Begriff im Glossar:

Incoterms

Internationale Handelsbedingungen. Elf Verkaufsbedingungen akzeptierten weltweit die Aufteilung der Kosten und Verantwortlichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) vorgeschlagen, aktualisiert und urheberrechtlich geschützt und dienen als globale Standards für die einheitliche Auslegung gemeinsamer Vertragsklauseln im internationalen Handel.

Kurz gesagt: 1. Ex Works (EXW), (2) freier Beförderer (FCA), (3) freies Schiff (FAS), (4) FOB (frei an Bord von Schiffen), (5) Kosten und Fracht (CFR), (6) Kosten, Versicherung und Fracht (CIF), (7) Beförderungskosten, Versicherung und Fracht (CPT), (8) Beförderung und Versicherung an (CIP), (9) Auslieferung am Ort (DAP), Auslieferung am Ort (DPU), Delivered Duty Paid (DDP).

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