Begriff im Glossar:

Allgemeine Toleranzregel

Bestimmung, wonach die Hersteller Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises verwenden dürfen. Lässt die besondere Be- oder Verarbeitung jedoch bereits die Verwendung eines Prozentsatzes an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu, so darf die Toleranz nicht dazu verwendet werden, diesen Betrag zu überschreiten.

Der Höchstprozentsatz ist immer derjenige, der nach der spezifischen Vorschrift zulässig ist. Der Prozentsatz der zulässigen Toleranz ist von einem Präferenzsystem zum anderen unterschiedlich.

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