Erga omnes
Im allgemeinen Recht eine Handlung, eine Entscheidung oder ein Urteil, die alle Parteien betrifft, nicht nur diejenigen, die unmittelbar betroffen sind.
Im allgemeinen Recht eine Handlung, eine Entscheidung oder ein Urteil, die alle Parteien betrifft, nicht nur diejenigen, die unmittelbar betroffen sind.