Einreihung von Holz

Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, die Einreihung von Holz und Holzerzeugnissen zu verstehen, um die für Ihre Waren geltenden Zollsätze und nichttarifären Maßnahmen festzulegen.

Holz und Holzwaren werden in die europäische Klassifikation der Waren (KN) gemäß

  • wie viel haben sie gearbeitet?
  • Art und Zweck
  • die Art des Holzes, aus dem sie hergestellt werden

Einige – wenn auch nicht alle – Waren müssen besondere Größensortierungen erfüllen, um in bestimmte Positionen eingereiht werden zu können.

Häufig werden Fachbegriffe verwendet, um sowohl Holzbearbeitungsprozesse als auch Holzwaren zu beschreiben. Holz und Holzerzeugnisse können nach Nadel-, Laub- oder Tropenholz klassifiziert werden.

Brennholz, Holzspäne, Abfallholz und Holzkohle

Brennholz wird in die Unterposition 4401 11 (Nadelholz) oder 4401 12 (anderes als Nadelholz) eingereiht. Es gibt keine Begrenzung der Größe von Brennholz, im Allgemeinen jedoch in Form von kurzen Stämme, gespaltenen Stäben oder Knüppeln. Brennholz kann auch in folgender Form vorliegen:

  • Zweige
  • Faggots
  • grobe Stöcke
  • Rebstiele
  • Baumstümpfe und Wurzeln

Stämme, die zum Fasern oder zur Herstellung von Matchsticks verwendet werden, werden nicht als Brennholz eingestuft. Dies liegt daran, dass sie – anders als Treibstoffstämme – „sorgfältig sortiert, Rinde geschält sein können und in der Regel nicht gebrochen, gespalten, gebogen, knotty oder verformt sind. Diese Stämme werden in die Position 4403 eingereiht.

Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln wird in die Unterpositionen 4401 21 und 4401 22 eingereiht. Folgende Holzarten werden jedoch nicht in diese Unterpositionen eingereiht:

  • Spanholz, das zum Flechten oder Herstellen von Sieben, Spanplatten, Pillen usw. verwendet wird, wird in die Position 4404 eingereiht.
  • Holzspäne, die zur Herstellung von Essig oder zur Klärung von Flüssigkeiten verwendet werden – diese werden ebenfalls in die Position 4404 eingereiht.
  • Holzwolle und Holzmehl – diese werden in die Position 4405 eingereiht.

Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss werden in die Unterpositionen 4401 31 (Holzpellets) und 4401 39 (andere) eingereiht. Sie bestehen aus Holz, das nicht als Holz verwendbar ist, und umfassen

  • Sägewerk oder Holzmühle
  • Produktionsabfälle
  • gebrochene Planken
  • alte Kisten
  • Rinde und Späne
  • Abfälle und Schrott, Tischler- und Zimmermannsarbeiten
  • verbrauchtes Dye- und Gerberholzrinde

Abfälle und Holzausschuss werden insbesondere in der Papierherstellung, der Spanplatten- und Faserplattenherstellung sowie als Brennstoff verwendet. Sämtliches zur Verwendung als Brennstoff bestimmtes Holz – unabhängig davon, ob es zu üblichen Brennstoffarten wie Stämme, Briketts oder Pellets geformt wurde – wird immer als Abfallholz in die Unterposition 4401 31 und niemals als Brennholz eingereiht.

Faserholz in Runden oder Vierteln wird nicht als Abfall oder Holzausschuss eingestuft. Stattdessen wird sie in die Position 4403 eingereiht.

Holzkohle, die durch Karbonisierungsholz aus luftberührtem Holz gewonnen wird, wird in die Position 4402 eingereiht. Hierher gehört auch Holzkohle, die durch Karbonisierung von Kokosnussschalen, anderen Schalen und Nüssen gewonnen wird. Holzkohle kann folgende Formen annehmen:

  • Blöcke
  • Stöcke
  • Granulat
  • Pulver
  • Briketts
  • Tabletten
  • Kugeln

Holzkohle, die mit Teer agglomeriert ist, wird ebenfalls in die Position 4402 eingereiht.

