Lieferantenerklärung

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant seinem Kunden Informationen über die Ursprungseigenschaft der Waren erteilt, die er im Rahmen des spezifischen Präferenzhandelsabkommens der EU liefert.

  • In der EU kann ein Lieferant eine Lieferantenerklärung verwenden, um die Ursprungseigenschaft der Waren zu erklären, die er seinem Kunden liefert, der diese Informationen zum Nachweis des Präferenzursprungs der ausgeführten Waren benötigt. Bei den ausgeführten Waren handelt es sich entweder um das Endprodukt des Lieferanten oder um ein Erzeugnis, das das gelieferte Material enthält.
  • Lieferantenerklärungen werden hauptsächlich für Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union verwendet. Allerdings sind auch Lieferantenerklärungen im Handel mit einigen Partnerländern der Europäischen Union möglich.
  • Eine Lieferantenerklärung darf niemals als Ursprungsdokument für die Beantragung der Präferenzbehandlung bei der Einfuhr verwendet werden.
  • Weitere Informationen finden Sie unter:
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