Vertiefte und umfassende Freihandelszone EU-Georgien

Die EU und Georgien unterzeichneten im Juni 2014 ein Assoziierungsabkommen und traten im Juli 2016 in Kraft. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) ist integraler Bestandteil des Abkommens. Dadurch werden die Zölle gesenkt, mit denen europäische Unternehmen bei Ausfuhren nach Georgien konfrontiert sind. Sie erhöht die Effizienz der Zollverfahren. Außerdem erleichtert sie den Handel durch die schrittweise Angleichung der georgischen Rechtsvorschriften, Vorschriften und Verfahren, einschließlich der Normen, an die der EU.

Die Vereinbarung auf einen Blick

Das Assoziierungsabkommen EU-Georgien trat am 1. Juli 2016 in Kraft.

Vollständiger Wortlaut und Anhänge des Abkommens.

Welche Vorteile haben Sie für Ihr Unternehmen?

Das Abkommen erleichtert es Ihrem Unternehmen, nach Georgien zu exportieren und aus Georgien zu importieren, da es

  • Abschaffung der meisten Zölle
  • sorgt für effizientere Zollverfahren

Wer darf im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien aus der EU nach Georgien exportieren?

Um aus der EU nach Georgien ausführen zu können, muss Ihr Unternehmen in einem der EU-Mitgliedstaaten registriert sein und eine gültige Zollanmeldung und erforderlichenfalls eine Ausfuhrgenehmigung erhalten haben.

Wer darf im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien aus Georgien in die EU exportieren?

Um im Rahmen des Abkommens EU-Georgien in die EU ausführen zu können, muss Ihr Unternehmen in der Republik Georgien registriert sein.

Georgiens wichtigste Warenexporte sind:

  • mineralische Erzeugnisse
  • Maschinen, Apparate und Geräte
  • chemische Produkte
  • Verkehrsmittel

Die EU ist einer der wichtigsten Handelspartner Georgiens. Daher arbeitet das Land daran, seine Handelsvorschriften und -praktiken mit denen der EU zu vereinheitlichen, was insbesondere KMU zugute kommt, die im Handel tätig sind.

Tarife

Mit dem Abkommen werden die meisten Zölle auf Waren abgeschafft.

Gewerbliche Waren

Mit dem Assoziierungsabkommen EU-Georgien werden 100 % der Zölle auf gewerbliche Waren abgeschafft.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Das Assoziierungsabkommen EU-Georgien verbietet die Verwendung von Zollkontingenten sowohl für Einfuhren als auch für Ausfuhren.

Für Einfuhren in die EU gibt es jedoch einige Ausnahmen für bestimmte sensible landwirtschaftliche Waren, für die Zollkontingente gelten:

Zollkontingent für Knoblauch

Für die Einfuhr von Knoblauch in die EU gilt ein jährliches Zollkontingent. Im Rahmen des Abkommens akzeptiert die EU Einfuhren aus Georgien in Höhe von insgesamt 220 Tonnen Knoblauch pro Jahr. Die in der Gesamtsumme enthaltenen Einfuhren werden nach dem Windhundverfahren ermittelt. Sobald der Gesamtbetrag überschritten ist, wird der Meistbegünstigungszollsatz der EU angewendet. Bevor Sie exportieren, überprüfen Sie den Saldo der jeweiligen Kontingente.

Einfuhrpreis für bestimmtes Obst und Gemüse

Wenn Sie bestimmtes Obst und Gemüse in die EU einführen, z. B. Tomaten, Zucchini oder Pfirsiche, unterliegen Ihre Waren einem „Einfuhrpreissystem“. Nach dem Abkommen bedeutet dies, dass der Zoll als spezifischer Zoll berechnet wird. Wenn die Waren, die Sie in die EU einführen, die Anforderungen der Ursprungsregeln erfüllen und zu einem niedrigeren Rechnungspreis als dem im spezifischen Zoll angegebenen Betrag bewertet werden, tragen Sie als Einführer die Differenz zwischen dem festen spezifischen Zollbetrag und dem Rechnungsbetrag.

Sie müssen jedoch keine Gebühren entrichten, wenn der Zollwert der Ware, die Sie aus Georgien einführen, dem von der Zollstelle angegebenen Einfuhrpreis entspricht oder diesen übersteigt.

Siehe Liste der Waren, für die ein Einfuhrpreis gilt.

Müssen Sie den Einfuhrpreis für Obst und Gemüse zahlen, wenn Sie Waren aus Georgien einführen?

In der Praxis haben die meisten aus Georgien eingeführten Waren einen Zollwert, der über dem Einfuhrpreis liegt, so dass Sie in den meisten Fällen keinen Einfuhrpreis zahlen müssen.

Bekämpfung von Umgehungspraktiken

Die meisten (verarbeiteten) landwirtschaftlichen Erzeugnisse unterliegen einem Verfahren zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken, d. h. einem Schwellenwert für die Gesamtmenge der Einfuhren pro Jahr. Anhang II-C des Assoziierungsabkommens EU-Georgien enthält eine Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, auf die ein Verfahren zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken angewandt wird.

Dies bedeutet, dass die EU die niedrigeren Zölle für diese Waren aussetzen kann, wenn die Einfuhren aus Georgien ein bestimmtes Niveau überschreiten. Der Schwellenwert kann nur dann überschritten werden, wenn die georgische Regierung der EU eine stichhaltige Begründung dafür vorlegen kann, dass die georgischen Hersteller über die Kapazitäten zur Herstellung dieser Waren und/oder über die Kapazitäten zur Ausfuhr von Mengen verfügen, die über den Schwellenwert hinausgehen. Ist die Begründung zufrieden stellend, wird auf die Zölle verzichtet.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Drittländer das Abkommen zwischen der EU und Georgien nicht nutzen und in betrügerischer Absicht über Georgien in die EU exportieren.

