Begriff im Glossar:

Ermächtigter Ausführer

Ein Ausführer, der bestimmte Voraussetzungen der Zollbehörden erfüllt und berechtigt ist, Erklärungen auf der Rechnung auszufertigen. Die Zollbehörden können auch Ausführern, die die Zulassung missbrauchen, die Zulassung entziehen. Die Genehmigungsverfahren hängen von den nationalen Vorschriften ab.

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