Mehrwertsteuer
Verkauft Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen? Dieser Abschnitt hilft Ihnen, einige der Steuern zu verstehen, die in der EU erhoben werden können.
Ein auf einheitlicher Basis berechneter Prozentsatz der Mehrwertsteuereinnahmen wird der Finanzierung des EU-Haushalts zugewiesen. Die Mehrwertsteuer wird auf den Mehrwert auf jeder Stufe der Produktionskette eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben, der auf den Endverbrauch erhoben und fraktionslos erhoben wird.
- alle kommerziellen Tätigkeiten, d. h.: Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Umsätze (aus einem anderen EU-Land in ein EU-Land verbrachte Gegenstände)
- Auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs einer Ware oder Dienstleistung durch Anwendung eines Prozentsatzes auf den Preis jeder Transaktion. Die Mehrwertsteuer wird jedoch letztlich vom Endverbraucher getragen.
- Im Rahmen einer Regelung, bei der bestimmte (mehrwertsteuerpflichtige) Steuerpflichtige Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe (Ausgangssteuer) erheben und die Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen, die für ihre unternehmerische Tätigkeit verwendet werden, zurückfordern (Vorsteuer). Die Differenz zwischen Mehrwertsteuer und Vorsteuer ergibt sich aus der letztlich erhobenen Mehrwertsteuer.
Geltende Rechtsvorschriften
DieRichtlinie 2006/112/of des Rates vom 28. November über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist die grundlegende europäische Regelung über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.DieGD Steuern und Zollunion ist für die Umsetzung der Mehrwertsteuervorschriften zuständig.
Steuerbarer Umsatz
Die wichtigsten mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeiten sind:
- Lieferung von Gegenständen für gewerbliche Zwecke im Gebiet eines EU-Mitgliedstaats durch einen Steuerpflichtigen
- Erbringung von Dienstleistungen: Die Mehrwertsteuer wird in dem EU-Land geschuldet, in dem der Dienstleistungsempfänger ansässig ist.
- Innergemeinschaftliche Umsätze: Käufe zwischen Händlern, die in verschiedenen EU-Ländern ansässig sind, gelten nicht als Ein- und Ausfuhren, sondern als innergemeinschaftliche Umsätze. Innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen von Gegenständen zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmern werden in dem EU-Land, in das die Gegenstände versandt werden, in Rechnung gestellt.
- Einfuhren: Die Mehrwertsteuer wird auf die Einfuhr von Waren erhoben und normalerweise erhoben, wenn Zollabfertigungsverfahren durchgeführt werden, um in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt zu werden. Wenn die Gegenstände jedoch in ein EU-Land eingeführt werden, aber für die Verwendung oder den Verbrauch in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt sind, können sie in ein Mehrwertsteuer-Nichterhebungsverfahren übergeführt werden. Im Rahmen dieser Regelung wird die Mehrwertsteuer im Bestimmungsland der EU und nicht im EU-Einreiseland erhoben.
Zahlung der Mehrwertsteuer (Einfuhren)
Die MwSt-Zahlungen bei der Einfuhr werden genauso behandelt wie Zölle.
Steuerpflichtige müssen das Einheitspapier ausfüllen und den Zollbehörden vorlegen, das den Wert der Waren, den Ursprungsort, den Empfänger, die Bestimmung, den Preis, das Gewicht usw. enthalten muss.
Angaben zu MwSt., Verbrauchsteuern und Zöllen sind in Feld Nr. 47 des Formulars auszufüllen.
Steuerpflichtiger Betrag
Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag, den der Käufer, der Kunde oder ein Dritter tatsächlich gezahlt hat oder zu zahlen hat. Die Steuerbemessungsgrundlage ist im Großen und Ganzen der in Rechnung gestellte Preis, der Folgendes umfasst:
- Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst
- die Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten, die der Leistungserbringer von dem Abnehmer oder Dienstleistungsempfänger fordert.
Bei der Einfuhr von Gegenständen umfasst die Steuerbemessungsgrundlage auch Nebenkosten, die bis zum Bestimmungsort entstanden sind:
„Steuerbemessungsgrundlage = Zollwert + Zölle und sonstige aufgrund der Einfuhr geschuldete Abgaben + zusätzliche Kosten bis zum Bestimmungsort.“
Mehrwertsteuer-Mindestsätze
Steuerbare Umsätze unterliegen den Sätzen und Regelungen, die von dem EU-Land, in den die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden, genehmigt wurden.Jedes EU-Land kann die Sätze in folgenden Grenzen festsetzen:
- der Normalsatz darf nicht unter 15 % liegen.DieEU-Länder können auch einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, die mindestens 5 % betragen sollten und nur auf ganz bestimmte Lieferungen von Gegenständen Anwendung finden.
- Die Richtlinie erlaubt die Anwendung eines ermäßigten Satzes von mindestens 12 % („Parkgebühr„) für bestimmte Gegenstände oder Dienstleistungen.
- Außerdem können bestimmte EU-Länder ermäßigte Steuersätze beibehalten, die unter dem Mindestsatz von 5 % liegen (stark ermäßigte Sätze).