Den für Ihr Produkt geltenden Zollsatz finden Sie in My Trade Assistant (Mein Handelsassistent).

Ursprungsregeln

Um eine Präferenzbehandlung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das interaktive „Tool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA)“ in My Trade Assistant, um zu beurteilen, ob Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln erfüllt, und erfahren Sie, wie Sie die richtigen Unterlagen erstellen können.

Allgemeine Informationen über die Ursprungsregeln und die Ursprungsverfahren sind diesem Abschnitt zu entnehmen.

Ursprung ist die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ der gehandelten Waren. Wenn Sie neu sind, finden Sie im Abschnitt „Waren“ eine Einführung zu den wichtigsten Konzepten.

Ursprungsregeln

Wo finde ich die Ursprungsregeln?

Die Ursprungsregeln, die im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit Georgien gelten, sind in Anhang I des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) festgelegt. Diese Regeln werden derzeit überarbeitet, und bis Mitte 2021 sollten neue alternative Ursprungsregeln gelten, einschließlich Bestimmungen über Kumulierung, Zollrückvergütung, Toleranz und die Nichtveränderungsregel (siehe unten), die gelockert werden.

Das PEM-Übereinkommen über Ursprungsregeln zielt darauf ab, gemeinsame Ursprungsregeln und Kumulierungsregeln zwischen 25 Vertragsparteien (EU, EFTA, Balkanländer und FHA-Partner in der südlichen und östlichen Nachbarschaftsregion der EU) und der EU festzulegen, um den Handel zu erleichtern und die Lieferketten innerhalb der Zone zu integrieren.

Die Liste der PEM-Vertragsparteien

Ausführliche Informationen über das Pan-Europa-Mittelmeer-System sind dem Benutzerhandbuch zu entnehmen.

Stammt mein Produkt gemäß dem PEM-Übereinkommen aus der EU oder Georgien?

Damit Ihr Erzeugnis in den Genuss des niedrigeren Präferenzzolls oder des Präferenzzolls von null im Rahmen des PEM-Übereinkommens kommen kann, muss es seinen Ursprung in der EU oder in Georgien haben.

Ein Erzeugnis hat seinen Ursprung, wenn es sich um

  • vollständig in der EU oder in Georgien gewonnen oder hergestellt worden sind oder
  • die in der EU oder in Georgien unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft hergestellt werden, sofern diese Vormaterialien nach den erzeugnisspezifischen Regeln in Anhang II der Anlage I des PEM-Übereinkommens in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden sind.
    Siehe auch Anhang I Einleitende Bemerkungen zu den erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln. Für bestimmte Produkte gibt es einige alternative produktspezifische Vorschriften – siehe Anlage II.

Das Erzeugnis muss auch alle anderen in diesem Kapitel festgelegten Anforderungen erfüllen, wie z. B. unzureichende Be- oder Verarbeitungen oder die Regel der unmittelbaren Beförderung. Es gibt auch einige zusätzliche Flexibilitätsmöglichkeiten, um Ihnen bei der Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften, z. B. Toleranz oder Kumulierung, zu helfen.

 

Beispiele für die wichtigsten Arten produktspezifischer Vorschriften in EU-Handelsabkommen

  • die Wertzuwachsregel – der Wert aller bei einem Erzeugnis verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft darf einen bestimmten Prozentsatz seines Ab-Werk-Preises nicht überschreiten.
  • die Regel zur Änderung der zolltariflichen Einreihung – das Herstellungsverfahren führt zu einer Änderung der zolltariflichen Einreihung zwischen Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft und Enderzeugnis – z. B. Herstellung von Papier (Harmonisiertes System Kapitel 48) aus Zellstoff ohne Ursprungseigenschaft (Harmonisiertes System Kapitel 47)
  • besondere Vorgänge – es ist ein spezifischer Herstellungsprozess erforderlich, z. B. das Spinnen von Fasern zu Garnen. Solche Regeln werden in erster Linie in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der chemischen Industrie angewandt.

Tipps für die Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften

Das Abkommen bietet zusätzliche Flexibilität, um Ihnen die Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften wie Toleranz oder Kumulierung zu erleichtern.

Toleranz
  • die Toleranzregel ermöglicht es dem Hersteller, Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu verwenden, die nach der erzeugnisspezifischen Regel normalerweise bis zu 10 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses verboten sind.
  • diese Toleranz darf nicht angewendet werden, um die in den erzeugnisspezifischen Vorschriften aufgeführten Höchstwerte für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu überschreiten.
  • besondere Toleranzen gelten für Textilien und Bekleidung der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems, die in den Anmerkungen 5 bis 6 zu Anhang I „Einleitende Anmerkungen zur Liste in Anhang II“aufgeführt sind.
Kumulierung

Das PEM-Übereinkommen sieht zwei Möglichkeiten zur Kumulierung des Ursprungs vor.

  • bilaterale Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in Georgien können als Ursprungserzeugnisse der EU (und umgekehrt) gezählt werden, wenn sie bei der Herstellung des Erzeugnisses in der EU verwendet werden.
  • diagonale Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in einer Vertragspartei des PEM-Übereinkommens können als Ursprungserzeugnisse einer anderen Vertragspartei angerechnet werden, wenn geprüft wird, ob das Enderzeugnis Ursprungserzeugnisse ist, um bei der Ausfuhr in eine dritte Vertragspartei innerhalb der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone präferenziellen Zugang zu erhalten. Die diagonale Kumulierung gilt

    jedoch nur, wenn zwischen allen betroffenen Vertragsparteien ein Handelsabkommen besteht und diese Länder dieselben Ursprungsregeln anwenden. Bitte überprüfen Sie die „Matrix“ (Tabelle mit allen geltenden Abkommen nach dem PEM-Übereinkommen), in der angegeben ist, mit welchen Vertragsparteien Georgien die diagonale Kumulierung anwenden kann. Im April 2020 waren die gemeinsamen Partner der EU und Georgiens, die für die diagonale Kumulierung in Frage kommen, Island, die Schweiz (einschließlich Liechtensteins) und Norwegen.

