Rechte an geistigem Eigentum und geografische Angaben

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen geistiges Eigentum haben, das auf einzigartigen Ideen, Innovationen oder Marken beruht, muss es geschützt werden. Hier finden Sie einen Leitfaden zu den verschiedenen Möglichkeiten, verschiedene Arten von geistigem Eigentum zu schützen, sowie Informationen über die Durchsetzung Ihrer Rechte. Außerdem erfahren Sie mehr über die EU-Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums und die Abkommen, die die EU mit anderen Ländern zum Schutz von EU-Unternehmen geschlossen hat.

EU-Handelspolitik und geistiges Eigentum

Die EU unterstützt strenge Standards für die Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf Unternehmen und Verbraucher in der EU und im Ausland auswirken. Die EU strebt einen soliden und berechenbaren Rechtsrahmen für Rechte des geistigen Eigentums für den internationalen Handel an, einschließlich

  • Rechte des geistigen Eigentums, die Innovation fördern, den Ursprung der Produkte garantieren und den echten Charakter gewährleisten, verbunden mit dem Verbot von Maßnahmen gegen Verletzungen dieser Rechte
  • Rechte des geistigen Eigentums, die Verbraucher vor gefälschten Produkten schützen, die nicht den Gesundheits- und Sicherheitsstandards der EU entsprechen

Um Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu verhindern, hat die EU eine überarbeitete Strategie für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern angenommen, deren Schwerpunkt auf folgenden Aspekten liegt:

  • Reaktion auf die jüngsten Veränderungen im internationalen Umfeld des geistigen Eigentums, einschließlich der Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen, sowie auf neue Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften über Rechte des geistigen Eigentums und deren Durchsetzung
  • der Europäischen Kommission die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um die aktuellen Herausforderungen besser bewältigen zu können

Als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist die EU Unterzeichner internationaler IPR -Übereinkommen wie des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs). Im TRIPS-Übereinkommen sind die Mindeststandards für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die von jedem Land zu gewährleisten sind, sowie die Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums festgelegt.

 

Zu den Rechten des geistigen Eigentums im TRIPS-Übereinkommen gehören:

Rechte des geistigen Eigentums in EU-Handelsabkommen

Die EU verhandelt Kapitel über Rechte des geistigen Eigentums in ihren Handelsabkommen mit anderen Ländern und Regionen. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Handelspartner die gleichen Standards zum Schutz des geistigen Eigentums einhalten.

  • Die Handelsabkommen der EU gehen über die TRIPS-Übereinkommen der WTO hinaus und befassen sich mit spezifischen Bedenken im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums mit diesen Ländern.
  • weitere Informationen über die Rechte des geistigen Eigentums in EU-Handelsabkommen finden Sie hier.

Politik der EU im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums gegenüber Entwicklungsländern

Die EU fördert die Verbesserung und Durchsetzung von IPR-Standards in Entwicklungsländern. Ein besserer Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ist zwar wichtig für EU-Unternehmen, er zieht aber auch Technologietransfer, ausländische Investitionen, Forschung und Innovation zum Nutzen der Entwicklungsländer an.

Die EU stellt eine Reihe von Instrumenten und Programmen für technische Hilfe bereit, um Entwicklungsländer bei der Stärkung der Rechte des geistigen Eigentums zu unterstützen.

Die EU setzt sich auch für den Schutz von Schöpfungen, Erfindungen und Geschmacksmustern in der EU ein.

Der EU-Bericht über den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bietet Unternehmen, insbesondere kleinen Unternehmen, Informationen über potenzielle Risiken für ihr geistiges Eigentum bei Geschäftstätigkeiten in oder mit bestimmten Ländern im Ausland.

Technologietransfer

Die EU – einschließlich ihrer Mitgliedstaaten – setzt sich für die Förderung des Technologietransfers ein, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder (LDC).

  • die EU ist der Ansicht, dass politische Maßnahmen zur Entwicklung einer starken Regelung der Rechte des geistigen Eigentums den Entwicklungsländern dabei helfen können, die Vorteile eines besseren Zugangs zu ausländischen Technologien zu nutzen.
  • ausländische Unternehmen werden häufiger Lizenzen für Wissen vergeben und an gemeinsamen Projekten zusammenarbeiten, wenn es in einem Land ein wirksames System der Rechte des geistigen Eigentums gibt.

Nützliche Informationen für Unternehmen zum Technologietransfer und zu Fragen des geistigen Eigentums.

EU-Politik für den Zugang zu Arzneimitteln

Die EU setzt sich dafür ein, den Zugang zu Arzneimitteln in Entwicklungsländern zu erleichtern. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums von Pharmaunternehmen, die bei der Erforschung neuer Arzneimittel eine führende Rolle spielen, und der Notwendigkeit zu finden, dass diese Arzneimittel für Menschen in der ganzen Welt verfügbar sind. Daher passt die EU ihren Ansatz zu drogenbezogenen Rechten des geistigen Eigentums an den Bedarf und den Entwicklungsstand ihrer Handelspartner an.

Die EU befasst sich mit verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Akzeptanz, Qualität und Verwendung von Arzneimitteln in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, indem sie

  • globale Gesundheitsorganisationen und -initiativen
  • öffentliche Gesundheitssysteme der Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
  • Forschung und Entwicklung (FuE) von Arzneimitteln, die von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen benötigt werden
  • Handelsregeln zur Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln

Weitere Informationen zu den globalen Gesundheitsmaßnahmen der EU für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen.

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