Begriff im Glossar:

Ursprung der Waren

Bezeichnet die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ der Waren und darf nicht mit „Herkunft“ verwechselt werden. Die Herkunft einer Ware bestimmt, welche Zölle, Maßnahmen, gleichwertigen Steuern, mengenmäßigen Beschränkungen und Verpflichtungen gelten.

 

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