Leitfaden für die Einfuhr von Waren
Plant Ihr Unternehmen, Waren von außerhalb der EU einzuführen? Dieser Abschnitt hilft Ihnen, zu verstehen, ob Ihr Unternehmen zur Einfuhr bereit ist, und beschreibt die verschiedenen Schritte des Einfuhrprozesses.
4 Schritte auf dem Weg zur Einfuhr eines Erzeugnisses
Beabsichtigen Sie, ein Produkt zum ersten Mal in die EU einzuführen?
Bevor Sie dies tun, prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen bereit ist:
- Könnte das Produkt auf Ihrem Inlandsmarkt oder in anderen EU-Ländern erfolgreich sein?
- Ist Ihr Unternehmen in der Lage, das Produkt auf ausländischen Märkten außerhalb der EU zu kaufen? Verfügt sie über ausreichende personelle, zeitliche, finanzielle und rechtliche Ressourcen?
- Ist Ihr Unternehmen bereit, internationale Verkäufe zu tätigen, das am besten geeignete Beförderungsmittel zu wählen und Zollverfahren zu durchlaufen?
- Verfügt Ihr Unternehmen über einen umfassenden Finanz-, Marketing-/Geschäftsplan mit klar definierten Zielen zur Unterstützung der Einfuhr von Produkten aus Ländern außerhalb der EU?
- Verfügt Ihr Unternehmen über eine konkrete Strategie für die Einfuhr des Produkts auf Ihren Markt? Beispielsweise können Sie Ihr Produkt direkt vom Hersteller oder indirekt durch einen Dritten, einen solchen Händler, einführen. Sowohl direkte als auch indirekte Einfuhren können auch über Plattformen für den elektronischen Handel unterstützt werden.
- Falls zutreffend, ist das geistige Eigentum im Zusammenhang mit Ihrem Produkt auf Ihrem Ausfuhrmarkt geschützt?
- Ist Ihr Unternehmen in der Lage, zu analysieren und zu überprüfen, ob das Produkt den EU-Gesundheits-, Sicherheits-, technischen und/oder Vermarktungsnormen entspricht?
Bevor Sie fortfahren, prüfen Sie die vorstehenden Fragen sorgfältig und besprechen Sie sie innerhalb Ihres Unternehmens, um zu entscheiden, ob Sie bereit sind, mit Nicht-EU-Ländern Handel zu treiben, oder welche Schritte Sie unternehmen müssen, um sich darauf vorzubereiten.
Schritt 1: Suchen Sie einen Lieferanten im Ausland
Einfuhr von Waren von außerhalb der EU, zunächst mit der Ermittlung möglicher Lieferanten der Ware.
- DieHandelskammern können Sie über Märkte und Geschäftspartner informieren und Sie auf einschlägige Berichte verweisen.
- Handelsbezogene Nachrichtenanbieter oder Handelsförderagenturen, die sich mit Marktanalysen und der Bewertung von Geschäftsmöglichkeiten befassen, können hilfreich sein. Diese Einrichtungen liefern häufig Studien für Schlüsselsektoren.
- Wirtschaftsberater und einschlägige Banken können ebenfalls beratend tätig werden.
Wie wählen Sie Ihre Liefermärkte aus?
Prüfen Sie potenzielle Einfuhrmärkte, um festzustellen, ob Ihr Produkt beliefert wird.
Überprüfen Sie die Handelsstatistiken Ihres potenziellen Angebotsmarktes.
Wie finden Sie potenzielle Lieferanten?
Wenn Sie einen Liefermarkt ausgewählt haben, suchen Sie nach potenziellen Handelspartnern und Geschäftskontakten.
Partner und Ansprechpartner finden Sie unter:
- Messen, die speziell für Käufer und Verkäufer organisiert werden. So organisiert das Enterprise Europe Network beispielsweise regelmäßige Veranstaltungen zur Vermittlung von Kontakten für bestimmte Sektoren, an denen auch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern teilnehmen.
- Veranstaltungen oder Unterstützung durch Handelskammern beim Aufbau von Kontakten zwischen potenziellen Geschäftspartnern.
Überprüfung der Einfuhrbedingungen und -abgaben und Sicherstellung, dass das Erzeugnis den EU-Anforderungen entspricht
Die Einfuhrbedingungen und -abgaben hängen davon ab, wie Sie importieren wollen, und von Ihrem Liefermarkt.
