Leitfaden für die Einfuhr von Waren
Plant Ihr Unternehmen, Waren von außerhalb der EU einzuführen? Dieser Abschnitt hilft Ihnen, zu verstehen, ob Ihr Unternehmen zur Einfuhr bereit ist, und erläutert die verschiedenen Schritte des Einfuhrprozesses.
4 Schritte auf dem Weg zur Einfuhr einer Ware
Beabsichtigen Sie, zum ersten Mal ein Produkt in die EU einzuführen?
Prüfen Sie zuvor, ob Ihr Unternehmen bereit ist:
- Könnte das Produkt auf Ihrem Inlandsmarkt oder in anderen EU-Ländern erfolgreich sein?
- Ist Ihr Unternehmen in der Lage, das Produkt auf ausländischen Märkten außerhalb der EU zu kaufen? Verfügt sie über ausreichende personelle, zeitliche, finanzielle und rechtliche Ressourcen?
- Ist Ihr Unternehmen bereit, grenzüberschreitende Verkäufe zu tätigen, das geeignetste Beförderungsmittel zu wählen und die Zollverfahren zu durchlaufen?
- Verfügt Ihr Unternehmen über einen umfassenden Finanz-/Marketing-/Geschäftsplan mit klar definierten Zielen zur Unterstützung von Importprodukten aus Ländern außerhalb der EU?
- Verfügt Ihr Unternehmen über eine konkrete Strategie für die Einfuhr des Produkts auf Ihren Markt? Beispielsweise können Sie Ihr Produkt direkt vom Hersteller oder indirekt durch einen Dritten, einen solchen Händler, importieren. Sowohl direkte als auch indirekte Einfuhren können auch von Plattformen für den elektronischen Handel unterstützt werden.
- Falls zutreffend, ist das geistige Eigentum an Ihrem Produkt auf Ihrem Ausfuhrmarkt geschützt?
- Ist Ihr Unternehmen in der Lage, zu analysieren und zu überprüfen, ob das Produkt den Gesundheits-, Sicherheits-, technischen und/oder Vermarktungsnormen der EU entspricht?
Bevor Sie fortfahren, prüfen Sie die vorstehenden Fragen sorgfältig und erörtern Sie sie in Ihrem Unternehmen, um zu entscheiden, ob Sie bereit sind, mit Nicht-EU-Ländern Handel zu tätigen, oder welche Schritte Sie unternehmen müssen, um sich darauf vorzubereiten.
Schritt 1: Einen Lieferanten im Ausland finden
Einfuhr von Waren von außerhalb der EU, zunächst Ermittlung möglicher Lieferanten des Produkts.
- Handelskammern können Sie über Märkte und Geschäftspartner informieren und Sie auf einschlägige Berichte verweisen.
- Handelsspezifische Nachrichtenanbieter oder Handelsförderungsagenturen, die sich mit Marktanalysen und der Bewertung von Geschäftsmöglichkeiten befassen, können hilfreich sein. Diese Einrichtungen stellen häufig Studien für Schlüsselsektoren bereit.
- Auch Handelsberater und einschlägige Banken können beratend tätig werden.
Wie können Sie Ihre Liefermärkte auswählen?
Prüfen Sie potenzielle Einfuhrmärkte, um festzustellen, ob Ihr Produkt geliefert wird.
Überprüfen Sie die Handelsstatistiken Ihres potenziellen Liefermarkts.
Wie können potenzielle Lieferanten gefunden werden?
Nachdem Sie einen Liefermarkt ausgewählt haben, schauen Sie sich nach potenziellen Handelspartnern und Geschäftskontakten.
Partner und Kontakte finden Sie unter:
- speziell für Käufer und Verkäufer organisierteMessen. Beispielsweise organisiert das Enterprise Europe Network regelmäßige Begegnungsveranstaltungen für bestimmte Sektoren, an denen auch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern teilnehmen.
- Veranstaltungen oder Unterstützung durch Handelskammern zur Herstellung von Kontakten zwischen potenziellen Geschäftspartnern.
Überprüfung der Einfuhrbedingungen und -zölle und Gewährleistung der Übereinstimmung des Erzeugnisses mit den EU-Anforderungen
Die Einfuhrbedingungen und -abgaben hängen davon ab, wie Sie importieren wollen und auf welchem Markt Sie sich beliefern wollen.
Wer darf in die EU importieren?
