Wie kann ich meinen Handelsassistenten für die Beschaffung nutzen?

Erfahren Sie, ob Sie berechtigt sind, in einigen einfachen Schritten an einer bestimmten öffentlichen Ausschreibung außerhalb der EU teilzunehmen.

Schritt 1: Geben Sie das Land der Beschaffung an.

  • Beginnen Sie mit der Auswahl der Registerkarte „Beschaffung“ auf der Startseite„Mein Handelsassistent“ auf Access2Markets und setzen Sie fort.
  • Durch Auswahl des Landes, in dem die Beschaffung stattfindet , aus der Dropdown-Liste.

Schritt 2: Angabe der Beschaffungsstelle

  • Durch Nutzung der kumulativen Filteroptionen und
  • Indem Sie die Liste der Einrichtungen durchsuchen.

 

Die verfügbaren Filterkriterien sind für jedes Land spezifisch.

Die vollständige Liste der Einheiten wird angezeigt, wenn keine Filterkriterien ausgefüllt sind und die Schaltfläche „Suche“ gedrückt wird.

Die Suchergebnisse werden paginiert, wobei man die Anzahl der pro Seite angezeigten Einträge auswählen kann (10, 20 oder 30). Die Navigation zwischen den Seiten steht oben auf der Liste zur Verfügung.

Sobald der Nutzer identifiziert ist, kann er die Schaltfläche „Select“ (Auswählen) drücken, um die betroffene Einheit auszuwählen.

Schritt 3: Geben Sie den Gegenstand und den geschätzten Auftragswert an.

  • Durch Auswahl des „Gegenstandes“ aus den verfügbaren Optionen
    • Waren
    • Dienstleistungen
    • Bauleistungen
  • Und unter Angabe des „Geschätzten Werts des Angebots“ in der Währung des Beschaffungslandes. Das System berechnet und stellt den entsprechenden Wert in SZR (Sonderziehungsrechte) dar.

Schritt 4: Antworten auf nacheinander vorgeschlagene Fragen

  • Auf der Grundlage der ausgewählten Optionen und der Antworten jeder Frage erstellt das System die nächste zu beantwortende Frage und bietet die möglichen Antworten für die Auswahl der Nutzer.
  • Die Fragen werden bis zur Erstellung einer Bewertung erstellt.

Schritt 5: Lesen Sie die Bewertung und die einschlägigen Rechtstexte und Leitfäden.

  • Auf der Grundlage der bereitgestellten Antworten generiert das System entweder
    • Eine positive Bewertung, wenn sich herausstellt, dass EU-Unternehmen für eine bestimmte Ausschreibung in Frage kommen, oder
    • Eine negative Bewertung, wenn die Beschaffungsstelle nicht verpflichtet ist, Angebote von EU-Unternehmen zu berücksichtigen.

 

Die Bewertungen sind Richtwerte und nicht rechtsverbindlich.

 

Auf der Seite „Zusammenfassung der bereitgestellten Informationen“ kann jederzeit die Option „Edit“ verwendet werden, um die Antworten zu ändern. Folglich werden die Fragen, die in dem neuen Kontext gestellt werden müssen, neu berechnet und behandelt.

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