Rohholz und zwei- oder vierseitiges Holz

Rohholz besteht aus Holz in natürlichem, gefälltem Zustand, in der Regel mit abgeschnittenen Zweigen. Es kann von der äußeren und inneren Rinde entfernt werden, um den Transport zu erleichtern und einen Zerfall zu verhindern. Rohholz wird in Position 4403 eingereiht und kann Folgendes umfassen:

  • Zaunstellen – nur in Primärform
  • Sägeholz
  • Telefon-, Telegrafen- und ähnliche Pole
  • nicht spitze und ungespaltene Pfähle
  • Pfähle, Pfähle, Pfähle, Stützen und Stützen
  • runder Pit-Props
  • Stämme zum Zolfen, die in einem Viertel aufgespalten werden können oder nicht
  • Rundholz für die Herstellung von Furnierblättern usw.
  • Rundholz für die Herstellung von Matchsticks, Holzwaren usw.
  • Baumstümpfe und Wurzeln von Spezialwäldern und bestimmten Wachsen, z. B. für die Herstellung von Furnieren oder Rauchpfeifen

Grob behauen Holz, das für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe und ähnliche Waren verwendet wird, wird nicht in die Position 4403 eingereiht. Stattdessen wird sie in die Position 4404 eingereiht.

Rohholz, das mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt wurde, wird in die Unterposition 4403 10 eingereiht. Holz kann eingespritzt oder imprägniert werden, um es haltbar zu machen, es haltbar zu machen, es feuerfest zu machen und es vor dem Schrumpfen zu schützen. Dabei kann das Holz über einen langen Zeitraum in offenen Fässern heißer Flüssigkeit getränkt und dann bis zur Abkühlung in der Flüssigkeit belassen werden. Alternativ kann das Holz in einem Autoklav, im Vakuum oder unter Druck behandelt werden. Zu den Behandlungsprodukten gehören Kreosot, Dinitrophenole und Dinitrocresole.

Pole aus Nadelholz werden häufig auf diese Weise behandelt und müssen, um in die Unterposition 4403 10 einzureihen, mindestens 6 Meter lang, jedoch nicht länger als 18 Meter sein. Ihr Umfang am Stumpfende muss mindestens 45 cm betragen, darf jedoch nicht größer als 90 cm sein.

Grob zugerichtetes Holz ist ein Baumkorb – oder ein Teil eines Baumkorbs –, bei dem seine runden Flächen durch eine Achse, eine Adze oder grobe Säge auf ebene Flächen verkleinert wurden, um Holz mit einem ungefähr rechteckigen – einschließlich quadratischem – Querschnitt zu bilden. Zwei- oder vierseitiges Holz wird in die Position 4403 eingereiht.

Zu Position 4403 gehören auch

  • halbgeschnittenes Holz – Es handelt sich um Holz, das nur auf zwei gegenüberliegenden Flächen zubereitet wurde und an einem Sägewerk zugeschnitten werden kann, um es weiter als Dachholz verwenden zu können.
  • bestimmte Häute – wie Teak –, die durch Keile aufgespalten oder in Baulken entlang des Korns erhitzt wurden

Holz, das in Form von Bahnschwellen – Querverbindungen – zugeschnitten wird, wird jedoch nicht in die Position 4403 eingereiht. Stattdessen wird sie in die Position 4406 eingereiht. Holz, das in Form von Planken, Balken usw. zugeschnitten wird, wird ebenfalls nicht in die Position 4403 eingereiht. Stattdessen wird er in die Positionen 4407 und 4418 eingereiht.

Einreihung von leicht bearbeitetem Holz, Holzwolle und Holzmehl

Leicht bearbeitetes Holz ist etwas mehr als Rohholz. Es wird in Position 4404 eingereiht und schließt ein

  • bei den Hoopholzlängen handelt es sich um gespaltene Stäbe aus Weide, Hasel, Birke usw., die die Rinde noch anhängen oder grob gespalten sein können. Hopfenholz wird zur Herstellung von Waren wie Fass Hopfen und Hurdles verwendet und wird üblicherweise gebündelt oder gekocht.
  • gespaltene Masten sind Stiele oder Zweige von Bäumen, die entlang ihrer Länge aufgeteilt sind. Sie werden in der Regel als Träger im Gartenbau und in der Landwirtschaft, als Zäune oder – in einigen Fällen – als Decken- oder Dachwände verwendet.
  • Spitze Pfähle, Pfähle und Pflöcke sind runde oder gespaltene Stützen, die an den Enden gespalten sind und mit Konservierungsmitteln geschält oder getränkt sein können. Sie sind nicht längs gesägt. Diese Kategorie umfasst Zaunpfosten.
  • Holzstäbe sind von einer Länge und Dicke, die eindeutig für die Herstellung von Produkten geeignet sind, wie Gehstöcke, Peitschen, Golfschläuche, Handgriffe für Werkzeuge, Regenschirme, Besen usw.
  • Holzspäne wird normalerweise aus einem der üblichen weicheren Holzarten hergestellt und zur Herstellung von Blechen und Tafeln verwendet.
  • Holzspäne sind in der Regel Buchen- oder Haselspäne und Aussehen wie Rundholz. Sie werden hauptsächlich zur Herstellung von Essig oder zur Klärung von Flüssigkeiten verwendet. Der Unterschied zwischen Holzspänen, die in die Position 4404 eingereiht werden, und Abfallspänen, die in Position 4401 eingereiht werden, besteht darin, dass Holzspäne eine gleichmäßige Dicke, Breite und Länge haben und gleichmäßig gerollt sind.