- Sie müssen in der Regel in der EU als Unternehmen oder Betriebsstätte niedergelassen sein. Dazu gehört auch die Registrierung für MwSt-Zwecke.
- Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, um eine selbständige gewerbliche Tätigkeit ausüben zu können. darüber hinaus müssen Sie eine in der EU niedergelassene Person finden, die bereit ist, in Ihrem Namen als Ausführer zu handeln (z. B. Logistikdienstleister oder Zollagent).
Im Allgemeinen müssen Sie sich auch beim nationalen Handelsregister eintragen lassen. Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer örtlichen Handelskammer. Als EU-Importeur müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen. Die EORI-Nummer ist eine in der gesamten EU gültige Kennnummer.
- Sie können es von Ihrer zentralen Zollbehörde erhalten.
Tipp: Die EORI-Registrierung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass Planung und Anwendung weit im Voraus erfolgen.
In einigen EU-Ländern müssen Unternehmen ab einer bestimmten Größe in ein nationales Handelsregister eingetragen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem EU-Markt oder bei Ihrer örtlichen Handelskammer.
- Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, müssen Sie als Unternehmen niedergelassen sein und/oder über eine Arbeitserlaubnis verfügen, die es Ihnen ermöglicht, eine selbständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben.
Welche Einfuhr- oder Vermarktungsvorschriften gelten für Ihr eingeführtes Produkt in der EU?
Prüfen Sie, ob es in der EU oder in einem bestimmten Mitgliedstaat Einfuhrbeschränkungen gibt.
Die Einfuhr bestimmter sensibler Waren oder die Einfuhr bestimmter Waren aus bestimmten Ländern kann verboten oder beschränkt werden. Sie benötigen möglicherweise eine Genehmigung, eine Lizenz oder eine amtlich genehmigte Einfuhrmeldung.
Überprüfen Sie in der TARIC- Datenbank, ob Sie eine Einfuhrlizenz für Ihr Produkt benötigen.
Die wichtigsten Arten von Produkten, für die Einfuhrbeschränkungen gelten, sind:
- landwirtschaftliche Erzeugnisse,
- Arzneimittel;
- Chemikalien,
- Eisen- und Stahlerzeugnisse,
- Kulturgüter,
- Textilerzeugnisse und Bekleidung,
- Waffen,
- nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren,
- anständige Artikel/Veröffentlichungen/Videoaufnahmen,
- gefährdete Arten,
- Abfälle,
- einige lebende Tiere und Erzeugnisse, die tierische Stoffe enthalten,
- Pflanzen und Erzeugnisse, die pflanzliche Stoffe enthalten.
Prüfen Sie, welche Vorschriften für solche Produkte gelten.
Welche Einfuhrzölle gelten für Ihre Ware?
- Für Ihr Produkt, das in die EU eingeführt wird, müssen unter UmständenEinfuhrzölle entrichtet werden. Die EU ist eine Zollunion, was bedeutet, dass an dem Ort, an dem die Einfuhranmeldung abgegeben wird, unabhängig vom EU-Mitgliedstaat ein einheitlicher Einfuhrzoll zu entrichten ist. Das Produkt kann dann ohne weitere Zollformalitäten auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
- Wer die Zölle zahlt, hängt von der Vereinbarung mit dem Verkäufer ab, aber häufig werden die Einfuhrzölle vom Einführer entrichtet.
Was ist ein Einfuhrzoll?
Kann mein Unternehmen von einem EU-Handelsabkommen profitieren?
Wenn die EU ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, aus dem Sie importieren möchten, können die Zölle auf Ihr Produkt gesenkt oder sogar abgeschafft werden.
- Diese werden als Präferenzzollsätze bezeichnet.
- Voraussetzung für den Präferenzzollsatz ist, dass Ihre Ware den Ursprungsregeln entspricht.
- Kontingente können entweder auf der Grundlage des Handelsabkommens oder auf der Grundlage der EU-Politik für landwirtschaftliche Erzeugnisse für eine bestimmte Art von Erzeugnissen gelten.
Informationen über die spezifischen Vorschriften für Ihr Produkt und Ihren Markt finden Sie bei My Trade Assistant.
Wann benötigen Sie ein Ursprungszeugnis?