 

Wie wirkt die diagonale Kumulierung?

Die diagonale Kumulierung ist zwischen mehreren verschiedenen Ländern zulässig, die dieselben Ursprungsregeln haben und Handelsabkommen geschlossen haben. Dies ist der Fall, wenn ein Hersteller von Waren in beiden Ländern Materialien einführen und so verwenden kann, als ob sie ihren Ursprung in ihrem eigenen Land hätten. So kann beispielsweise ein georgischer Händler, der Kleidung für die Ausfuhr in die Schweiz herstellt, nach dem PEM-Übereinkommen Garn mit Ursprung in der EU verwenden und als Ursprungserzeugnis Georgiens anrechnen. Das Erfordernis der doppelten Verarbeitung, d. h. die Herstellung von Geweben aus (ohne Ursprungseigenschaft) und die Herstellung der Kleidung, ist erfüllt, und die Kleidung gilt bei der Ausfuhr in die Schweiz als Ursprungsware Georgiens und wird daher freien Zugang zum Schweizer Markt erhalten.

Weitere Erläuterungen zur Kumulierung im Rahmen der PEM finden Sie hier.

Sonstige Vorschriften

Das Erzeugnis muss auch alle anderen im Übereinkommen festgelegten Anforderungen erfüllen, wie z. B. unzureichende Be- oder Verarbeitungen oder die Regel der unmittelbaren Beförderung.

Beförderung durch ein Drittland: unmittelbare Beförderung

Ursprungserzeugnisse müssen aus der EU nach Georgien (und umgekehrt) oder durch das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien, mit denen die Kumulierung zulässig ist, befördert werden, ohne in einem Drittland weiterverarbeitet zu werden.

Einige Vorgänge können in einem Drittland durchgeführt werden, wenn die Waren unter zollamtlicher Überwachung bleiben, wie z. B.

  • Entladen
  • erneutes Verladen
  • jede andere auf die Erhaltung des guten Zustands der Erzeugnisse gerichtete Behandlung

Der Nachweis, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist den Zollbehörden des Einfuhrlandes durch Vorlage von

  • ein einziges Beförderungspapier (z. B. Konnossement) für die Beförderung aus dem Ausfuhrland durch das Drittland, über das die Waren befördert wurden
  • eine von den Zollbehörden des Drittlandes, durch das Sie Ihre Waren befördern, ausgestellte Bescheinigung
  • falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen.

Zollerstattung

Im Rahmen des PEM-Übereinkommens im Handel zwischen der EU und Georgien ist es nicht möglich, eine Erstattung für zuvor entrichtete Zölle auf Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu erhalten, die zur Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden, das im Rahmen eines Präferenzzolls ausgeführt wird.

Ursprungsverfahren

Ausführer und Einführer müssen die Ursprungsverfahren befolgen. Die Verfahren sind in Titel V (Ursprungsnachweis) und Titel VI (Vereinbarungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungen) festgelegt. Sie erläutern z. B., wie der Ursprung eines Erzeugnisses anzugeben ist, wie Präferenzen beansprucht werden können oder wie die Zollbehörden den Ursprung eines Erzeugnisses überprüfen können.

Beantragung eines Präferenzzolls

Um in den Genuss eines Präferenzzolls zu kommen, müssen die Einführer einen Ursprungsnachweis vorlegen.

Der Ursprungsnachweis kann entweder

Der Ursprungsnachweis ist vier Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED

  • Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellt werden
  • Anhang IIIa und Anhang IIIb enthalten die Muster der Bescheinigungen EUR.1 und EUR-MED sowie Anweisungen für deren Ausfüllen.
  • der Ausführer, der die Bescheinigung beantragt, sollte bereit sein, Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse vorzulegen.

Weitere Erläuterungen zur Verwendung der EUR.1 oder der EUR-MED-Bescheinigung finden sich auf Seite 72 des Handbuchs.

Ursprungserklärung oder EUR-MED-Ursprungserklärung

Ausführer können durch Vorlage einer Ursprungserklärung selbst erklären, dass ihre Ware ihren Ursprung in der EU oder in der Vertragspartei des PEM-Übereinkommens hat. Die Ursprungserklärung kann abgegeben werden von

  • ein ermächtigter Ausführer
  • jeder Ausführer, wenn der Gesamtwert der Sendung 6 000 EUR nicht übersteigt
Wie ist eine Ursprungserklärung abzugeben?

Der Ausführer muss die folgende Erklärung auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier zur Identifizierung des Erzeugnisses typisieren, abstempeln oder ausdrucken (Anhang IVa):

„Der Ausführer der unter dieses Dokument fallenden Erzeugnisse (Zollgenehmigung Nr....) ) erklärt, dass diese Erzeugnisse, sofern nichts anderes eindeutig angegeben ist,... Präferenzursprungseigenschaft haben.“

Erstellung einer Ursprungserklärung EUR-MED

In diesem Fall lautet die Erklärung wie folgt (Anhang IV b).

„Der Ausführer der in diesem Dokument (Zollgenehmigung Nr....) aufgeführten Erzeugnisse erklärt, dass diese Waren, sofern nichts anderes eindeutig angegeben ist,... Präferenzursprungseigenschaft haben.

Kumulierung mit... (Name des Landes/der Länder).

keine Kumulierung angewandt“

Die Ursprungserklärung kann in jeder Amtssprache der EU oder in allen Amtssprachen der PEM-Zone gemäß Anhang IV Buchstaben a und b abgegeben werden (die Erklärung zur Kumulierung sollte stets in englischer Sprache abgefasst sein).

