Begriff im Glossar:

Ursprungserzeugnisse

Waren, die ihren Ursprung in einer Vertragspartei einer Handelsregelung haben, weil sie die in einer bestimmten Präferenzhandelsregelung festgelegten Ursprungsregeln erfüllen, und daher in den Genuss der Präferenzzollsätze dieser Präferenzhandelsregelung kommen können. Siehe auch „Ursprungsstatus“.

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Ursprungsregeln