Begriff im Glossar:

Ursprungsland

Ursprungsland ist die Erfüllung aller geltenden Ursprungsregeln im Rahmen einer Präferenzhandelsregelung der EU. Dabei handelt es sich i) um vollständig gewonnen oder hergestellte Erzeugnisse oder ii) um Erzeugnisse, die die produktspezifischen Vorschriften erfüllen. Erzeugnisse, die ausschließlich aus diesen Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft hergestellt werden, gelten ebenfalls als Ursprungserzeugnisse.  Siehe auch Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.

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Ursprungsregeln