Meistbegünstigter Staat (Most favoured nation)
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen Handelspartnern, d. h. allen wird „Meistbegünstigung“ gewährt. Nach den WTO-Regeln muss ein mit einem Land ausgehandelter Vorteil auf alle Handelspartner ausgedehnt werden, die WTO-Mitglieder sind.