Ergebnisse im Glossar für "F" (8)
Liste der Begriffe im Glossar:
Beförderung von Waren durch einen Beförderer nach Maßgabe einer Vereinbarung mit dem Versender.
Dokument, das den Beförderungsvertrag zwischen dem Versender und dem Beförderer darstellt. Sie stellt auch den Nachweis des Eigentums an den Waren dar.
Begleitdokument für die Waren, das vom Versender ausgefüllt wird. Sie dient als Nachweis für den Abschluss eines Beförderungsvertrags und beschreibt dessen Inhalt. Sie dient auch als Empfangsbestätigung, wenn die Waren vom Spediteur abgeholt und an den Empfänger geliefert werden.
Art der Ausfuhr von Waren, bei der der Ausführer für die Beförderung der Waren zum angegebenen Bestimmungsort zahlt. Der Käufer haftet für alle Verlust- oder Schadensrisiken sowie für alle zusätzlichen Kosten, die entstehen können, nachdem der erste Beförderer die Waren in Besitz genommen hat. Werden die Waren an den Beförderer geliefert, so geht die Verantwortung für das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Eine Methode der Warenausfuhr, bei der der Ausführer den Beförderer auswählt und die Frachtkosten an den angegebenen Bestimmungsort zahlt. Wenn der erste Beförderer die Waren in Besitz nimmt, gehen alle Verlust- oder Schadensrisiken – einschließlich etwaiger gestiegener Versandkosten – vom Verkäufer auf den Käufer über. CIP weist darauf hin, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen und die entsprechende Prämie zu zahlen.
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der die Verpflichtungen des Verkäufers erfüllt werden, sobald die versteuerten Waren an den vom Käufer benannten Beförderer an dem vereinbarten Ort geliefert werden. Der Begriff kann sich auf alle Verkehrsträger – Luft-, Schienen-, Straßen-, See- oder eine Kombination dieser Verkehrsträger – beziehen.
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der Risiken und Kosten parallel zum Schiff im Verladehafen verlagert werden. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Zollförmlichkeiten, Kosten und Risiken.
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der die Kosten für die Lieferung der Waren in den nächstgelegenen Hafen im Preis der Ware enthalten sind, der Käufer aber für die Beförderung von dort aus und für alle anderen Gebühren im Zusammenhang mit der Ankunft der Waren am Bestimmungsort verantwortlich ist. Es handelt sich um einen weit verbreiteten internationalen Schifffahrtsbegriff.