Zollunion EU-Türkiye
Sind Sie an der Einfuhr von Produkten aus Türkiye interessiert? Dieser Abschnitt hilft Ihnen, die Zollunion der EU mit Türkiye zu verstehen.
Auf einen Blick
Die Zollunion mit Türkiye ist seit 1995 in Kraft und beruht auf dem Abkommen von Ankara von 1963 und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll (1970). Er sieht Folgendes vor:
- freier Warenverkehr zwischen den beiden Teilen der Zollunion für die betreffenden Waren, die nach ihrer Einfuhr aus Drittländern entweder in Türkiye oder in der EG entweder vollständig hergestellt oder in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden
- Angleichung der Türkiye an den Gemeinsamen Zolltarif der Gemeinschaft, einschließlich der Präferenzregelungen, und Harmonisierung handelspolitischer Maßnahmen
- Angleichung des Zollrechts, insbesondere durch Beschlüsse des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen (z. B. Beschluss Nr. 1/2001) und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
- Angleichung anderer Rechtsvorschriften (geistiges Eigentum, Wettbewerb, Steuern usw.)
- Präferenzabkommen im Bereich Landwirtschaft (Ursprungsregeln)
Warenverkehr
Die Zollunion umfasst ausschließlich
Die Zollunion stimmt nichtüberein
- landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne von Anhang I des Vertrags von Amsterdam. Diese unterliegen dem Beschluss von 1998 über die Handelsregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
- Kohle- und Stahlerzeugnisse gemäß dem Europäischen Vertrag für Kohle und Stahl. Diese unterliegen dem Abkommen über eine Freihandelszone für unter die EGKS fallende Erzeugnisse der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl – Türkiye.
Tarife
- Nullzollsätze und Nullkontingente für Waren, die unter die Zollunion fallen
- überprüfen Sie die Zölle für Ihr bestimmtes Produkt, das aus der EU stammt und über My Trade Assistantnach Türkiye exportiert wird.
- überprüfen Sie die Zölle für Ihr spezifisches Produkt aus Türkiye, das über My Trade Assistantin die EU exportiert wird.
Ursprungsregeln für Waren, die unter die Zollunion EU-Türkiye fallen
- es gibt keine Durchbrechung des Territorialitätsprinzips und kein Verfahren der buchmäßigen Trennung.
- es gibt ein Verbot der Zollrückvergütung, eine Sonderbestimmung erlaubt es Türkiye jedoch, zu diesem Zweck den gemeinschaftlichen Zollsatz auf die verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft anzuwenden, wenn dieser Zollsatz niedriger ist als der türkische Zollsatz.
- Vorschriften für gewerbliche Produkte
- Ursprungsregeln für Kohle- und Stahlerzeugnisse – bilaterale und diagonale Kumulierung
- Ursprungsregeln für landwirtschaftliche Erzeugnisse – bilaterale und diagonale Kumulierung
Informieren Sie sich über My Trade Assistant (Mein Handelsassistent) über die Ursprungsregeln, die für Ihr spezifisches Erzeugnis gelten.
Produktanforderungen
Technische Vorschriften und Anforderungen
- erfahren Sie mehr über die technischen Anforderungen, Vorschriften und Verfahren, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
- Suche nach den spezifischen Vorschriften und Vorschriften, die für Ihr Produkt und sein Ursprungsland gelten, finden Sie in My Trade Assistant. Wenn Sie sich die Anforderungen an Ihr Produkt anzeigen lassen wollen, geben Sie zunächst seinen Zollcode an. Wenn Sie den Zollcode nicht kennen, können Sie ihn mit dem Namen Ihres Produkts in der integrierten Suchmaschine suchen.
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen SPS
- erfahren Sie mehr über die Gesundheits-, Sicherheits-, Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
- Suche nach den für Ihr Produkt und sein Ursprungsland geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Pflanzenschutzvorschriften in My Trade Assistant. Wenn Sie sich die Anforderungen an Ihr Produkt anzeigen lassen wollen, geben Sie zunächst seinen Zollcode an. Wenn Sie den Zollcode nicht kennen, können Sie ihn mit dem Namen Ihres Produkts in der integrierten Suchmaschine suchen.
Zollabfertigungsdokumente und -verfahren
Waren, die in der Zollunion vollständig gewonnen oder hergestellt oder in der Zollunion in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind, können überall im Gebiet der Zollunion verkehren, sofern ihnen der durch eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR. nachgewiesene Nachweis ihres zollrechtlichen Status beigefügt ist.
- erfahren Sie mehr über andere Zollabfertigungsdokumente und -verfahren, die für die Einfuhr in die Europäische Union erforderlich sind.
Geistiges Eigentum und geografische Angaben
- mehr über die Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum und geografische Angaben in der EU sowie über die EU-Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums im Handel
Dienstleistungsverkehr
- weitere Informationen über die Regeln, Vorschriften und Erleichterungen für den Handel mit Dienstleistungen
Öffentliches Beschaffungswesen
- allgemeine Informationen über Rechtsvorschriften und Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie über den Zugang zu verschiedenen Märkten
- spezifische Informationen über den EU-Markt für öffentliche Aufträge
Investitionen,
- allgemeine Informationen für Investitionen im Ausland
- spezifische Informationen finden Sie, wenn Sie aus dem Ausland in die EU investieren.