12 Dezember 2024

Anwendung der EUDR-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte verzögert sich bis Dezember 2025

Die Mitte 2023 veröffentlichte EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) zielt darauf ab, Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, die in die Europäische Union eingeführt werden, zu minimieren. Sie ist Teil der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030.

Bei den unter die Verordnung fallenden Erzeugnissen handelt es sich um Holz, Kautschuk, Rinder, Kaffee, Kakao, Palmöl und Sojabohnen oder um Erzeugnisse, für deren Herstellung diese Erzeugnisse erforderlich sind. Die EU-Kommission wird andere Rohstoffe mit der Möglichkeit bewerten, den Anwendungsbereich dieser Verordnung auszuweiten.

Daher muss jeder Marktteilnehmer oder Händler, der diese Rohstoffe in der EU in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt, nachweisen, dass die Erzeugnisse nicht von kürzlich entwaldeten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben.

Waren und Erzeugnisse, die unter die Verordnung fallen, dürfen nicht in der EU oder aus der EU vermarktet oder ausgeführt werden, es sei denn, alle folgenden Bedingungen sind erfüllt:

  1. sie sind entwaldungsfrei;
  2. sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugungslandes hergestellt; und
  3. sie sind Gegenstand einer Erklärung über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht (siehe Anhang II)

Diese neuen Rechtsvorschriften traten am 29. Juni 2023 in Kraft und sollten ursprünglich am 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Das EU-Parlament und der Rat haben jedoch kürzlich dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, ihre Anwendung um ein Jahr zu verschieben, um Unternehmen und Behörden mehr Zeit zu geben, sich besser auf ihre Umsetzung vorzubereiten.

Sobald dieser Vorschlag angenommen ist, wird die Verordnung ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler verbindlich sein, während Kleinst- und Kleinunternehmen sie ab dem 30. Juni 2026 anwenden müssen.

In der Zwischenzeit hat die EU-Kommission die Einführung des EUDR-Informationssystems angekündigt, mit dem die Nutzer Erklärungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in zwei Formaten einreichen und verwalten können:

Darüber hinaus werden Ende 2024 und 2025 regelmäßig neue virtuelle Schulungen für das EUDR-Informationssystem auf der Website veröffentlicht: https://green-business.ec.europa.eu/deforestation-regulation-implementation/information-system-deforestation-regulation_en

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