EU-Markt
Die EU ist eine Zollunion – ihre 27 Mitgliedstaaten bilden für Zollzwecke ein einziges Gebiet.
Bedeutet also, dass
- für Waren, die zwischen EU-Mitgliedstaaten befördert werden, werden keine Zölle entrichtet.
- EU-Mitgliedstaaten wenden einen gemeinsamen Zolltarif für Waren an, die aus Drittländern eingeführt werden
- rechtmäßig eingeführte Waren können ohne weitere Zollkontrollen in der gesamten EU zirkulieren.
Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU profitieren von
- ein Markt für ihre Produkte mit über 400 Millionen Verbrauchern
- leichterer Zugang zu einem breiten Spektrum von Lieferanten und Verbrauchern
- niedrigere Stückkosten
- größere Geschäftsmöglichkeiten.
Die 27 Mitgliedstaaten der EU bilden für Zollzwecke ein einziges Gebiet. Dies bedeutet, dass es sich bei der EU um eine Zollunion handelt, was bedeutet, dass ihre Mitgliedstaaten untereinander keine Zollschranken haben und dass sie alle über einen gemeinsamen Zolltarif für eingeführte Waren verfügen. Sobald die Zölle ordnungsgemäß entrichtet wurden und die Einhaltung der Einfuhrbedingungen überprüft wurde, können eingeführte Waren auch ohne weitere Zollkontrollen in der übrigen EU in den Verkehr gebracht werden.
Das Zollgebiet der Union umfasst die Hoheitsgebiete der folgenden Mitgliedstaaten:
- Belgien
- Bulgarien
- Kroatien
- Tschechische Republik
- Dänemark, ausgenommen Färöer und Grönland
- Deutschland, ausgenommen die Insel Helgoland und das Gebiet Büsingen
- Estland
- Irland
- Griechenland
- Spanien, ausgenommen Ceuta und Melilla
- Frankreich, ausgenommen Neukaledonien, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und die französischen Süd- und Antarktisgebiete, aber einschließlich der überseeischen Departements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte und Réunion
- Italien, mit Ausnahme der Gemeinde Livigno
- Zypern (bis zur Lösung der Zypernfrage wird die Anwendung des Besitzstands der Union in den Landesteilen ausgesetzt, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt)
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Ungarn
- Zypern
- die Niederlande in Europa
- Österreich
- Polen
- Für Portugal
- Rumänien
- Slowenien
- Slowakischen Republik
- Finnland
- Schweden
Das Zollgebiet der Union umfasst die Hoheitsgewässer, die inneren Gewässer und den Luftraum der Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Hoheitsgewässer, Binnengewässer und des Luftraums der Gebiete außerhalb des Zollgebiets der Union.
Als Teil des Zollgebiets der Union gilt auch das Gebiet des Hauptverpflichteten Monacos, einschließlich seiner Hoheitsgewässer, seiner Binnenmeere und seines Luftraums, auch wenn es außerhalb des Gebiets der Union liegt.
EU
Österreich
Belgien
Bulgarien
Kroatien
Zypern
Tschechische Republik
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Zypern
Niederlande
Polen
Für Portugal
Rumänien
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Schweden
Auf dem EU-Markt geht es auch um
- Rechtsrahmen – Um den Binnenmarkt für Waren zu verbessern und die Bedingungen für das Inverkehrbringen einer breiten Palette von Produkten auf dem EU-Markt zu verbessern, wurde 2008 ein neuer Rechtsrahmen angenommen.
- Bausteine des Binnenmarkts – Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt für Waren sollen sicherstellen, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, hohen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen entsprechen – Produkte, die in der EU verkauft werden dürfen, können ohne Handelshemmnisse und mit minimalem Verwaltungsaufwand in Verkehr gebracht werden.
- freier Verkehr in harmonisierten und nicht harmonisierten Sektoren – Der Grundsatz des freien Warenverkehrs gewährleistet, dass diese Bestimmungen nicht zu ungerechtfertigten Handelshemmnissen führen
- internationale Aspekte des Binnenmarkts – durch ihre Beziehungen zu Drittländern versucht die EU, die bestmöglichen Bedingungen für den internationalen Handel mit regulierten Produkten zu gewährleisten
Leitlinien zu den EU-Produktvorschriften
- umfassende Leitlinien zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften finden sich im sogenannten Blauen Leitfaden.
- die Anwendung der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr.