EU-Sanktionen als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der russischen militärischen Aggression gegen die Ukraine
Als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der ungerechtfertigten und unbewiesenen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, die seit Ende Februar 2022 andauert, hat der Rat der EU zusätzliche Maßnahmen zu belarussischen Handelsoperationen angenommen.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
Verbot der Einfuhr aus Belarus:
Es ist verboten, die folgenden Erzeugnisse in die Union einzuführen, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt wurden, oder unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen (einschließlich Finanzderivaten), Versicherungs- und Rückversicherungsschutz im Zusammenhang damit bereitzustellen:
- Holzerzeugnisse des HS-Kapitels 44
- Zementerzeugnisse der HS-Codes 2523 und 6810
- Eisen- und Stahlerzeugnisse der HS-Kapitel 72 und 73 (Belarus wurde auch von der Verwendung länderspezifischer Zollkontingente im Rahmen von Schutzmaßnahmen ausgenommen)
- Gummierzeugnisse des HS-Codes 4011
Verbot der Ausfuhr nach Belarus von:
- Ausrüstung zur internen Repression
- Ausrüstung, Technologie oder Software
- Produkte und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
- Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Verbesserung von Belarus oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten
- bestimmte Maschinen und Apparate der HS-Codes 8401, 8402 und 8404 bis 8409
Weitere Informationen:
- Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0765&qid=1649355673350
- Verordnung (EU) 2022/355 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32022R0355&qid=1649355673350
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/434 der Kommission vom 15. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/159 zur Einführung einer endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32022R0434
- Restriktive Maßnahmen der EU gegen Belarus: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/sanctions/restrictive-measures-against-belarus/