Begriff im Glossar:

Ursprung:

Ursprungserzeugnis ist die Erfüllung aller geltenden Ursprungsregeln im Rahmen einer Präferenzhandelsregelung der EU. Dabei handelt es sich um i) vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse oder ii) Erzeugnisse, die die produktspezifischen Vorschriften erfüllen. Erzeugnisse, die ausschließlich aus diesen Vormaterialien hergestellt werden, gelten ebenfalls als Ursprungserzeugnisse. Siehe auch Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.

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Ursprungsregeln

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