Armenien verlässt APS-Regelung bis 1.1.2022
Ab dem 1. Januar 2022 wird Armenien gemäß der Verordnung (EU) 2021/114 vom Allgemeinen Präferenzsystem (APS) ausgeschlossen, da es in den Jahren 2018, 2019 und 2021 von der Weltbank als Land mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie eingestuft wurde.
Daher kommt Armenien gemäß R/UE 2018/148 nicht mehr für den Status eines APS-begünstigten Landes in Frage.
Da Armenien nicht mehr APS-begünstigt ist, sollte es auch nicht mehr APS+-begünstigtes Land gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sein.
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