Sie müssen Ihre Ursprungserklärung handschriftlich unterzeichnen. Wenn Sie ein ermächtigter Ausführer sind, sind Sie von dieser Verpflichtung befreit, sofern Sie Ihren Zollbehörden schriftlich versichern, dass Sie die volle Verantwortung für jede Anmeldung zur Identifizierung Ihrer Person übernehmen.

Überprüfung des Ursprungs

Die Zollbehörden können überprüfen, ob es sich bei einem eingeführten Erzeugnis tatsächlich um ein Ursprungserzeugnis handelt oder ob es andere Ursprungskriterien erfüllt. Die Überprüfung basiert auf

  • Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der einführenden und der ausführenden Vertragspartei
  • Kontrollen durch die örtlichen Zollbehörden (Besuche der einführenden Vertragspartei beim Ausführer sind nicht zulässig)

Die Behörden der ausführenden Vertragspartei treffen die endgültige Feststellung des Ursprungs und unterrichten die Behörden der einführenden Vertragspartei über das Ergebnis.

Produktanforderungen

Technische Vorschriften und Anforderungen

Im Rahmen des Abkommens hat Georgien seine technischen Normen und Vorschriften an die der EU angeglichen. Dies bedeutet, dass die meisten technischen Vorschriften in Georgien dieselben sein werden wie in der EU.

Georgien hat Rechtsvorschriften angeglichen, einschließlich

  • die Akkreditierung und Vermarktung von Produkten, in der die Module der Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt sind
  • allgemeine Produktsicherheit, Festlegung von Kriterien dafür, was bei der Einstufung eines Produkts als sicher zu berücksichtigen ist, und Festlegung, wann ein Produkt verboten werden soll, weil es ein ernstes Risiko für Gesundheit und Sicherheit darstellt

Eine Liste dieser Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften, die Georgien umgesetzt hat, findet sich in Anhang III-B des Assoziierungsabkommens EU-Georgien.

Georgien einigte sich ferner auf eine Annäherung an 21 Verordnungen, die die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für ein breites Spektrum von Produkten abdecken, darunter Maschinen, Aufzüge, Spielzeug, medizinische Geräte und einfache Druckbehälter. Diese sind in Anhang III-A des Assoziierungsabkommens EU-Georgien aufgeführt.

Was die Normen anbelangt, so hat Georgien internationale und europäische Normen nach bewährten Verfahren übernommen. Von allen registrierten georgischen Normen sind 98 % international und europäisch, 2 % sind georgischer Art.

Die folgenden Arten von Standards können in Georgien verwendet werden, wenn auch auf freiwilliger Basis.

  • internationale und regionale CIS-Standards
  • Standards eines EU-Mitgliedstaats oder eines OECD-Mitgliedstaats
  • Georgische Normen
  • Georgische Unternehmensstandards

 

Wenn Sie Waren von einem georgischen Hersteller einführen möchten, der sich für die Verwendung seiner eigenen Spezifikationen entschieden hat, müssen Sie eine von diesem Hersteller unterzeichnete EU-Konformitätserklärung einholen.

Die EU-Konformitätserklärung bescheinigt und erklärt, dass die betreffenden Produkte die einschlägigen Anforderungen und Normen erfüllen. Anschließend kann Ihr Hersteller dem Produkt das CE-Etikett der Conformité Européenne (CE) beifügen, aus dem hervorgeht, dass es den EU-Normen entspricht.

Wenn sich Ihr Hersteller dafür entscheidet, die Konformität mit einer EU-Konformitätserklärung nachzuweisen, kann dies mehr Geld und Zeit kosten als die Arbeit an den harmonisierten EU-Normen, die gleichwertig sind.

Schauen Sie sich die harmonisierten Normen an, die in den bestehenden sektoralen Produktrichtlinien zusammengefasst sind.

Wie weiß ich, dass die von mir eingeführten Waren den EU-Vorschriften und -Normen entsprechen?

  • nach Abschluss der Konformitätsbewertungsverfahren werden die einschlägigen Dokumente, die Ihre Ausfuhren aus der EU nach Georgien begleiten, entweder in englischer oder notariell beglaubigter georgischer Übersetzung ausgestellt.
  • eine Konformitätsbewertung muss von einer notifizierten Stelle durchgeführt werden (bei der es sich in der Regel um eine spezifische Organisation wie ein Labor oder eine Inspektions- oder Zertifizierungsstelle handelt).
  • wenn Sie Ihre Waren nach Georgien ausführen, kann die Konformitätsbewertung von der in Georgien akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt werden.
  • wenn Sie Ihre Waren aus Georgien in die EU einführen, finden Sie die Liste der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen.

Georgien ist Mitglied des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel sowie des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe. Folglich können die Einfuhren von Chemikalien Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Das Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft ist die offizielle Kontaktstelle für solche Chemikalien.

Die EU und Georgien arbeiten derzeit an einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung, das es ermöglicht, dass bestimmte gewerbliche Produkte, die die Konformitätsanforderungen erfüllen, ohne weitere Prüfungen oder Konformitätsverfahren in Verkehr gebracht werden können.

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen – SPS

Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Pflanzengesundheit

Mit dem Abkommen zwischen der EU und Georgien werden sowohl die EU als auch Georgien alle ungerechtfertigten Vorschriften aufgehoben und untersagt. Dies kommt Ihnen besonders zugute, wenn Sie ein Kleinlandwirt sind, der landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Georgien ausführt.

Dies bedeutet nicht, dass das Schutzniveau der einzelnen Länder beeinträchtigt wird. Da die Lebensmittelsicherheitsstandards der EU sehr hoch und streng sind, erlässt die georgische Regierung einige der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen der EU.

