Ergebnisse im Glossar für "X" (25)
Liste der Begriffe im Glossar:
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen nachgekommen ist, nachdem die Waren, die zur Einfuhr abgefertigt wurden, dem Käufer auf dem Kai (Entladungshafen) am vereinbarten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Begriff darf nur verwendet werden, wenn der Verkäufer eine Einfuhrlizenz erhalten konnte.
Methode der Ausfuhr von Waren, wenn der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen nachgekommen ist, nachdem die Waren, die nicht zur Einfuhr abgefertigt wurden, dem Käufer an Bord des Schiffes im angegebenen Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wurden.
Südamerikanischer Handelsblock, der 1991 durch den Vertrag von Asunción und 1994 durch das Protokoll von Ouro Preto eingerichtet wurde.
Vollmitglieder sind
- Argentinien
- Brasilien
- Paraguay
- Uruguay
Venezuela ist ebenfalls Vollmitglied, wurde jedoch seit dem 1. Dezember 2016 ausgesetzt.
Assoziierte Länder sind
- Bolivien
- Chile
- Kolumbien
- Ecuador
- Guyana
- Peru
- Surinam
Beobachterländer sind Neuseeland und Mexiko. Der Block hat die Zölle auf den Handel zwischen diesen Ländern um bis zu 90 % gesenkt.
Die Handelspolitik der EU arbeitet extern auf zwei sich gegenseitig ergänzenden Ebenen: auf multilateraler und bilateraler Ebene. Als „multilateral“ wird das von allen WTO-Mitgliedern vereinbarte System der Handelsregeln bezeichnet.
Vorschriften, Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen vor Gefahren durch Zusatzstoffe, Kontaminanten, Toxine oder krankheitserregende Organismen. Sie gewährleisten, dass Lebensmittel sicher verzehrt werden können.
Der Preis, der für das Erzeugnis ab Werk gezahlt wird (d. h. wenn es das Werk verlässt). Es handelt sich um einen weit verbreiteten internationalen Schifffahrtsbegriff. Der Ab-Werk-Preis umfasst den Wert aller verwendeten Vormaterialien und alle anderen bei der Herstellung des Erzeugnisses anfallenden Kosten, abzüglich aller inländischen Abgaben, die erstattet werden oder erstattet werden können, wenn das hergestellte Erzeugnis ausgeführt wird.
Das System zur Bescheinigung des Warenursprungs, das seit dem 1. Januar 2017 für das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union gilt. Sie beruht auf dem Grundsatz der Selbsterklärung der Wirtschaftsakteure, die so genannte Erklärungen über die Ursprungseigenschaft ausfüllen. um eine Ursprungserklärung ausstellen zu können, müssen die Wirtschaftsbeteiligten von den zuständigen Behörden des Landes, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, in einer Datenbank registriert werden. Der Wirtschaftsbeteiligte wird damit ein „registrierter Ausführer“.
Verwandte Inhalte:
EU-Online-Datenbank für Zolltarife
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=en&SimDate=20200303
Verlangt, dass die Be- oder Verarbeitung im Gebiet der Vertragsparteien vorgenommen wird. Moderne Herstellungsverfahren bedeuten, dass es nicht immer möglich ist, diese Anforderung zu erfüllen. So kann es vorkommen, dass ein Teil des Herstellungsverfahrens in einem Land stattfinden muss, das nicht durch die betreffende Präferenzregelung begünstigt ist. Nach einigen Regelungen ist eine solche externe Be- oder Verarbeitung zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen werden die wiedereingeführten Waren als Waren ohne Ursprungseigenschaft behandelt.
Internationales Regierungsabkommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass der internationale Handel mit Exemplaren wildlebender Tiere und Pflanzen ihr Überleben nicht gefährdet.