Rohlinge für Bürstenkörper und Schuhstützen werden nicht in die Position 4404 eingereiht. Stattdessen werden sie in die Position 4417 eingereiht.

Holzwolle wird aus feinen Scheiben aus Holz hergestellt, das zerkleinert oder gedreht wird, um eine gekrümmte Masse zu bilden. Die Schieber sind regelmäßig groß und dick und von beträchtlicher Länge. Holzwolle wird aus Nadelholz hergestellt und in Pressballen aufgemacht. Sie wird in die Position 4405 eingereiht.

Holzmehl ist ein Pulver, das durch Mahlen von Sägespänen, Spänen oder anderen Holzabfällen hergestellt wird. Es kann auch durch Sieben von Sägespänen gewonnen werden, von denen 8 % oder weniger ihres Gewichts durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,63 mm zurückgehalten werden. Holzmehl wird in die Position 4405 eingereiht und wird hauptsächlich zur Herstellung von Spanplatten und Linoleum verwendet.

Schwellen und Schnittholz

Bahn- und Gleisschwellen — oder Kreuzungen – sind Längen von ungehobenem Holz, das üblicherweise zur Unterhaltung von Schienen- und Gleisketten verwendet wird. Sie werden in die Position 4406 eingereiht. Hierher gehören auch Schalter, die länger, breiter und dicker als Schwellen sind.

Die Ränder der Schwellen und Schalter können grob abgeschrägt sein und mit Löchern oder Sitzplätzen zur Befestigung der Schienen oder Stühle versehen sein. Schwellen und Schalter können auch an den Enden durch Hefte, Nägel, Bolzen oder Stahlbänder verstärkt werden, um eine Spaltung zu verhindern.

Schwellen und Schalter, die mit Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln getränkt sind, werden in die Unterposition 4406 91 (Nadelholz) oder 4406 92 (anderes als Nadelholz) eingereiht. Für Einreihungszwecke bedeutet „imprägniert“ nur, dass sie zur langfristigen Konservierung mit Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt wurden. Sie umfasst keine Schwellen und Schalter, die mit Fungizid oder Insektizid behandelt wurden, um sie während des Versands oder der Lagerung vor Pilzen oder Parasiten zu schützen. Sie gelten als „nicht getränkt“ und werden in die Unterposition 4406 11 (Nadelholz) oder 4406 12 (anderes als Nadelholz) eingereiht.

Schnittholz oder Schnittholz ist einfach zubereitetes Holz, das entlang des Korns gesägt oder gesäumt oder durch Schneiden oder Schälen geschnitten wurde. Sie kann beliebig lang sein, muss aber 6 mm dicker sein. Sie kann gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt sein. Schnittholz oder Schnittholz wird in die Position 4407 eingereiht. Einige Beispiele für diese Art von Holz sind:

  • Sägerlängen unterschiedlicher Größen
  • Träger
  • Planken
  • Einbauten
  • Tafeln
  • Lämmer

Blätter aus geschältem oder geschältem – rotiertem – Holz sind ebenfalls eingeschlossen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Begriff „gehobelt für Einreihungszwecke nicht kleidliches Holz umfasst, das zum Entfernen von Blüten und einigen der rauen Sägezeichen gepflanzt wurde – manchmal auch als „geholzt oder verpasst“ bezeichnet. Holz, das auf diese Weise angekleidet ist, ist in den zutreffenden Unterpositionscode neben dem „Planeten“ als „andere“ einzureihen.

Komplette Sätze von Tafeln, die zum Herstellen von Kisten oder Kisten – mit oder ohne Zubehör wie Ecken oder Fußverstärkungen – bestimmt sind, sind nicht in die Unterposition 4407 einzureihen. Stattdessen werden sie in die Position 4415 eingereiht.

