Begriff im Glossar:

In ausreichendem Maße be- oder verarbeitet

Bezieht sich auf Erzeugnisse, die unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft hergestellt oder im Ausland teilweise verarbeitet wurden. Die Ursprungsregeln der Präferenzhandelsregelungen enthalten eine Liste, in der für jedes Erzeugnis die erforderlichen Be- oder Verarbeitungen aufgeführt sind, die in dem Partnerland vorgenommen werden müssen, damit das Erzeugnis als Ursprungserzeugnis angesehen werden kann.

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