Begriff im Glossar:

Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen

Als zu geringfügig angesehene Vorgänge, um Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die bei der Herstellung verwendet werden, die Ursprungseigenschaft zu verleihen. Alle Präferenzursprungsregeln enthalten einen Artikel, in dem solche Vorgänge definiert sind. Dabei handelt es sich z. B. um einfaches Mischen, einfaches Zusammenfügen von Teilen und Bügeln von Textilien. Andererseits sind unzureichende Verfahren für die Kumulierung von Bedeutung, da sie den Mindestumfang der durchzuführenden Be- oder Verarbeitungen festlegen und sich auf die Verteilung des Ursprungs auf das Erzeugnis auswirken.

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Ursprungsregeln

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