Begriff im Glossar:

Kumulierung

Bestimmungen im Rahmen von Handelsabkommen, nach denen Waren mit Ursprung in Land A, die weiter verarbeitet oder Erzeugnissen mit Ursprung in Land B zugesetzt werden, als Ursprungserzeugnisse von Land B gelten können.

Sie bietet den Herstellern daher Flexibilität bei der Beschaffung von Vorleistungen und Teilen, so dass sie Vorleistungen und Teile von Zulieferern in anderen Partnerländern verwenden können und dennoch präferenzielle Zölle in Anspruch nehmen können. Es gibt vier Arten der Kumulierung: bilaterale, diagonale, regionale und vollständige Kumulierung.

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