Wer kann in die EU importieren?
- In der Regel müssen Sie in der EU als Unternehmen oder Betriebsstätte niedergelassen sein. Dazu gehört auch die Registrierung für MwSt-Zwecke.
- Als Nicht-EU-Bürger benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, um eine selbständige gewerbliche Tätigkeit ausüben zu können. darüber hinaus müssen Sie eine in der EU ansässige Person finden, die bereit ist, in Ihrem Namen als Ausführer zu handeln (z. B. Logistikdienstleister oder Zollagent).
In der Regel müssen Sie sich auch beim nationalen Handelsregister anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Handelskammer. Als EU-Importeur müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen. Die EORI ist eine EU-weit gültige Kennnummer.
- Sie können ihn bei Ihrer nationalen zentralen Zollbehörde erhalten.
Tipp: Die EORI-Registrierung kann einige Zeit in Anspruch nehmen und planen und anwenden.
In einigen EU-Ländern müssen Unternehmen, die eine bestimmte Größe überschreiten, in ein nationales Handelsregister aufgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem EU-Markt oder bei Ihrer örtlichen Handelskammer.
- Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, müssen Sie als Unternehmen niedergelassen sein und/oder über eine Arbeitserlaubnis verfügen, die es Ihnen ermöglicht, eine selbständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben.
Welche Einfuhr- oder Vermarktungsvorschriften gelten für Ihr eingeführtes Produkt in der EU?
Prüfen Sie, ob es Einfuhrbeschränkungen in der EU oder in einem bestimmten Mitgliedstaat gibt.
Die Einfuhr bestimmter sensibler Waren oder bestimmter Waren aus bestimmten Ländern kann verboten oder beschränkt werden. Möglicherweise benötigen Sie Genehmigungen, eine Genehmigung oder legen Sie eine amtlich genehmigte Einfuhrmeldung vor.
Überprüfen Sie die TARIC- Datenbank, um herauszufinden, ob Sie eine Einfuhrlizenz für Ihr Produkt benötigen.
Die wichtigsten Arten von Produkten, für die Einfuhrbeschränkungen gelten, sind:
- landwirtschaftliche Erzeugnisse,
- Arzneimittel;
- Chemikalien,
- Eisen- und Stahlerzeugnisse,
- Kulturgüter,
- Textilerzeugnisse und Bekleidung,
- Waffen,
- nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen,
- unwürdige Artikel/Veröffentlichungen/Videoaufnahmen,
- gefährdete Arten,
- Abfälle,
- einige lebende Tiere und Erzeugnisse, die tierische Stoffe enthalten,
- Pflanzen und Erzeugnisse, die pflanzliche Stoffe enthalten.
Für diese Erzeugnisse ist zu prüfen, welche Vorschriften gelten.
Welche Einfuhrzölle gelten für Ihr Produkt?
- Möglicherweise sind Einfuhrzölle für Ihr Produkt zu entrichten, wenn es in die EU gelangt. Die EU ist eine Zollunion, was bedeutet, dass am Eingangsort, an dem die Einfuhranmeldung abgegeben wird, unabhängig vom EU-Mitgliedstaat ein einheitlicher Einfuhrzoll erhoben wird. Das Produkt kann dann ohne weitere Zollförmlichkeiten auf dem EU-Markt verkehren.
- Wer die Tarife bezahlt, hängt von der Vereinbarung mit dem Verkäufer ab, aber häufig werden die Einfuhrzölle vom Importeur entrichtet.
Was ist ein Einfuhrzoll?
Kann mein Unternehmen von einem EU-Handelsabkommen profitieren?
Wenn die EU ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, aus dem Sie importieren möchten, können die Zölle auf Ihr Produkt gesenkt oder sogar abgeschafft werden.
- Diese werden als Präferenzzollsätze bezeichnet.
- Der Präferenzzollsatz ist an die Bedingung geknüpft, dass Ihre Ware den Ursprungsregeln entspricht.
- Kontingente können entweder auf der Grundlage des Handelsabkommens oder auf der Grundlage der EU-Politik für landwirtschaftliche Erzeugnisse einer bestimmten Art von Erzeugnissen gelten.
Informationen über die spezifischen Vorschriften für Ihr Produkt und Ihren Markt finden Sie unter Mein Handelsassistent.
Wann benötigen Sie ein Ursprungszeugnis?
