Küstenmeer
Gürtel von Küstengewässern, die höchstens 12 Seemeilen von der Basislinie eines Staates entfernt sind, der seiner ausschließlichen Gerichtsbarkeit gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen unterliegt.
Gürtel von Küstengewässern, die höchstens 12 Seemeilen von der Basislinie eines Staates entfernt sind, der seiner ausschließlichen Gerichtsbarkeit gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen unterliegt.