Begriff im Glossar:

„Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“

Waren, die Ursprungserzeugnisse einer Vertragspartei einer Handelsregelung sind, weil sie Ursprungsregeln erfüllen, die in einer bestimmten Präferenzhandelsregelung festgelegt sind, und daher die Präferenzzollsätze dieser Präferenzhandelsregelung in Anspruch nehmen können. Siehe auch „Ursprungsstatus“.

Verwandte Inhalte:

Ursprungsregeln

Seite weiterempfehlen: