23 Juli 2025

Zollaussetzungen und Zollkontingente ab dem 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wurden die Aussetzungen (autonome Zollaussetzungen) und die Zollkontingente gemäß der Verordnung (EU) 2025/1292 des Rates bzw. der Verordnung (EU) 2025/1303 des Rates aktualisiert.

Die in den Anhängen zu beiden Verordnungen aufgeführten Erzeugnisse können zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz in die Europäische Union eingeführt werden, um eine ausreichende und ununterbrochene Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren zu gewährleisten.

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