Furnierblätter und Sperrholz, Platten und Planken

Holzblätter, die zum Furnieren und zur Herstellung von Sperrholz oder ähnlichem Lagenholz verwendet werden, werden in die Position 4408 eingereiht. Um in diese Position eingereiht zu werden, dürfen diese Bleche nicht dicker als 6 mm sein. Sie können jedoch geschnitten, bestickt, genäht oder geklebt werden, um größere Blätter für Sperrholz und ähnliches Lagenholz herzustellen. Die Blätter können auch

  • gehobelt
  • geschliffen
  • an den Enden verbunden
  • keilverzinkt, möglicherweise in einem Zig-Zack-Muster

Furnierblätter können auch in Scheiben aus Lagenholz hergestellt werden – als Ersatz für nach herkömmlichem Verfahren hergestellte Furnierblätter.

Die Einreihung von Sperrholzblechen bleibt unberührt, wenn ein Mangel mit Papier, Kunststoff oder Holz verbunden ist.

Platten, Bänder und anderes Holz, das entlang einer der Kanten oder Flächen profiliert, um den Zusammenbau zu erleichtern oder Konturen zu schaffen, wird in die Position 4409 eingereiht. Holz, profiliert, profiliert, gefalzt, abgeschrägt, gefalzt, v-verzinkt, geschlagen, geformt, abgerundet oder ähnlich geformt. Sie kann auch gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt sein und umfasst:

  • Holz und für Stifte gerundetes Holz
  • Schlagen und Formen, auch geformt, und andere geformte Platten
  • Streifen und Friese für Parkett, profiliert

Geformtes Holz, das durch Übertragen einer Form auf ein anderes Stück geformtes oder ungeformtes Holz aufgebaut wird, wird nicht in die Position 4409 eingereiht. Stattdessen wird sie in die Positionen 4418 oder 4421 eingereiht.

Bänder und Friese, die nicht über das Hobeln, Schleifen oder die Verfugung an den Enden hinaus bearbeitet wurden, werden ebenfalls nicht in die Position 4409 eingereiht. Stattdessen werden sie in die Positionen 4407 und 4408 eingereiht.

Folgende Waren werden ebenfalls nicht in die Position 4409 eingereiht:

  • Sperrholz oder furnierte Stäbe und Friese. Diese werden in die Position 4412 eingereiht.
  • Bänder aus Sperrholz oder furniertem Holz für Parkett. Diese werden in die Position 4412 eingereiht.
  • gehobelt oder anders bearbeitete Bretter, aufgemacht in Warenzusammenstellungen als Boxplatten. Diese werden in die Position 4415 eingereiht.
  • Holz, das an den Enden mortiert, gestanzt, dosiert oder ähnlich bearbeitet wurde. Auch Holz, das zu Platten wie Zimmermanns-, Tisch- und Parkettplatten zusammengesetzt ist. Diese werden alle in die Position 4418 eingereiht.
  • Platten, die aus Rassen aus grob gesägtem Holz bestehen, zum Transport oder zur späteren Bearbeitung mit Klebstoff verbunden sind. Diese werden in die Position 4421 eingereiht.
  • brondiertes oder mit Metallblättern versehenes Holz. Dies wird im Allgemeinen in die Position 4421 eingereiht.

Spanplatten, „oriented strand board“ -Platten und ähnliche Platten, Faserplatten

Spanplatten, „oriented strand board“ -Platten (OSB) und ähnliche Platten wie Waferboard werden in die Position 4410 eingereiht.

Spanplatten, gemeinhin als Spanplatten bezeichnet, sind Flacherzeugnisse, die in verschiedenen Größen durch Pressen oder Extrudieren hergestellt werden. Es wird in die Unterposition 4410 11 eingereiht und wird im Allgemeinen aus

  • Holzspäne oder -partikel aus der Reduktion von Rundholz
  • Holzrückstände
  • Bruchstücke aus Holz oder anderen holzigen Stoffen wie Bagasse, Bambus, Getreidestroh und Flachs

Diese Materialien werden durch einen Harz oder einen anderen organischen Bindemittel zur Bildung der Spanplatten agglomeriert.

Spanplatten sind in der Regel geschliffen und können mit einem oder mehreren Stoffen getränkt werden, um Abdichtung, Fäulnisbeständigkeit, Insektenangriffe, Feuer oder die Ausbreitung von Flammen, Chemikalien usw. zu gewährleisten. Extrudierte Spanplatten können Innenlöcher aufweisen, die von Ende zu Ende laufen.