Oft muss Ihr Lieferant einen Ursprungsnachweis gemäß den Ursprungsregeln des Abkommens vorlegen. Bei diesem Nachweis kann es sich um ein Ursprungszeugnis oder eine vom ermächtigten oder registrierten Ausführer (im REX-System) ausgestellte Ursprungserklärung handeln, die auch die Nummer der Bewilligung oder Registrierung angeben muss.
Gibt es zusätzliche Zölle?
- Es ist möglich, dass die EU Handelsschutzmaßnahmen auf eine Ware anwendet, die aus einem bestimmten Land eingeführt wird.
- Die am häufigsten in Anspruch genommenen Zölle sind Antidumpingmaßnahmen. Diese werden in My Trade Assistant (Mein Handelsassistent) angezeigt. Eine EU-Zollbehörde kann Auskunft darüber geben, ob für Ihre Ware zusätzliche Zölle wie Antidumpingzölle gelten.
- Eine Erläuterung der verschiedenen Arten von handelspolitischen Schutzmaßnahmen findet sich im Abschnitt „Waren“.
- Wenn Sie einen umfassenden Überblick über die von den einzelnen Ländern angewandten spezifischen Maßnahmen suchen, besuchen Sie den Abschnitt „Märkte“.
Welche inländischen Steuern werden erhoben?
Die Mehrwertsteuer (MwSt) wird auf Waren erhoben, die auf dem EU-Markt verkauft werden, und somit auch auf Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Die Mehrwertsteuer ist in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich und wird in der Regel vom Einführer entrichtet.
- Der Steuersatz entspricht dem, wenn Sie das Produkt auf Ihrem Inlandsmarkt gekauft hätten.
- Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer zurückfordern, ebenso wie sie ihre inländischen MwSt-Zahlungen zurückfordern können.
- Die Berechnung Ihrer Mehrwertsteuerzahlungen erfolgt auf der Grundlage des Werts Ihrer Waren, Ihrer Einfuhrabgaben und gegebenenfalls der Verbrauchsteuern. Weitere Informationen über die Mehrwertsteuer und die Steuersätze der Mitgliedstaaten finden Sie hier.
- Für ausgewählte Waren müssen Sie Verbrauchsteuern entrichten, die von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sind. Diese Steuern gelten z. B. für:
- Tabakerzeugnisse,
- alkoholische Getränke
- Mineralöl,
- Energieerzeugnisse.
Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt den EU-Anforderungen entspricht?
Für Ihre eingeführten Waren gelten dieselben Anforderungen wie für Waren, die in der EU für den EU-Markt hergestellt werden.
Welche Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und technischen Anforderungen gelten für Ihr Produkt und wie können sie zertifiziert werden?
Die meisten Produkte müssen bestimmten technischen und/oder gesundheitlichen und hygienischen Anforderungen entsprechen. Dazu können verschiedene Arten von Prüfungen und Zertifizierungen erforderlich sein.
Dies gilt häufig für technische Anforderungen an Industrieprodukte sowie für Gesundheits- und Hygienevorschriften für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Es ist wichtig, zwischen verbindlichen und freiwilligen Anforderungen zu unterscheiden.
Zu den Produktgruppen, für die häufig verbindliche Anforderungen gelten, gehören:
- Chemikalien,
- Kosmetika,
- Arzneimittel;
- landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel und Futtermittel,
- lebende Tiere,
- und tierische Erzeugnisse.
Pflanzengesundheitszeugnisse sind beispielsweise erforderlich für die Einfuhr von:
- die meisten frischen Früchte,
- Gemüse,
- sonstiges Pflanzenmaterial
- Erzeugnisse, die aus tierischen Erzeugnissen bestehen.
Das CE-Zeichen gibt an, dass das Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht.
- Die CE-Kennzeichnung ist für einige Produkte obligatorisch, wie z. B.:
- Elektronik,
- Medizinprodukte,
- Spielzeug,
- elektrische Geräte,
- Bauprodukte.
- Die CE-Kennzeichnung gilt nicht für:
- Lebensmittel,
- Kraftfahrzeuge,
- Chemikalien,
- Kosmetika,
- Arzneimittel,
- und Biozide
Diese haben jeweils eigene spezifische Regeln. Erfahren Sie mehr über die Kennzeichnung von C, E.
Informationen über die spezifischen Anforderungen an Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant.
Welche Anforderungen gelten für die Verpackung und Kennzeichnung?
Die EU-Mitgliedstaaten haben häufig detaillierte Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung von Produkten.