Mit dem Abkommen zwischen der EU und Georgien wird auch sichergestellt, dass die Vorschriften über Tierschutz und Pflanzengesundheit die EU-Normen und die Entwicklungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) widerspiegeln.

 

Wie exportieren/importieren Sie, wenn Georgien die EU-Vorschriften noch annähert?

Wenn Sie pflanzliche und/oder tierische Erzeugnisse in die EU einführen, müssen Sie von der zuständigen Behörde Georgiens eine Bescheinigung erhalten. Mit dieser Zertifizierung sollte sichergestellt werden, dass Ihr Produkt die einschlägigen SPS-Anforderungen erfüllt.

Im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien ist die Regierung Georgiens verpflichtet, die EU zu unterrichten, wenn sie die Angleichung der Vorschriften über Tierschutz und Pflanzengesundheit und -sicherheit erreicht hat. Der Konsultationsprozess zur Feststellung, ob die Angleichung der Rechtsvorschriften erreicht wurde, kann bis zu 360 Tage in Anspruch nehmen.

Liste der zuständigen Behörden
  • die dem Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft unterstellte Nationale Lebensmittelbehörde (NFA) ist für die Überwachung, Überwachung, Durchführung geplanter und/oder ungeplanter Inspektionen, Dokumentenprüfungen, Probenahmen zur Untersuchung und Überwachung von Fragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit zuständig. Dies bedeutet auch, dass die NFA auf jeder Stufe der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs die staatliche Kontrolle über die Konformität von Lebens- und Futtermitteln ausübt.
    • die NFA verfügt auch über eine Veterinärabteilung, die für Veterinärkontrollen von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen in Georgien zuständig ist.
    • die Pflanzenschutzabteilung der NFA ist für die Regulierung der Schädlingsrisikoanalysen in Georgien zuständig.
  • das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist für gesundheitsbezogene Rohstoffe und Maßnahmen zuständig. Es trägt zum Krisenmanagement in Fragen der Lebensmittelsicherheit bei und beteiligt sich an den Bemühungen, die Einführung von Normen und Parametern für die Lebensmittelsicherheit sicherzustellen.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit können spezifische Einfuhrverfahren für kosmetische Mittel und verwandte Waren angewandt werden, einschließlich eines Hygienezertifizierungsverfahrens und eines spezifischen Registrierungsverfahrens für den Marktzugang in Georgien. Sie können sich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wenden, um Informationen über alle erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

  • die Steuerverwaltung ist eine Abteilung des Finanzministeriums, die für die Einhaltung der SPS-Vorschriften an den Außengrenzen Georgiens zuständig ist.
  • Laboratorien sind ein wesentlicher Bestandteil des institutionellen SPS-Systems. Das georgische Akkreditierungszentrum akkreditiert alle Laboratorien, die nach anerkannten internationalen Standards arbeiten.

Technische Handelshemmnisse

Obwohl technische Vorschriften wichtig sind, können sie manchmal als Hemmnisse für den internationalen Handel wirken und somit eine erhebliche Belastung für Sie als Exporteur darstellen.

  • wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit einem Handelshemmnis konfrontiert sind, das Ihr Unternehmen verlangsamen oder Sie am Export hindert, können Sie uns sagen:
  • melden Sie unter Verwendung des Online-Formulars, was Ihre Exporte nach Georgien stoppen. Die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Kontaktieren Sie uns

Ansprechpartner für gesundheitspolizeiliche/pflanzengesundheitliche Anforderungen (SPS)

Zollabfertigungsunterlagen und -verfahren

Das Abkommen gewährleistet transparentere und vereinfachte Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.

Unterlagen

In den Schritt-für-Schritt-Leitfaden werden die verschiedenen Arten von Dokumenten beschrieben, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Produkte vorbereiten sollten.

Je nach Erzeugnis können die Zollbehörden alle oder einige der nachstehenden Elemente verlangen.

  • Handelsrechnung (unter Angabe der besonderen Anforderungen an Form und Inhalt in My Trade Assistant)
  • Verpackungsliste
  • Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
  • Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt verbindlichen Produktvorschriften entspricht, wie Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung
  • Ursprungsnachweis – Ursprungserklärung

Zur Klarstellung: Bitte beantragen Sie möglicherweise im Voraus verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte.

Nähere Informationen darüber, welche Unterlagen Sie für die Zollabfertigung Ihres Produkts vorlegen müssen, finden Sie bei My Trade Assistant.

Verfahren für den Nachweis und die Überprüfung des Ursprungs

Beschreibungen, wie der Ursprung Ihrer Waren für die Inanspruchnahme von Präferenzzöllen nachgewiesen werden kann, und der Regeln für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im vorstehenden Abschnitt über die Ursprungsregeln.

Informationen über die Zollverfahren für die Ein- und Ausfuhr im Allgemeinen finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion.

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

Das Abkommen schützt Ihre Rechte des geistigen Eigentums bei der Einfuhr und/oder Ausfuhr Ihrer Waren nach Georgien.

Marken und Urheberrechte

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien steht im Einklang mit mehreren internationalen Abkommen, die die Verwaltung von Marken und Urheberrechten regeln. Wird Ihr Antrag von der Markenverwaltung abgelehnt, muss Ihnen die Entscheidung unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt werden.

Geschmacksmuster und Patente

Ihre unabhängig geschaffenen Geschmacksmuster, die Eigenart haben, werden durch ihre Eintragung für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren geschützt. Dadurch erhalten Sie das ausschließliche Recht zur Nutzung des Geschmacksmusters und verhindern, dass Dritte, die nicht mit Ihrer Zustimmung einverstanden sind, es verwenden, reproduzieren, verkaufen, einführen und/oder ausführen.

