Ursprungsregeln im überarbeiteten Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen
Bis zum 31. Dezember 2025 gelten zwei Sätze alternativer Ursprungsregeln. Ab dem 1. Januar 2026 gilt nur noch das überarbeitete PEM-Übereinkommen:
- Die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen). Das PEM-Übereinkommen wurde 2011 im Hinblick auf die Festlegung gemeinsamer Ursprungsregeln und die Kumulierung zwischen 25 PEM-Vertragsparteien (siehe Liste der PEM-Vertragsparteien)und der EU vereinbart, um den Handel zu erleichtern und die Lieferketten innerhalb der Zone zu integrieren.
- Das überarbeitete PEM-Übereinkommen
- Dabei handelt es sich um vereinfachte und modernisierte Ursprungsregeln im Vergleich zu denen des PEM-Übereinkommens.
- Weitere Hintergrundinformationen zum Überarbeitungsprozess finden Sie hier.