Diese Anforderungen können obligatorisch oder freiwillig sein.
- Obligatorische Kennzeichnungen und Etiketten auf Konsumgütern und ihrer Verpackung stehen in der Regel im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheit und/oder der Umwelt. Sie können Informationen wie die Zutaten oder das Verbrauchsdatum liefern.
- Freiwillige Kennzeichnungen sind z. B. solche, die auf die ökologische/biologische Produktion der Ware des Umweltzeichens für Industrieprodukte hinweisen.
In der Regel gibt es verschiedene Agenturen, die für verschiedene Branchen zuständig sind, z. B. für Medizin, Elektrotechnik, Lebensmittel und Chemikalien, die alle sehr unterschiedliche Anforderungen haben.
Vorbereitung des Verkaufs und Organisation des Transports
Wie verteilen sich die Haftungen auf Sie und Ihren Lieferanten?
Sie können Incoterms® verwenden, um Ihre vertraglichen Verpflichtungen zu definieren.
Incoterms®
- Festlegung der Verantwortlichkeiten von Verkäufern und Käufern für die Lieferung, Versicherung und Beförderung von Waren im Rahmen von Kaufverträgen
- bestimmen Sie, wer für die Ausfuhrzollförmlichkeiten in der EU und für die Förmlichkeiten auf Ihrem Ausfuhrmarkt zuständig ist.
Beispiele
„Free on board“ (FOB): bedeutet, dass es in der Verantwortung Ihres Lieferanten liegt, alle lokalen Kosten zu tragen:
- Beförderung der Waren zum Verladehafen
- Ladungskosten
- Zollabfertigungsverfahren im Ausfuhrland.
Als Käufer sind Sie für folgende Kosten verantwortlich:
- Beförderung ab dem Verladehafen
- Versicherung
- Entladen
- Beförderung vom Ankunftshafen zum Endziel.
„Kosten, Versicherung und Fracht“ (CIF) bedeutet, dass Ihr Lieferant für die lokalen Kosten unter FOB verantwortlich ist, zuzüglich:
- Frachtgebühren
- Versicherung
Unter CIF ist Ihr Lieferant für alle Kosten bis zur Ankunft der Produkte im Bestimmungshafen verantwortlich.
Vorbereitung der Unterlagen für die Zollabfertigung in der EU
Welche Unterlagen sollen sich auf den Zoll vorbereiten?
- Sie müssen bei Ihrer nationalen Zollbehörde eine Zollanmeldung abgeben. Ein Zollvertreter kann Sie in dieser wichtigen Angelegenheit beraten.
- Sie müssen vor Ankunft der Waren am ersten Eingangsort in die EU eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) vorlegen.
- Die summarische Eingangsanmeldung sollte bei der ersten Eingangszollstelle in die EU vom Beförderer der Waren oder in einigen Fällen vom Einführer/Empfänger oder von einem Vertreter des Beförderers oder Einführers gestellt werden.
- Die Frist für die Einreichung der summarischen Eingangsanmeldung hängt von der Beförderungsart der Waren ab. Mehr.
- Die EU verfügt über ein gemeinsames Formular für die Einfuhranmeldung für alle EU-Länder, das sogenannte Einheitspapier (Einheitspapier). Mehr.
- Je nach Art der Waren können die den Zollbehörden vorzulegenden zusätzlichen Unterlagen Folgendes umfassen:
- Handelsrechnung,
- Beförderungspapiere,
- Ursprungszeugnisse,
- Einfuhrlizenzen,
- Prüfergebnisse und andere Bescheinigungen,
- Kontrollbescheinigungen (z. B. Veterinär-, Veterinär- oder Pflanzengesundheitszeugnisse).
Die Zollabfertigung kann vom Einführer oder von einem Zollvertreter vorgenommen werden, bei dem es sich um die vom Einführer benannte Person handelt, die alle nach den EU-Zollvorschriften erforderlichen Zollförmlichkeiten erfüllt.
Weitere Informationen zu den Dokumenten und Verfahren erhalten Sie bei Ihrer nationalen Zollbehörde, einer Handelskammer oder einer Handelsförderungsstelle. Mehr.
Was geschieht, wenn Ihre Waren an der Grenze ankommen?
- Sie werden bis zur Abfertigung unter zollamtlicher Überwachung (höchstens 90 Tage) in die vorübergehende Verwahrung übergeführt.
