Küstenmeer
Gürtel von Küstengewässern, die höchstens 12 Seemeilen von der Basislinie eines Staates entfernt sind, der seiner ausschließlichen Gerichtsbarkeit gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen unterliegt.
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Gürtel von Küstengewässern, die höchstens 12 Seemeilen von der Basislinie eines Staates entfernt sind, der seiner ausschließlichen Gerichtsbarkeit gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen unterliegt.