Begriff im Glossar:

Überseeische Länder und Gebiete

Die ÜLG sind Verwaltungseinheiten, die sich von den Polen bis hin zu den Tropen erstrecken und mit der Europäischen Union assoziiert sind. Alle Inseln sind Inseln, von denen drei keine ständige Bevölkerung haben.

Obwohl die ÜLG aufgrund ihrer verfassungsmäßigen Beziehungen zu Dänemark, Frankreich und den Niederlanden sowohl in ihrer Größe als auch in ihrer Bevölkerungszahl klein sind, spielen sie eine wichtige Rolle als Außenposten der Union in den Gebieten, in denen sie angesiedelt sind; sie gehören jedoch weder zum Gebiet der EU noch zum EU-Binnenmarkt.

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