Produktanforderungen
Produkte, die nach Europa eingeführt werden, und Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen der EU zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, der Umwelt und der Verbraucherrechte entsprechen. Manchmal kann ein Erzeugnis, wenn es gehandelt wird, verschiedenen Kontrollmaßnahmen, der Verwaltung von Einfuhrgenehmigungen oder anderen spezifischen Handelsregelungen unterliegen.
Während die Anforderungen für 85 % der Produkte in der EU harmonisiert sind, gibt es auch Produktregeln, die nur auf nationaler Ebene gelten.
- Die spezifischen harmonisierten EU-Vorschriften und -Anforderungen für Ihr Produkt finden Sie in Mein Handelsassistent. Beginnen Sie mit der nachstehenden allgemeinen Übersicht.
- für Informationen über die Produktregeln und -vorschriften, die nur auf nationaler Ebene gelten, hat jedes EU-Land einen so genannten „Produkt-contact-point“eingerichtet.
Beachten Sie bitte, dass Sie nur die Vorschriften einhalten müssen, die in dem EU-Land gelten, in dem Sie Ihr Produkt in Verkehr bringen wollen.
Wenden Sie sich an Mein Handelsassistent, um zu finden
- Einfuhrverfahren und besondere Formalitäten und Bestimmungen, die für Ihre Einfuhrwaren gelten
- Zollverfahren und Muster der erforderlichen Unterlagen
- für Bereiche wie Gesundheits- und Hygienemaßnahmen für Pflanzen und Tiere zuständige nationale Behörden
Überblick über die EU-Produktanforderungen
Ausführliche Informationen über die EU-Produktanforderungen für
- Handelsregelung und allgemeine Produktsicherheit
- Gesundheit und Verbraucherschutz für tierische und pflanzliche Erzeugnisse
- Erzeugnisse, die nach den Vorschriften für die Erhaltung hergestellt wurden
- Chemikalien
- Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse
- Maschinen und technische Erzeugnisse
- Kennzeichnung und Verpackung
- Sonstige Zertifizierungen