Toleranzregel
Artikel 42 („Toleranzen“) des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Die Toleranzschwellen sind:
- 15 % des Gewichts des Erzeugnisses bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Kapitel 2 und 4 bis 24 des Harmonisierten Systems, ausgenommen verarbeitete Fischereierzeugnisse des Kapitels 16.
- 10 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware für gewerbliche Waren außer Textilien und Bekleidung
- für Textilien und Bekleidung, die in die Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems eingereiht werden, gelten die in den Anmerkungen 7 und 8 des Anhangs 2 („Toleranzen für Textilien und Bekleidung“) festgelegten besonderen Toleranzen.
- sie können die Toleranz nicht auf Erzeugnisse anwenden, für die die erzeugnisspezifischen Vorschriften den in Wert oder Gewicht ausgedrückten Höchstprozentsatz von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, ausgedrückt in Wert oder Gewicht, festlegen.
- die Toleranz gilt nicht für Erzeugnisse, die in der EU oder im Vereinigten Königreich vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind.
Die Toleranzregel ermöglicht es Ihnen, unter bestimmten Umständen einen begrenzten Prozentsatz „Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft“ in Ihrem Erzeugnis zu verwenden, der normalerweise nach den erzeugnisspezifischen Vorschriften nicht zulässig wäre, und dass das Erzeugnis weiterhin als „Ursprungserzeugnisse“ zu gelten hätte.
- Wird eine erzeugnisspezifische Regel als Änderung der zolltariflichen Einreihung ausgedrückt (z. B. Wechsel des Kapitels, einer Tarifposition oder einer Unterposition), so gestattet die Toleranz die Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die dieselbe zolltarifliche Einreihung wie die Ware haben, solange der Wert dieser Vormaterialien die Toleranzschwelle nicht überschreitet.
Beispiel für die Anwendung der Toleranz
Eine Puppen (HS-Position 95.03) wird in der EU hergestellt aus:
- Kunststoffpellets ohne Ursprungseigenschaft (HS-Kapitel 39),
- Babybekleidung (HS-Kapitel 62) und
- Kunststoffaugen (HS-Position 9503).
Die erzeugnisspezifische Regel für Puppen lautet:„Herstellen aus Vormaterialien [ohne Ursprungseigenschaft] jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis“.
Wir stellen fest, dass Kunststoffaugen in dieselbe HS-Position eingereiht werden wie die Puppen. Die erzeugnisspezifische Vorschrift erlaubt es nicht, Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft derselben Position wie das Erzeugnis zu verwenden. Nach der Toleranzregel könnte die Puppe jedoch die erzeugnisspezifische Regel erfüllen, wenn der Wert der Puppenaugen 10 v. H. des Ab-Werk-Preises der Puppe nicht überschreitet.
- Enthält eine erzeugnisspezifische Vorschrift einen Prozentsatz des Höchstwerts/Gewichts von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, so können Sie die Toleranz nicht anwenden, um den Schwellenwert anzuheben. Der Höchstgehalt an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft entspricht stets dem in den erzeugnisspezifischen Vorschriften angegebenen Prozentsatz.
Beispiel
Wenn der Ab-Werk-Preis der hergestellten Ware nach der erzeugnisspezifischen Regel höchstens 40 v. H. der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zulässt, gilt diese Obergrenze, nicht jedoch 40 % + 10 % (Toleranz).
- Die Toleranz gilt nicht für vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (z. B. Tomaten/Paradeiser), sondern für Erzeugnisse, die aus vollständig gewonnenen oder hergestellten Vormaterialien hergestellt werden (z. B. Tomaten/Paradeiser, die zur Herstellung von Ketchup verwendet werden). Im letzteren Fall gilt die Toleranz für alle Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die nach den erzeugnisspezifischen Vorschriften normalerweise nicht zulässig sind (z. B. können 10 % der verwendeten Tomaten ohne Ursprungseigenschaft sein).
- Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien zu Präferenzursprungsregeln.
Direktlinks
Fragen und Antworten
- Wenn sich der Tarif auf das Gewicht bezieht: handelt es sich um das Brutto- oder das Nettogewicht?
- Wie kann ich den Einfuhrzoll finden, der für mein Erzeugnis gilt?
- Wenn ich mein Produkt in mehreren EU-Ländern verkaufen möchte, müssen dann Einfuhrzölle entrichtet werden, wenn mein Produkt in ein anderes Land gelangt?
- Kann ich eine Liste von Waren mit einem Einfuhrzoll von 0 % erhalten?
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