Geografische Indikatoren

Ein spezifischer Ausschuss für geografische Indikatoren, der im Rahmen des Abkommens EU-Georgien eingesetzt wird, wird die Umsetzung des Abkommens in diesem Bereich überwachen und dem Handelsausschuss Bericht erstatten. Weitere Informationen über geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie geografische Angaben zu Lebensmitteln, Weinarten und Spirituosen sind Anhang XVII-C des Assoziierungsabkommens EU-Georgien zu entnehmen.

Wie erhält man Schutz?

Das Sakpatenti ist die unabhängige georgische Rechtsperson, die für den Schutz des gesamten geistigen Eigentums im Land und für die Festlegung der Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums zuständig ist.

Sie oder Ihr Vertreter können die Eintragung einer geografischen Angabe direkt beantragen. Der Antrag sollte in Papierform oder elektronisch in georgischer Sprache eingereicht werden und sich auf eine Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe beziehen.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Antrag auf Eintragung einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe
  • vollständiger Name (Titel) und Anschrift des Antragstellers
  • Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe
  • Name der Waren, für die die Eintragung der Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe beantragt wird

Ihrem Antrag auf eine geografische Angabe sollten Sie auch ein Dokument beifügen, das Folgendes enthält:

  • Beschreibung der Ware und des Rohstoffs mit Angabe ihrer chemischen, physikalischen, mikrobiologischen und/oder organoleptischen und sonstigen Eigenschaften
  • eine Beschreibung des geografischen Gebiets des Ursprungs der Waren mit Angabe seiner genauen Grenzen;
  • eine Beschreibung der Produktionstechnologie der Waren und der spezifischen Produktionsbedingungen und -methoden für das betreffende geografische Gebiet, falls vorhanden
  • die Daten, die belegen, dass die besondere Qualität und die besonderen Merkmale der Ursprungswaren im Wesentlichen oder ausschließlich auf die besonderen geografischen Verhältnisse und menschlichen Einflüsse zurückzuführen sind;
  • die Daten, die belegen, dass die besondere Qualität, das Ansehen oder andere Merkmale der Waren mit diesem geografischen Gebiet zusammenhängen
    • das Dokument, in dem der geografische Ursprung der Waren bestätigt wird
    • eine Vollmacht zur Bestätigung der Vollmacht eines Vertreters

Handelsdienstleistungen

Sowohl die georgische Regierung als auch die EU haben alle ihre bestehenden Beschränkungen oder Vorbehalte für die Erbringung von Dienstleistungen mit einem hohen Maß an Transparenz dargelegt. Dies bringt Ihnen wertvolle Rechtssicherheit als Dienstleister in der EU. Eine Liste der Vorbehalte für Georgien findet sich in den Anhängen XIV-E, XIV-F und XIV-G des Assoziierungsabkommens EU-Georgien.

Wie führen Sie die Anhänge durch?

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien enthält die folgenden vier Anhänge mit Vorbehalten Georgiens, die sich auf Sie und Ihr Unternehmen auswirken könnten.

  • wenn Sie an der Gründung eines Unternehmens in Georgien interessiert sind, müssen Sie Anhang XIV-E einsehen, der eine Negativliste aller Dienstleistungssektoren enthält, zu denen Sie keinen Zugang haben – das bedeutet, dass Sie die Möglichkeiten in allen anderen nicht aufgeführten Sektoren nutzen können.
  • wenn Sie am grenzüberschreitenden Handel mit Ihren Dienstleistungen interessiert sind, müssen Sie Anhang XIV-F einsehen, der eine Positivliste der Dienstleistungssektoren enthält, in denen Sie Zugang haben – in dieser Liste sind alle Sektoren aufgeführt, in denen Sie tätig werden dürfen.
  • wenn Sie nach Praktikanten oder Personal in Schlüsselpositionen suchen,siehe Anhang XIV-G, in dem die Sektoren oder Teilsektoren aufgeführt sind, in denen Beschränkungen gelten.
  • wenn Sie ein unabhängiger professioneller oder vertraglicher Dienstleister sind, siehe Anhang XIV-H, in dem die geltend gemachten Vorbehalte aufgeführt sind.

Wer kann ein Unternehmen in Georgien gründen?

Mutterschaft.

  • das Abkommen EU-Georgien ermöglicht es Ihnen, Zweigniederlassungen Ihres Unternehmens oder Vertretungen in Georgien zu gründen oder zu erwerben.
  • das Abkommen zwischen der EU und Georgien bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen durch selbstständige Erwerbstätigkeit oder Unternehmen in Ihrer Kontrolle zu gründen und zu gründen.

Dienstleister aus der EU werden genauso behandelt wie georgische Staatsangehörige. Siehe Anhang XIV-E für eine Liste der Sektoren, in denen Beschränkungen für die Niederlassung vorgesehen sind.

Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien ermöglicht Dienstleistern aus der EU den Zugang zum georgischen Markt zu denselben Bedingungen wie georgische Staatsangehörige. Ausnahmen davon sind auch in den Anhängen XIV-E, XIV-F und XIV-G des Assoziierungsabkommens EU-Georgien aufgeführt.

Was ist, wenn Sie vorübergehend nach Georgien ziehen möchten, um dort zu arbeiten?

Das Abkommen EU-Georgien ermöglicht es Ihnen, vorübergehend nach Georgien (oder in die EU) zu ziehen, um als Trainee mit Hochschulabschluss, Verkäufer von Unternehmen oder in Schlüsselpositionen beschäftigtes Personal eines Unternehmens in diesem Land zu arbeiten.

