Produktanforderungen

Produkte, die nach Europa eingeführt werden, und Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen die EU-Anforderungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, der Umwelt und der Verbraucherrechte erfüllen. Manchmal kann ein Erzeugnis, wenn es gehandelt wird, unterschiedlichen Kontrollmaßnahmen, der Verwaltung von Einfuhrlizenzen oder anderen spezifischen Handelsregelungen unterliegen.

Während die Anforderungen für 85 % der Produkte in der EU harmonisiert sind, gibt es auch Produktvorschriften, die nur auf nationaler Ebene gelten.

  • die spezifischen harmonisierten Vorschriften und Anforderungen der EU für Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant. Beginnen Sie mit der nachstehenden allgemeinen Übersicht.
  • zur Information über die Produktvorschriften und -vorschriften für Waren, die nur auf nationaler Ebene gelten, hat jedes EU-Land einen sogenannten „Produktansprechpartner“ eingerichtet.

 

Beachten Sie bitte, dass Sie nur die Vorschriften einhalten müssen, die in dem EU-Land gelten, in dem Sie Ihr Produkt in Verkehr bringen wollen.

Mein Handelsassistent für die Suche

  • Einfuhrverfahren und besondere Förmlichkeiten und Bestimmungen, die für Ihre eingeführten Erzeugnisse gelten
  • Zollverfahren und Muster der erforderlichen Unterlagen
  • zuständige nationale Behörden für Bereiche wie Gesundheits- und Hygienemaßnahmen für Pflanzen und Tiere

Überblick über die EU-Produktanforderungen

Näheres zu den EU-Produktanforderungen für 

 

Verbote und Beschränkungen

Die Zollbehörden und andere Behörden führen Kontrollen an den Grenzen der Union durch, um diese vielen unterschiedlichen Anforderungen im Rahmen sektorspezifischer Politiken durchzusetzen, die als „Verbote und Beschränkungen“ bezeichnet werden. Weitere Informationen zu P&R, einschließlich einer „Integrierten EU-P&R-Liste“ mit allen Informationen, finden Sie unter folgender Adresse: Verbote und Beschränkungen (europa.eu).

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