Gegenstände, für die ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten
Gemäß Anhang III der MwSt-Richtlinie können EU-Länder ermäßigte Steuersätze auf folgende Kategorien anwenden:
- Nahrungs- und Futtermittel (einschließlich Getränke, ausgenommen Alkohol). Dazu gehören lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, normalerweise zur Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendete Zutaten sowie Erzeugnisse, die üblicherweise als Ergänzung oder Ersatz für Lebensmittel bestimmt sind.
- Lieferungen von Wasser
- Arzneimittel, die üblicherweise für die Gesundheitsvorsorge, die Verhütung von Krankheiten und für ärztliche und tierärztliche Behandlungen verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse, die für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene benutzt werden
- medizinische Geräte, Hilfsmittel und andere Vorrichtungen, die üblicherweise zur Linderung oder Behandlung von Behinderungen bestimmt sind und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind. Dies schließt die Reparatur solcher Waren sowie Kindersitze ein.
- Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks
- Lieferung von Büchern (einschließlich Verleih durch Bibliotheken). Dazu gehören Broschüren, Faltblätter für Kinder, Zeichen- oder Malbücher, Musik oder Manuskripte, Karten, hydrografische Karten, Zeitungen und Zeitschriften. Material, das ganz oder überwiegend Werbegegenstand ist, ist ausgeschlossen.
- Eintrittskarten für Vorführungen, Theater, Zirkus, Messen, Vergnügungsparks, Konzerte, Museen, Zoos, Kinos, Ausstellungen, ähnliche kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen und schließlich Empfang von Rundfunkdienstleistungen
- Dienstleistungen von Schriftstellern, Komponisten und ausübenden Künstlern (einschließlich Lizenzgebühren)
- Bereitstellung, Bau, Renovierung und Umbau von Wohnungen im Rahmen einer Sozialpolitik
- Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die normalerweise für die landwirtschaftliche Erzeugung bestimmt sind, mit Ausnahme von Investitionsgütern wie Maschinen oder Gebäuden
- Beherbergung in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschließlich Ferienunterkünften und Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen
- Eintritt zu Sportveranstaltungen
- überlassen von Sportanlagen
- Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch Organisationen, die von den EU-Ländern als Wohltätigkeitsorganisationen anerkannt sind und im Bereich der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit tätig sind
- Dienstleistungen von Bestattungsinstituten und Krematorien sowie damit zusammenhängende Lieferungen von Gegenständen
- medizinische und zahnärztliche Versorgung sowie thermische Behandlung
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Straßenreinigung, Müllabfuhr und Abfallbehandlung
Nichterhebungsverfahren und Freizonen
Eingeführte Waren können in eines der nachstehend aufgeführten Zollverfahren übergeführt werden:
- in die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren
- Waren im aktiven Veredelungsverkehr (Verfahren der Steueraussetzung)
- in Zolllager oder Freizonen verbrachte Waren
- vorübergehende Verwendung
- Versandverfahren
- Freizonen, in denen die Waren von der Mehrwertsteuer sowie von Einfuhrzöllen und -abgaben befreit sind
Die Mehrwertsteuer wird jedoch erst dann geschuldet, wenn die Gegenstände auf den Markt gelangen, um sie an die Öffentlichkeit zu verkaufen.
MwSt-Sätze in den EU-Ländern
Die derzeitigen Mehrwertsteuersätze (%) in den EU-Ländern sind:
(+) Einige EU-Mitgliedstaaten haben die Mehrwertsteuersätze für bestimmte Waren zur Unterstützung der Bekämpfung von COVID-19 gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften vorübergehend ermäßigt.
Sondergebiete
Einige Gebiete der EU-Länder können vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer ausgenommen werden oder Sondersätze anwenden.
Von der Mehrwertsteuer ausgeschlossene Gebiete von EU-Ländern
- Deutschland: die Insel Helgoland und das Gebiet Büsingen
- Italien: Livigno, Campione d’Italia und das italienische Gewässer des Luganer Sees
- Frankreich: Guadalupe, Guyana, Martinique, Réunion, Mayotte
- Spanien: Ceuta, Melilla und Kanarische Inseln
- Griechenland: Berg Athos
- Österreich: Jungholz und Mittelberg
- Dänemark: Grönland und Färöer
- Finnland: Åland-Inseln
Gebiete mit Sondertarifen
- Portugal: Azoren und Madeira
- Griechenland: mehrere Inseln im Ägäischen Meer
- Frankreich: Korsika
Drittgebiete, die als EU-Länder behandelt werden
Umsätze, die ihren Ursprung im Fürstentum Monaco haben oder für das Fürstentum Monaco bestimmt sind, werden als Umsätze behandelt, die ihren Ursprung in Frankreich haben oder für Frankreich bestimmt sind.
Angaben zur Mehrwertsteuer nach Ländern
Österreich
Belgien
Bulgarien
Kroatien
Zypern
Tschechische Republik
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Polen
Portugal
Rumänien
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Schweden