Access2Markets
Ausfuhren aus der EU, Einfuhren in die EU
- alle Informationen, die Sie benötigen
Über Access2Markets erhalten Sie Informationen, die Sie beim Handel mit Drittländern benötigen, z. B. über Zölle, Steuern, Verfahren, Formalitäten und Anforderungen, Ursprungsregeln, Ausfuhrmaßnahmen, Statistiken, Handelshemmnisse usw. Außerdem erhalten Sie Zugang zu wichtigen Informationen, die für den Handel mit Dienstleistungen sowie für Investitionen und Beschaffungen in Drittländern benötigt werden. Sie erfahren auch mehr über EU-Handelsabkommen, wie Sie davon profitieren können, und erhalten Zugriff auf Geschichten über erfolgreiche Unternehmen, die die Abkommen nutzen. Access2Markets unterstützt Sie und Ihre Unternehmen bei Ein-und Ausfuhrgeschäften.
Zentrale Anlaufstelle
Bestehen bei Ihnen Handelshemmnisse? Kontaktieren Sie uns – wir können Ihnen helfen
Die zentrale Anlaufstelle ist die erste Anlaufstelle innerhalb der Handelsabteilung der Europäischen Kommission für alle Interessenträger in der EU, die mit Marktzugangsproblemen in Drittländern konfrontiert sind bzw. eine Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitsverpflichtungen feststellen.
Abschnitt mit den Zusammenfassungen
Aktuelles
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Jüngste MwSt-Änderungen in bestimmten EU-Mitgliedstaaten
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der Slowakei neue Mehrwertsteuersätze, während andere Mitgliedstaaten wie Zypern und Spanien Änderungen bei der Aufteilung ihrer Mehrwertsteuersätze auf Verbraucherprodukte vorgenommen haben.
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EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Eine neue Ära des Verbraucherschutzes
Die ab dem 13. Dezember 2024 geltende Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, auch als Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) bezeichnet, ersetzt die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und leitet eine neue Ära des Verbraucherschutzes ein.
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Autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Erzeugnisse im Jahr 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten Änderungen der Zollkontingente und Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren, die gemäß der Verordnung (EU) 2024/3211 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und der Verordnung (EU) 2024/3213 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren in die EU eingeführt werden.