Begriff im Glossar:

Ausreichend be- oder verarbeitet

Bezieht sich auf Erzeugnisse, die unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft hergestellt oder teilweise im Ausland verarbeitet wurden. Die in die Präferenzhandelsregelung aufgenommenen Ursprungsregeln enthalten eine Liste, in der für jedes Erzeugnis festgelegt ist, welche Verarbeitungsvorgänge im Partnerland durchzuführen sind, damit das Erzeugnis als Ursprungserzeugnis gilt.

In Verbindung stehende Inhalte:

Ursprungsregeln