Access2Markets
Ausfuhren aus der EU, Einfuhren in die EU
- alle Informationen, die Sie benötigen
Über Access2Markets erhalten Sie Informationen, die Sie beim Handel mit Drittländern benötigen, z. B. über Zölle, Steuern, Verfahren, Formalitäten und Anforderungen, Ursprungsregeln, Ausfuhrmaßnahmen, Statistiken, Handelshemmnisse usw. Außerdem erhalten Sie Zugang zu wichtigen Informationen, die für den Handel mit Dienstleistungen sowie für Investitionen und Beschaffungen in Drittländern benötigt werden. Sie erfahren auch mehr über EU-Handelsabkommen, wie Sie davon profitieren können, und erhalten Zugriff auf Geschichten über erfolgreiche Unternehmen, die die Abkommen nutzen. Access2Markets unterstützt Sie und Ihre Unternehmen bei Ein-und Ausfuhrgeschäften.
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Einschließlich Rules of Origin Self-Assessment
Haftungsausschluss:
Die Berichte aus dieser Datenbank sind nicht offiziell. Die Europäische Kommission und die Datenlieferanten haben große Sorgfalt auf die Richtigkeit der in der Datenbank enthaltenen Informationen und Daten verwendet, können aber keine Haftung für unbeabsichtigte Fehler oder Auslassungen übernehmen. Informationen und Daten in bestimmten Abschnitten unterliegen besonderen Lizenzbedingungen; für ausführliche Informationen siehe Quellen und Urheberrecht. Durch Nutzung der Datenbank akzeptieren Sie diese Bedingungen.
In Russland und Belarus geltende Ausfuhrzölle, Verbote und Beschränkungen, die sich auf Ihre geplante Einfuhr in die EU auswirken können
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Die Berichte aus dieser Datenbank sind nicht offiziell. Die Europäische Kommission und die Datenlieferanten haben große Sorgfalt auf die Richtigkeit der in der Datenbank enthaltenen Informationen und Daten verwendet, können aber keine Haftung für unbeabsichtigte Fehler oder Auslassungen übernehmen. Informationen und Daten in bestimmten Abschnitten unterliegen besonderen Lizenzbedingungen; für ausführliche Informationen siehe Quellen und Urheberrecht. Durch Nutzung der Datenbank akzeptieren Sie diese Bedingungen.
Informationen über die Anforderungen, die Sie bei der Ausfuhr von Dienstleistungen in Länder außerhalb der EU erfüllen müssen
Haftungsausschluss:
Die bereitgestellten Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Sie wurden sorgfältig auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Die Europäische Kommission kann jedoch keine Verantwortung für versehentliche Fehler oder Auslassungen übernehmen.
* Pflichtfeld
Erfahren Sie, ob Sie an einer bestimmten öffentlichen Ausschreibung außerhalb der EU teilnehmen können.
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Zentrale Anlaufstelle
Do you have trade barriers? contact us we can help you
Die zentrale Anlaufstelle ist die erste Anlaufstelle innerhalb der Handelsabteilung der Europäischen Kommission für alle Interessenträger in der EU, die mit Marktzugangsproblemen in Drittländern konfrontiert sind bzw. eine Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitsverpflichtungen feststellen.
Abschnitt mit den Zusammenfassungen
Aktuelles
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EU-Präferenzeinfuhren aus Ghana, für die von registrierten Ausführern Erklärungen zum Ursprung abgegeben wurden
Ab dem 20. August 2023 müssen EU-Wirtschaftsbeteiligte, die die Zollpräferenzbehandlung nach dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Ghana bei der Einfuhr von Erzeugnissen mit Ursprung in Ghana in die EU in Anspruch nehmen wollen, eine Erklärung auf der Rechnung vorlegen.
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Neues Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland
Die EU und Neuseeland unterzeichneten im Juli 2023 ihr Freihandelsabkommen (FHA), das interessante neue Möglichkeiten für Ein- und Ausfuhrgeschäfte bietet.
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EU-Präferenzeinfuhren aus den Seychellen, für die Erklärungen zum Ursprung vorliegen, die von registrierten Ausführern ausgefertigt wurden
Ab dem 1. Juli 2023 müssen Wirtschaftsbeteiligte aus der EU, die bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung in den Seychellen in die EU die Zollpräferenzbehandlung des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Östliches und südliches Afrika (EU-ESA-WPA) in Anspruch nehmen möchten, eine ausgefertigte Erklärung auf der Rechnung vorlegen, wie von der EU-Kommission in ihrer Mitteilung 2023/C 145/06 dargelegt und in Artikel 23 des Protokolls Nr. 1 vorgesehen.
Letzte Aktualisierungen
Zölle
Formalitäten
Steuern
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Position
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