Häufig muss Ihr Lieferant einen Ursprungsnachweis gemäß den Ursprungsregeln des Abkommens vorlegen. Bei diesem Nachweis kann es sich um ein Ursprungszeugnis oder auch um eine Ursprungserklärung handeln, die vom ermächtigten Ausführer oder vom registrierten Ausführer (im REX-System) ausgestellt wurde, der auch die Nummer der Bewilligung oder Registrierung angeben muss.
Gibt es zusätzliche Zölle?
- Es ist möglich, dass die EU handelspolitische Schutzmaßnahmen auf eine Ware anwendet, die aus einem bestimmten Land eingeführt wird.
- Die am häufigsten verwendeten Zölle sind Antidumpingmaßnahmen. Diese sind in Mein Handelsassistent dargestellt. Eine EU-Zollbehörde kann Auskunft darüber erteilen, ob für Ihre Ware zusätzliche Zölle wie Antidumpingzölle gelten.
- Die verschiedenen Arten von handelspolitischen Schutzmaßnahmen werden im Abschnitt „Waren“ erläutert.
- Wenn Sie einen umfassenden Überblick über die von den einzelnen Ländern angewandten spezifischen Maßnahmen suchen, besuchen Sie den Abschnitt „Märkte“.
Welche inländischen Steuern gelten?
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird auf Waren erhoben, die auf dem EU-Markt verkauft werden, also auch auf Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Die Mehrwertsteuer ist in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich und wird in der Regel vom Einführer gezahlt.
- Der Satz ist derselbe, als wenn Sie das Produkt auf Ihrem Inlandsmarkt gekauft hätten.
- Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können die Einfuhrmehrwertsteuer als Vorsteuer zurückfordern, ebenso wie sie ihre inländischen MwSt-Zahlungen zurückfordern können.
- Die Berechnung Ihrer MwSt-Zahlungen erfolgt auf der Grundlage des Wertes Ihrer Waren, Ihrer Einfuhrabgaben und gegebenenfalls der Verbrauchsteuern. Weitere Informationen über die Mehrwertsteuer und die Steuersätze der Mitgliedstaaten finden Sie hier.
- Für ausgewählte Waren müssen Sie Verbrauchsteuern zahlen, die von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sind. Diese Steuern gelten z. B. für:
- Tabakerzeugnisse,
- alkoholische Getränke
- Mineralöl,
- Energieerzeugnisse.
Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt den EU-Anforderungen entspricht?
Für Ihre eingeführten Waren gelten dieselben Anforderungen wie für Waren, die in der EU für den EU-Markt hergestellt werden.
Welche Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und technischen Anforderungen gelten für Ihr Produkt und wie können sie zertifiziert werden?
Die meisten Produkte müssen bestimmte technische und/oder gesundheits- und hygienische Anforderungen erfüllen. Diese können verschiedene Arten von Prüfungen und Zertifizierungen erfordern.
Dies gilt häufig für technische Anforderungen an Industrieprodukte und für Gesundheits- und Hygienevorschriften für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Es ist wichtig, zwischen verbindlichen und freiwilligen Anforderungen zu unterscheiden.
Zu den Produktgruppen, in denen häufig verbindliche Anforderungen gelten, gehören:
- Chemikalien,
- Kosmetika,
- Arzneimittel;
- landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel und Futtermittel,
- lebende Tiere,
- und tierische Erzeugnisse.
Pflanzengesundheitszeugnisse sind beispielsweise erforderlich für die Einfuhr von:
- die meisten frischen Früchte,
- Gemüse,
- sonstiges pflanzliches Material
- Erzeugnisse, die aus tierischen Erzeugnissen bestehen.
Das CE-Zeichen weist darauf hin, dass das Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht.
- Die CE-Kennzeichnung ist für einige Produkte vorgeschrieben, z. B.:
- Elektronik,
- Medizinprodukte,
- Spielwaren,
- elektrische Geräte,
- Bauprodukte.
- Das CE-Zeichen gilt nicht für:
- Lebensmittel,
- Kraftfahrzeuge;
- Chemikalien,
- Kosmetika,
- Arzneimittel,
- und Biozide
Alle haben eigene spezifische Regeln. Weitere Informationen über die Markierung des Unternehmens.
Informationen zu den spezifischen Anforderungen, die für Ihr Produkt gelten, finden Sie in Mein Handelsassistent.
Welche Anforderungen gelten für Verpackung und Kennzeichnung?
