EU-Handelsabkommen und -Vereinbarungen

Die EU verwaltet die Handelsbeziehungen zu Drittländern durch Handelsabkommen und -vereinbarungen. Diese Abkommen und Vereinbarungen beruhen auf gegenseitigen Verpflichtungen zwischen der EU und ihren Handelspartnern und zielen darauf ab, die Handelsmöglichkeiten zu verbessern und Handelshemmnisse zu beseitigen. Der Handel im Rahmen eines Abkommens bringt greifbare Vorteile für Unternehmen wie niedrigere Zölle, verbesserten Marktzugang und weniger Bürokratie.

Interessieren Sie sich für den Handel mit Ländern außerhalb der EU?

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Interessieren Sie sich für den Handel mit Ländern innerhalb der EU?

In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Vorteile des europäischen Binnenmarkts.

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