Begriff im Glossar:

Kumulierung

Bestimmung im Rahmen von Handelsabkommen, nach der Waren mit Ursprung in Land A, die weiterverarbeitet oder zu Erzeugnissen mit Ursprung in Land B hinzugefügt werden, als Ursprungserzeugnisse von Land B angesehen werden können.

Daher bietet sie den Herstellern Flexibilität bei der Beschaffung von Vorleistungen und Teilen, so dass sie Vorleistungen und Teile von Lieferanten in anderen Partnerländern verwenden und weiterhin für Präferenzzölle in Frage kommen können. Es gibt vier Arten der Kumulierung: bilaterale, diagonale, regionale und vollständige Kumulierung.

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