Zentrale Anlaufstelle
Die zentrale Anlaufstelle ist ein Team innerhalb der Handelsabteilung der Europäischen Kommission unter der Leitung des Leitenden Handelsbeauftragten. Die zentrale Anlaufstelle ist die erste Anlaufstelle für alle EU-Interessenträger, die mit potenziellen Handelshemmnissen in Drittländern konfrontiert sind oder die die Nachhaltigkeitsvorschriften in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung oder das Allgemeine Präferenzsystem nicht einhalten.
Um Ihnen dabei zu helfen, Ihren Weg zu finden, hat die zentrale Anlaufstelle zwei Beschwerdeformulare entwickelt, eines zu Marktzugangs-/Handelshemmnissen und eines zu Nachhaltigkeitsfragen – sowie Schritt-für-Schritt- Leitlinien für das Ausfüllen dieser Formulare.
Möchten Sie eine Beschwerde bei der zentralen Anlaufstelle einreichen? Kontaktieren Sie uns!
Die zentrale Anlaufstelle kann Sie bei der Vorbereitung Ihrer Beschwerde unterstützen – Sie können sich direkt an die zentrale Anlaufstelle wenden (trade-single-entry-point@ec.europa.eu). Im Rahmen des Voranmeldeverfahrens kann Ihnen die zentrale Anlaufstelle bei der Entscheidung helfen, ob Sie eine Beschwerde einreichen wollen, und Sie gegebenenfalls durch das Beschwerdeverfahren leiten.
Wie geht die zentrale Anlaufstelle auf Beschwerden ein?
Sobald Sie über die Kontaktformulare eingegangen sind, sorgt die zentrale Anlaufstelle für ein gestrafftes Verfahren zur Prüfung Ihrer Beschwerde. Dazu gehört auch eine Bewertung Ihres Problems durch die zuständigen Sachverständigen der GD TRADE in Abstimmung mit anderen Dienststellen der Europäischen Kommission und gegebenenfalls den EU-Delegationen. Nach Abschluss der Bewertung wird die zentrale Anlaufstelle Sie direkt kontaktieren, um das Ergebnis und mögliche Folgemaßnahmen zu erläutern.