Die EU-Mitgliedstaaten haben oft detaillierte Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung von Produkten.
Diese Anforderungen können obligatorisch oder freiwillig sein.
- Obligatorische Kennzeichnungen und Etiketten auf Konsumgütern und deren Verpackungen beziehen sich in der Regel auf die öffentliche Sicherheit, die Gesundheit und/oder die Umwelt. Sie können Informationen wie die Inhaltsstoffe oder das Verbrauchsdatum liefern.
- Freiwillige Kennzeichnungen sind z. B. solche, die auf die ökologische/biologische Produktion des Umweltzeichens für Industrieprodukte hinweisen.
In der Regel gibt es verschiedene Stellen, die für verschiedene Branchen zuständig sind, z. B. in den Bereichen Medizin, Elektrotechnik, Lebensmittel und Chemikalien, die alle sehr unterschiedliche Anforderungen haben.
Vorbereitung des Verkaufs und Organisation des Transports
Wie verteilen Sie sich die Verbindlichkeiten auf Sie und Ihren Lieferanten?
Sie können Incoterms® verwenden, um Ihre vertraglichen Verbindlichkeiten zu definieren.
Incoterms®
- Festlegung der Verantwortlichkeiten von Verkäufern und Käufern für die Lieferung, Versicherung und Beförderung von Waren im Rahmen von Kaufverträgen
- bestimmen Sie, wer für die Ausfuhrzollformalitäten in der EU und die Förmlichkeiten auf Ihrem Ausfuhrmarkt zuständig ist.
Beispiele
„Frei an Bord“ (FOB): das bedeutet, dass Ihr Lieferant für alle lokalen Kosten verantwortlich ist:
- Beförderung der Waren zum Verladehafen
- Ladungskosten
- Zollabfertigungsverfahren im Ausfuhrland.
Als Käufer sind Sie für folgende Kosten verantwortlich:
- Beförderung ab dem Verladehafen
- Versicherungen
- Entladen
- Beförderung vom Ankunftshafen zum Endbestimmungsort.
„Kosten, Versicherung und Fracht“ (CIF) bedeutet, dass Ihr Lieferant für die lokalen Kosten nach FOB verantwortlich ist, zuzüglich:
- Frachtgebühren
- Versicherungen
Im Rahmen von CIF trägt Ihr Lieferant alle Kosten bis zum Eintreffen der Produkte im Bestimmungshafen.
Vorbereitung der Dokumente für die Zollabfertigung in der EU
Welche Dokumente sollen für den Zoll vorbereitet werden?
- Sie müssen Ihrer nationalen Zollbehörde eine Zollanmeldung vorlegen. Ein Zollvertreter kann Sie in dieser wichtigen Frage beraten.
- Sie müssen vor Ankunft der Waren am ersten Eingangsort in die EU eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) vorlegen.
- Die summarische Eingangsanmeldung sollte bei der ersten Eingangszollstelle in die EU vom Beförderer der Waren oder in einigen Fällen vom Einführer/Empfänger oder von einem Vertreter des Beförderers oder Einführers vorgelegt werden.
- Die Frist für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung hängt von der Beförderungsart der Waren ab. Mehr.
- Die EU verfügt über ein gemeinsames Einfuhranmeldungsformular für alle EU-Länder, das als Einheitspapier bezeichnet wird. Mehr.
- Je nach Art der Waren können zusätzliche Unterlagen, die den Zollbehörden vorzulegen sind, Folgendes umfassen:
- Handelsrechnung,
- Beförderungsdokumente,
- Ursprungszeugnisse,
- Einfuhrlizenzen,
- Testergebnisse und sonstige Bescheinigungen,
- Kontrollbescheinigungen (z. B. gesundheitspolizeiliche, veterinär- oder pflanzengesundheitliche Bescheinigungen).
Die Zollabfertigung kann vom Einführer oder von einem Zollvertreter erfolgen, der die Person ist, die vom Einführer benannt wurde, um alle Zollförmlichkeiten zu erfüllen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften der EU erforderlich sind.
Weitere Informationen zu den Dokumenten und Verfahren erhalten Sie bei Ihrer nationalen Zollbehörde, einer Handelskammer oder einer Handelsförderungsstelle. Mehr.
Was geschieht, wenn Ihre Waren an der Grenze ankommen?
- Sie werden bis zu ihrer Abfertigung unter zollamtlicher Überwachung (höchstens 90 Tage) in die vorübergehende Verwahrung übergeführt.
