Autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Erzeugnisse im Jahr 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten Änderungen der Zollkontingente und Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren, die gemäß der Verordnung (EU) 2024/3211 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und der Verordnung (EU) 2024/3213 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren in die EU eingeführt werden.
Die unter die in diesen Verordnungen genannten Zollkontingente und Zollaussetzungen fallenden Waren können zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz unter Angabe der entsprechenden Codes in der Einfuhranmeldung in die Union eingeführt werden.
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