Die vorübergehenden Aufenthalte lauten wie folgt:

  • unternehmensintern versetztes Personal (in Schlüsselpositionen beschäftigtes Personal eines Unternehmens in Georgien (oder der EU) oder Praktikanten mit Abschluss) – bis zu drei Jahre
  • Geschäftsreisender ( z. B. Reisen zur Niederlassung in Georgien (oder in der EU) oder Verkäufer eines Unternehmens) – bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten
  • Praktikant mit Hochschulabschluss, der kein unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer ist – bis zu einem Jahr

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien schafft auch Möglichkeiten für vertragliche Dienstleister in bestimmten Sektoren in beiden Ländern. In diesem Zusammenhang müssen Sie jedoch

  • vorübergehend als Angestellter eines Unternehmens, das einen Dienstleistungsvertrag von höchstens einem Jahr erhalten hat, die betreffende Dienstleistung erbringt;
  • über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Sektor verfügen, in dem Sie vertragliche Dienstleistungen anbieten,
  • über einen Hochschulabschluss oder einen Hochschulabschluss verfügen, der gleichwertige Kenntnisse und einschlägige berufliche Qualifikationen belegt;

Weitere Informationen über die Beschränkungen für Personal, Praktikanten mit Abschluss, Unternehmensverkäufer und Vertragsdienstleister sind Anhang G des Assoziierungsabkommens EU-Georgien zu entnehmen.

Die georgische nationale Investitionsagentur fördert Geschäftsbeziehungen zwischen Georgien und der EU. Wenn Sie einen georgischen Partner suchen, wenden Sie sich an die Botschaft Georgiens in einem der EU-Mitgliedstaaten.

Öffentliches Auftragswesen

Die EU und Georgien planen den gegenseitigen Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten in jedem Land auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Dieser Zugang wird für Georgien in mehreren Phasen gewährt. Dies gilt sowohl für öffentliche Aufträge und Konzessionen in den traditionellen Sektoren als auch für den Versorgungssektor.

Das Abkommen zwischen der EU und Georgien stellt auch sicher, dass die Angebote in beiden Ländern fair geprüft werden, wobei einheimische und ausländische Bewerber gleich behandelt werden.

Das Abkommen verpflichtet sowohl die EU als auch Georgien, sicherzustellen, dass

  • alle geplanten Beschaffungen werden veröffentlicht – dies geschieht, um den Markt für den Wettbewerb zu öffnen und Ihnen vor der Auftragsvergabe Zugang zu Informationen über die beabsichtigte Beschaffung zu verschaffen.
  • es gibt eine diskriminierungsfreie Beschreibung des Auftragsgegenstands mit angemessenen Fristen, die allen Wirtschaftsteilnehmern zugänglich sind.
  • sie werden nicht als Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert, der Sie von der Teilnahme an der Ausschreibung abhalten könnte.
  • das Verfahren zur Vergabe des Angebots ist bis zur Bekanntgabe des erfolgreichen Angebots transparent.
  • die endgültige Entscheidung wird allen Antragstellern mitgeteilt – auf Antrag erhalten die abgelehnten Antragsteller eine Erklärung, damit Sie die Entscheidung prüfen können.

Wie werden Aufträge vergeben?

Die georgische Behörde für das öffentliche Beschaffungswesen (SPA) spielt eine führende Rolle bei der Koordinierung, Umsetzung und Überwachung des öffentlichen Auftragswesens. Es gibt fünf Methoden, nach denen ein Angebot vergeben wird.

  • elektronisches Angebot – für den Erwerb homogener Objekte mit einem Wert von 75,182 EUR oder mehr
  • vereinfachte elektronische Ausschreibung – für den Erwerb homogener Objekte mit einem Wert von bis zu 75,182 EUR
  • vereinfachte Beschaffung – für Beschaffungen im Wert von unter 1 880 EUR (mit unterschiedlichen Schwellenwerten für diplomatische Missionen und Aufträge im Zusammenhang mit Verteidigung, Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung)
  • Wettbewerbe – für die Vergabe von konzeptionsbezogenen Projekten und Dienstleistungen auf der Grundlage der Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers
  • konsolidierte Ausschreibung – ein einheitliches, zentralisiertes staatliches Vergabeverfahren, das von der SPA durchgeführt wird, für den Erwerb homogener Beschaffungsobjekte für verschiedene Beschaffungsstellen

Auf der Website des SPA wird auch ein„Register der Weißen und Schwarzen Liste“ geführt. Dieses Register enthält zwei Listensätze.

  • Bewerber auf der schwarzen Liste, die keine Garantie für die Ausführung eines Auftrags vorlegen und/oder sich weigern, den Vertrag mit der Beschaffungsstelle zu unterzeichnen, und/oder ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen – diese Bewerber sind daran gehindert, innerhalb eines Jahres nach ihrer Aufnahme in die schwarze Liste an Angeboten teilzunehmen oder den Zuschlag für ein anderes Angebot zu erhalten.
  • Antragsteller auf der weißen Liste, die die Antragskriterien erfüllt haben, sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden, keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatshaushalt haben und deren Umsatz in den letzten drei Jahren nicht weniger als 375,940 EUR beträgt

Was geschieht, wenn Sie eine Beschwerde haben?

Das SPA verfügt auch über einen Ausschuss für die Beilegung von Streitigkeiten (DRB), der sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt. Drei Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Zivilgesellschaft ernannt, um Transparenz und Unabhängigkeit in der DRB zu gewährleisten.

Wenn Sie Beschwerden über das Vergabeverfahren haben, können Sie diese an das DRB richten. Für die Einreichung und Anhörung Ihrer Beschwerden werden keine Gebühren erhoben.

Wie reichen Sie Ihre Beschwerde ein?

Sie können Ihre Beschwerde elektronisch einreichen, indem Sie ein Formular auf der Angebotsseite ausfüllen. Sobald der DRB die Rechtmäßigkeit Ihrer Beschwerde bestätigt, kann der DRB innerhalb von höchstens zehn Tagen den öffentlichen Auftraggeber über den Fehler informieren und eine Berichtigung verlangen. Alternativ kann der DRB auch eine vollständige Änderung oder Aufhebung der Entscheidung des Ausschreibungsausschusses verlangen oder den Fall im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes den Strafverfolgungsbehörden melden. Wenn Sie mit der Entscheidung des DRB nicht zufrieden sind, können Sie die Entscheidung vor einem Gericht anfechten.