- Ihre Waren auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen abgefertigt werden können oder
- Ihre Waren können für eine Dokumentenprüfung ausgewählt werden, und Sie können aufgefordert werden, weitere Unterlagen vorzulegen, bevor Ihre Waren abgefertigt werden können, oder
- Ihre Waren können auch für ein Dokument oder eine Warenkontrolle ausgewählt werden.
Kann Ihr Produkt nach der Abfertigung überall in der EU verkauft werden?
Wenn die Zollbehörden ein Produkt abgefertigt haben, hat es den gleichen Status wie ein EU-Produkt und kann innerhalb der EU frei verkehren und überall auf dem EU-Markt verkauft werden.
- Alle EU-Länder wenden auf Waren, die aus Drittländern eingeführt werden, denselben Zollsatz an.
- Für die Einfuhr gelten dieselben Vorschriften, unabhängig davon, über welches EU-Land sie auf den EU-Markt gelangen.
Wo finden Sie weitere Informationen?
- Handelskammern
- Website desEnterprise Europe Network
- Zollämter
- Ministerien oder Regulierungsstellen in Ihrem Zielland
- Leitfäden zu ausgewählten Handelsabkommen
Ihre Checkliste: 4 Schritte zur Einfuhr einer Ware
Schritt 1: Suchen Sie einen Lieferanten im Ausland
- Bewertung der potenziell interessanten Länder und Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit potenzieller Lieferanten (z. B. Preisvergleich einschließlich Einfuhrkosten wie Zölle und Transportkosten).
- Ermittlung von Geschäftspartnern/Lieferanten.
- Ermittlung einer Agentur/Einrichtung/eines Partners für die Unterstützung bei den Formalitäten der Einfuhrverfahren (z. B. zur Vorbereitung von Verträgen, Zahlungsbedingungen, Kreditwürdigkeit des Lieferanten).
Schritt 2: Bewertung der Einfuhrbedingungen und -zölle und Sicherstellung, dass das Produkt den EU-Anforderungen entspricht
- Erlangung einer Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Registrierungs- und Identifizierungsnummer) (Anträge im Voraus).
- Prüfen, ob keine Einfuhrbeschränkungen gelten.
- Prüfen Sie, ob die EU ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, aus dem Sie importieren möchten.
- Ssess, wenn Ihr Erzeugnis den einschlägigen Ursprungsregeln entspricht, und geben Sie den anwendbaren (präferenziellen) Zollsatz an.
- Prüfen, ob andere Abgaben (z. B. Handelsschutz) oder interne Steuern gelten.
- Ermittlung von Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und technischen Anforderungen in der EU.
- Sicherstellen, dass das Produkt den Anforderungen entspricht und der Lieferant die erforderliche Zertifizierung vorlegen kann.
- Überprüfen Sie die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften in der EU.
- Prüfen, ob ein Ursprungszeugnis erforderlich ist, das der Ausführer vorlegen muss, und welche Art von Bescheinigung vorzulegen ist, je nachdem, ob ein Handelsabkommen oder eine Vereinbarung zwischen der EU und dem Ursprungsland der Waren besteht oder nicht.
Schritt 3: Vorbereitung des Verkaufs und Organisation des Transports
- Vorbereitung und Unterzeichnung des Vertrags mit dem Lieferanten, einschließlich einer Vereinbarung darüber, wer für was haftet, und Organisation des Transportprozesses.
- Koordinierung mit potenziellen Institutionen, die den Prozess unterstützen.
Schritt 4: Vorbereitung der Dokumente für die Zollabfertigung an der Grenze
- Wenden Sie sich bei Zweifeln an einen Zollvertreter.
- Sicherstellung der Verfügbarkeit der summarischen Eingangsanmeldung
- Erstellung zusätzlicher Dokumente für die Zollabfertigung bei der Einfuhr (Handelsrechnung, Beförderungspapiere, Ursprungszeugnis (z. B. Formblatt A, Eur.1/Eur.Med, REX-Mitteilung eines registrierten Ausführers oder von einem ermächtigten Ausführer ausgestellte Ursprungserklärung), Einfuhrlizenzen, Testergebnisse, Kontrollbescheinigungen (z. B. Veterinär-, Veterinär- oder Pflanzengesundheitsbescheinigungen) Ausfüllen und Vorlage der Einfuhranmeldung/des Einheitspapiers (Einheitspapier)