Armenien verlässt die APS-Regelung bis 1.1.2022
Ab dem 1. Januar 2022 wird Armenien gemäß R/UE 2021/114 vom Allgemeinen Präferenzsystem (APS) ausgeschlossen, da es von der Weltbank in den Jahren 2018, 2019 und 2021 als Land mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie eingestuft wurde.
Daher kommt Armenien gemäß R/UE 2018/148 nicht mehr für den Status eines APS-begünstigten Landes in Betracht.
Da Armenien nicht mehr APS-begünstigtes Land ist, sollte Armenien auch kein APS±begünstigtes Land im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sein.
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