Handelsregelungen

Die EU verfügt über besondere Handelsvereinbarungen zur Unterstützung der Entwicklungsländer.

Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Die EU bietet ihr derzeitiges APS Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen an. Die Regelung sieht eine teilweise oder vollständige Abschaffung der EU-Zölle für eine große Zahl von Produkten vor, die auf den EU-Markt gelangen.

Allgemeines Präferenzsystem Plus (APS+)

Bei der APS± Regelung handelt es sich um eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung. Sie senkt die Einfuhrzölle der EU auf 0 % für gefährdete Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die 27 internationale Übereinkommen über Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung umsetzen.

Alles außer Waffen (EBA)

Bei der EBA -Regelung handelt es sich um eine Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder, die uneingeschränkt zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt für alle Produkte mit Ausnahme von Waffen und Rüstungsgütern gewährt.

Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)

WPA sind Handels- und Entwicklungsvereinbarungen zwischen der EU und den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten), die die Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft durch eine schrittweise Liberalisierung des Handels und eine verbesserte handelsbezogene Zusammenarbeit erleichtern sollen.

Weitere spezifische Handelsregelungen sind:

Marktzugangsverordnung (MAR)

DieMarktmissbrauchsverordnung sieht einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt für Waren mit Ursprung in den AKP-Staaten vor, die nicht in den Genuss einer EBA-Regelung kommen und WPA abgeschlossen haben, deren Ratifizierung noch aussteht.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der EWR bringt die 27 EU-Mitgliedstaaten und drei Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Island, Liechtenstein und Norwegen – im EU-Binnenmarkt zusammen und garantiert damit den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr sowie eine einheitliche Politik in diesem Bereich (Wettbewerb, Verkehr, Energie, wirtschaftliche und währungspolitische Zusammenarbeit).

Zollunionen

Die EU ist Teil von drei Zollunionen

Die Zollunionen gewährleisten den freien Warenverkehr zwischen den beiden Teilen der Zollunion, die Angleichung der Außenzölle, harmonisierte handelspolitische Maßnahmen, gemeinsame Standards und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich sowie die Zusammenarbeit in anderen Bereichen.

Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG)

Die ÜLG gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Gemeinschaft, sondern sind verfassungsrechtlich mit vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Frankreich und den Niederlanden) verbunden.  Die Europäische Gemeinschaft gewährt allen Erzeugnissen mit Ursprung in den ÜLG einseitige Handelspräferenzen, um deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern und enge Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Gemeinschaft herzustellen.

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