Handelsabkommen und Handelsvereinbarungen der EU

Die EU verwaltet die Handelsbeziehungen zu Drittländern in Form von Handelsabkommen und -vereinbarungen. Die Abkommen und Vereinbarungen, die auf gegenseitigen Verpflichtungen der EU und ihrer Handelspartner beruhen, sind darauf ausgerichtet, bessere Handelsmöglichkeiten zu schaffen und die damit verbundenen Hindernisse zu überwinden. Der Handel im Rahmen eines Abkommens bringt greifbare Vorteile für die Unternehmen mit sich, z. B. niedrigere Tarife, einen verbesserten Marktzugang und weniger Bürokratie.

Sind Sie am Handel mit Ländern außerhalb der EU interessiert?

In diesem Abschnitt werden Sie über Folgendes informiert:

Sind Sie am Handel mit Ländern innerhalb der EU interessiert?

In diesem Abschnitt werden Sie über die Vorteile des EU-Binnenmarkts informiert.

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