- Ihre Waren können auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Unterlagen abgefertigt werden, oder
- Ihre Waren können für eine Dokumentenprüfung ausgewählt werden, und Sie können aufgefordert werden, weitere Unterlagen vorzulegen, bevor Ihre Waren abgefertigt werden können, oder
- Ihre Waren können auch für eine Dokumentenkontrolle oder Warenkontrolle ausgewählt werden.
Kann Ihr Produkt nach der Freigabe überall in der EU verkauft werden?
Wenn die Zollbehörden ein Produkt abgefertigt haben, hat es denselben Status wie ein EU-Produkt und kann innerhalb der EU frei gehandelt und überall auf dem EU-Markt verkauft werden.
- Alle EU-Länder wenden auf Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden, denselben Zollsatz an.
- Für die Einfuhr gelten dieselben Regeln, unabhängig davon, über welches EU-Land sie auf den EU-Markt gelangen.
Wo finden Sie weitere Informationen?
- Handelskammern
- Website desEnterprise Europe Network
- Zollämter
- Ministerien oder Regulierungsstellen in Ihrem Zielland
- Leitfäden zu ausgewählten Handelsabkommen
Ihre Checkliste: 4 Schritte zur Einfuhr einer Ware
Schritt 1: Einen Lieferanten im Ausland finden
- Bewertung der potenziellen Länder von Interesse und Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit potenzieller Lieferanten (z. B. Vergleich der Preise einschließlich Importkosten wie Zölle und Transportkosten).
- Ermittlung von Geschäftspartnern/Lieferanten.
- Ermittlung einer Agentur/Einrichtung/Partnerin, die/der Unterstützung bei den Formalitäten der Einfuhrprozesse (z. B. bei der Vorbereitung von Verträgen, Zahlungsbedingungen, Bonität des Lieferanten) leistet.
Schritt 2: Bewertung der Einfuhrbedingungen und -zölle und Gewährleistung der Konformität des Erzeugnisses mit den EU-Anforderungen
- Eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI) erhalten ( gilt im Voraus).
- Überprüfen Sie, ob keine Einfuhrbeschränkung gilt.
- Prüfen Sie, ob die EU ein Handelsabkommen mit dem Land geschlossen hat, aus dem Sie importieren möchten.
- ssess, wenn Ihr Erzeugnis den einschlägigen Ursprungsregeln entspricht, und geben Sie den geltenden (präferenziellen) Zollsatz an.
- Zu prüfen, ob andere Zölle (z. B. Handelsschutz) oder interne Steuern gelten.
- Ermittlung von Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und technischen Anforderungen in der EU.
- Sicherstellen, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt und der Lieferant die erforderliche Zertifizierung vorlegen kann.
- Überprüfen Sie die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften in der EU.
- Zu prüfen, ob ein Ursprungszeugnis erforderlich ist, das der Ausführer vorlegen muss, und welche Art von Bescheinigung vorzulegen ist, je nachdem, ob es ein Handelsabkommen oder eine Vereinbarung zwischen der EU und dem Ursprungsland der Waren gibt oder nicht.
Schritt 3: Vorbereitung des Verkaufs und Organisation des Transports
- Vorbereitung und Unterzeichnung des Vertrags mit dem Lieferanten, einschließlich einer Vereinbarung darüber, wer für was haftet, und Organisation des Transportprozesses.
- Koordinierung mit potenziellen Institutionen, die den Prozess unterstützen.
Schritt 4: Vorbereitung der Unterlagen für die Zollabfertigung an der Grenze
- Wenden Sie sich bei Zweifeln an einen Vertreter des Zolls, um Ratschläge zu erhalten.
- Gewährleistung der Verfügbarkeit der summarischen Eingangsanmeldung
- Erstellung zusätzlicher Unterlagen für die Einfuhrzollabfertigung (Handelsrechnung, Beförderungspapiere, Ursprungszeugnis (z. B. Formblatt A, Eur.1/Eur.Med, REX-Mitteilung eines registrierten Ausführers oder von einem ermächtigten Ausführer ausgestellte Ursprungserklärung), Einfuhrlizenz, Testergebnisse, Kontrollbescheinigungen (z. B. Veterinär-, Veterinär- oder Pflanzengesundheitszeugnisse) Ausfüllen und Vorlage der Einfuhranmeldung/des Einheitspapiers (Einheitspapier)