Elektronische Auftragsvergabe

Sie können auch das einheitliche elektronische System nutzen, das georgische e-Vergabe-Portal. Dies ermöglicht einen einfachen Zugang zu Beschaffungsinformationen, einschließlich der Ankündigung geplanter Beschaffungstätigkeiten, der Verfügbarkeit elektronischer Ausschreibungsunterlagen, des automatisierten Bulletins für öffentliche Aufträge und der Erstellung eines elektronischen Angebotsformulars für elektronische Betreiber.

Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Links, Kontakte und Dokumente

Nationale Einrichtungen

Vertretungen, Handelskammern und Wirtschaftsverbände

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Ansprechpartner für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)

Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Weitere Links

Nationale Einrichtungen

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Georgien überwacht die Einfuhr von Stoffen, die zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können. Für die Einfuhr bestimmter Chemikalien kann eine besondere Genehmigung erforderlich sein, und das Außenministerium ist die benannte nationale Behörde.

 

Chitadze Street 4, GE-0118 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 32 2945000 (Verlängerung: 1207)

Fax: + 995 32 2945001

Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung Georgiens

Sanapiro Street 2, GE-0114 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 32 2991111/+ 995 32 2991105

Fax: + 995 32 2921534

E-Mail-Adresse: ministry@moesd.gov.ge

Nationalbank von Georgien

GE-0114 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2406120

Nationales Zentrum für geistiges Eigentum Georgiens

Sakpatenti

Nino Ramishvili Street 4/31, GE-0179 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 32 2252533

E-Mail-Adresse: info@sakpatenti.org.ge

Nationales statistisches Amt Georgiens

GEOSTAT

Tsotne Dadiani Street 30, GE-0180 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 32 2367210

E-Mail-Adresse: info@geostat.ge

Unternehmen Georgien

Marjanishvli Street 5/6 (Uznadze Street 18), GE-0102 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2960010

E-Mail-Adresse: info@enterprise.gov.ge

Vertretungen, Handelskammern und Wirtschaftsverbände

Delegation der Europäischen Union in Georgien

Nino Chkheidze Street 38, GE-0102 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2943763

E-Mail-Adresse: delegation-georgia@eeas.europa.eu

Mission Georgiens bei der Europäischen Union

Rue Père Eudore Devroye/Pater Eudore Devroyestraat 245, 1150 Bruxelles/Brussel, Belgique

Tel.: + 995 32 27611190

Fax: + 995 32 27611199

E-Mail-Adresse: geomission.eu@mfa.gov.ge

Internet: http://www.belgium.mfa.gov.ge

 

Ministerium für internationale Beziehungen, georgische Industrie- und Handelskammer

Berdzeni Street 25, GE-0101 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 32 2694747

European Business Association Georgia (Europäischer Wirtschaftsverband Georgien)

Rapiel Eristavi Street 3, IV Floor, GE-0179 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 599 25 66 55

E-Mail-Adresse: info@eba.ge

EU4Business

De Kleetlaan 2, B-1831 Diegem, Belgien

Tel.: + 32 27491851

E-Mail-Adresse: secretariat@eu4business.eu

Ansprechpartner für technische Anforderungen

Georgische Nationale Agentur für Normen und Messwesen

Chargali Street 67, GE-0178 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 32 2612530

Fax: + 995 32 2613500

E-Mail-Adresse: geostm@geostm.ge

Die einheitliche nationale Akkreditierungsstelle

Al. Kazbegi Avenue 42a, GE-0186 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2192233/+ 995 32 2181824

E-Mail-Adresse: gac@gac.gov.ge

Ansprechpartner für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen (SPS)

Nationale Lebensmittelbehörde (NFA)

Marshal Gelovani Avenue 6, GE-0159 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2919167

Fax: + 995 32 2919165

Der Nationalen Lebensmittelbehörde zugewiesene Abteilung für Pflanzengesundheit

Marshal Gelovani Avenue 6, GE-0159 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2919167 (Erweiterungen: 120, 133)

Fax: + 995 32 2919165

Der Nationalen Lebensmittelbehörde zugewiesene Veterinärabteilung

Marshal Gelovani Avenue 6, GE-0159 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2919167 (Erweiterungen: 120, 106)

Fax: + 995 32 2919165

Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft

Gulua Street 6, GE-0114 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 32 727231/+ 995 32 727232

Fax: + 995 32 727231

Abteilung biologische Vielfalt des Ministeriums für Umweltschutz und Landwirtschaft

Gulua Street 6, GE-0114 Tbilisi, Georgien

Tel.: + 995 32 727231/+ 995 32 727232

Fax: + 995 32 727231

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

AK. Tsereteli Avenue 144, GE-0119 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 272538

Dienststelle Einnahmen, Zentralbüro

V.Gorgasali Street 16, GE-0114 Tbilisi, Georgien

Informationszentrum:

Tel.: + 995 32 2299299

E-Mail-Adresse: info@rs.ge

Laboratorium des Landwirtschaftsministeriums

Godziashvilis Street 49, GE-0159 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 2530968

Fax: + 995 32 2541016

E-Mail-Adresse: contact@lma.gov.ge

Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Staatliche Beschaffungsbehörde

Richard Holbrooke Street 8, GE-0113 Tiflis, Georgien

Tel.: + 995 32 22484822

Plattform der Staatlichen Beschaffungsbehörde

 

Internet: http://procurement.gov.ge/Home.aspx?lang=en-US

Einheitliches elektronisches System:

https://tenders.procurement.gov.ge/login.php?lang=en

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