Begriff im Glossar:

Ausschließliche Wirtschaftszone

Meeresgebiete, die durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen geregelt sind und in denen Staaten besondere Rechte in Bezug auf die Erforschung und Nutzung von Meeresressourcen haben. Ausschließliche Wirtschaftszonen reichen von der Basislinie bis zu 200 Seemeilen von der Küste.

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