Begriff im Glossar:

Frei Frachtführer

Methode der Ausfuhr von Waren, bei der die Verpflichtungen des Verkäufers erfüllt werden, sobald die versteuerten Waren an den vom Käufer benannten Beförderer an dem vereinbarten Ort geliefert werden. Der Begriff kann sich auf alle Verkehrsträger – Luft-, Schienen-, Straßen-, See- oder eine Kombination dieser Verkehrsträger – beziehen.