mit gefährlichen Chemikalien
Die Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien (Pestizide und Industriechemikalien) ist verboten oder strengen Beschränkungen unterworfen und unterliegt Kontrollmaßnahmen auf der Grundlage des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC).
Kontrolle des Handels mit Quecksilber
Die Einfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilbergemischen ist verboten oder strengen Beschränkungen unterworfen, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Kontrolle persistenter organischer Schadstoffe
Zur Umsetzung der Bestimmungen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) und des Protokolls zum regionalen UNECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung werden die Einfuhren von POP verboten oder einzeln eingeschränkt.
Vermarktungsanforderungen für Düngemittel
Bestimmte mineralische Düngemittel müssen den technischen Anforderungen an die Bezeichnung, Einstufung und Zusammensetzung entsprechen; Kennzeichnung und Verpackung; Konformitätsbewertung und Rückverfolgbarkeit.
Vermarktungsvorschriften für Detergenzien
Detergenzien müssen besonderen Bestimmungen entsprechen, die ein hohes Maß an Umweltschutz und menschlicher Gesundheit gewährleisten (Vermarktungsbeschränkungen auf der Grundlage der biologischen Abbaubarkeit, Kennzeichnung und vorgeschriebene Produktinformationen, Kontroll- und Schutzmaßnahmen).
Vermarktungsanforderungen für Chemikalien
Chemische Erzeugnisse müssen die Vermarktungsanforderungen erfüllen, die ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten sollen.
Vermarktungsvorschriften für Pestizide und Biozide
Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und ihre Wirkstoffe müssen die Vermarktungsanforderungen erfüllen, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten.
Vermarktungsnormen für Benzin, Dieselkraftstoff, Gasöl und Schweröl
Unverbleites Benzin und Dieselkraftstoff, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen bestimmte Qualitäts- und Umweltspezifikationen erfüllen, um die Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen zu verringern. Gasöl und Schweröl unterliegen Beschränkungen des Schwefelgehalts.
Beschränkung der Verwendung bestimmter chemischer Stoffe in Schmuckprodukten
Beschränkung der Verwendung bestimmter chemischer Stoffe in Textil- und Ledererzeugnissen
Beschränkung der Verwendung bestimmter chemischer Stoffe in Spielzeug
Kontrolle von Drogenausgangsstoffen
Die Einfuhr bestimmter chemischer Stoffe, die illegal zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden können, unterliegt Kontrollanforderungen, d. h. Zulassung und/oder Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, Benennung eines zuständigen Beauftragten, Bereitstellung von Einfuhrunterlagen und Einfuhrgenehmigung.