Furnierte Spanplatten – mit oder ohne Bohrungen, die intern von Ende zu Ende laufen — werden nicht in die Position 4410 eingereiht. Stattdessen wird sie in die Position 4412 eingereiht.

OSB entwickelte sich aus Waferboard. OSB unterscheidet sich insofern von Waferboard, als die Holzfasern ausgerichtet und nicht zufällig platziert sind. Beide werden aus Litzen, Flocken oder Wafern hergestellt, die aus einem kleinen Durchmesser geschnitten sind, Rundholzstämme und unter Hitze und Druck mit einem exteriorischen Bindemittel verbunden sind. OSB wird in die Unterposition 4410 12 eingereiht.

Waferboard ist eine tragende Platte aus großen, dünnen Wafern aus Holz oder anderem holzigen Material. Die Wafer sehen wie Furnierteile und sind mit wasserdichtem Klebstoff beschichtet und unter Hitze und Druck miteinander verbunden. Waferboard wird in die Unterposition 4410 90 eingereiht.

Zu Position 4410 gehören auch

  • Spanplatten und ähnliche mit Kunststoff, Farbe, Papier, Spinnstoffen oder Metall überzogene Holzplatten
  • Spanplatten und laminierte Platten, bestehend aus mehreren Spanplatten, die auf einer oder beiden Flächen mit Faserplatten bedeckt sind
  • laminierte Platten, bestehend aus mehreren Spanplatten und mehreren Faserplatten, in beliebiger Reihenfolge zusammengesetzt

Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, die auf beiden Seiten Spanplatten enthalten, werden nicht in die Position 4410 eingereiht. Stattdessen werden sie in die Position 4418 eingereiht.

Faserplatten bestehen aus Holz und anderen holzigen Materialien und können mit Harz oder einem anderen organischen Stoff verbunden sein. Faserplatten können z. B. gebogen, gewellt oder perforiert sein und auf andere als quadratische oder rechteckige Formen zugeschnitten oder geformt werden. Es kann auch sein:

  • überzogen
  • Kante bearbeitet
  • mit Textilien, Kunststoffen, Farben, Papier oder Metall überzogen oder überzogen

Für Einreihungszwecke gilt Sandstreuanlagen nicht als mechanische Bearbeitung.

Faserplatten werden in Position 4411 eingereiht und können hohe, mittlere oder geringe Dichte aufweisen.

Faserplatten erhielten die Inlcuden des „trockenen Produktionsprozesses“, insbesondere mitteldichte Faserplatten (MDF), die in einem Verfahren hergestellt werden, bei dem den getrockneten Holzfasern zusätzliche thermosetzende Harze zugesetzt werden, um die Pressedauer zu unterstützen. Die Dichte liegt im Allgemeinen zwischen 0,45 g/cm³ und 1 g/cm³. Im unbearbeiteten Zustand hat er zwei glatte Oberflächen. Mitteldichte Faserplatten mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3 werden manchmal auch als „hochdichteFaserplatten (HDF)“ bezeichnet.

MDF wird je nach Dicke in die Unterpositionen 441112 bis 4411 14 eingereiht.

Faserplatten, die nach dem „Nass-Herstellungsverfahren“hergestellt werden (Hartplatten, Mittelplatten oder Softplatten) fallen ebenfalls unter diese Position (Unterpositionen 4411 92 bis 4411 94 je nach Dichte).

Die rohe Hartplatte hat eine glatte und eine raue Oberfläche. Es kann jedoch zwei glatte Oberflächen haben, die durch eine spezielle Oberflächenbehandlung entstehen.

Zu Position 4411 gehören auch Türverkleidungen aus Faserplatten mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm³, die gerippt und auf die Form und den Stil einer herkömmlichen Plattentür geformt werden.

Sperrholz, furniertes Holz und verdichtetes Holz

Sperrholz, furniertes Holz und ähnliche Waren aus Lagenholz werden in die Position 4412 eingereiht. Diese Erzeugnisse können z. B. gekrümmt, gewellt oder perforiert werden und auf andere als quadratische oder rechteckige Formen zugeschnitten oder geformt werden. Sie können auch

  • überzogen
  • Kante bearbeitet
  • mit Textilien, Kunststoffen, Farben, Papier oder Metall überzogen oder überzogen

Sperrholz aus Nadelholz weist häufig Mängel – oder Löcher – an der äußeren Lage auf, die während des Herstellungsprozesses mit Holzeinlagen oder Kunststofffüllverbindungen repariert wurden. Diese Stoffe gelten nicht als zusätzliche Stoffe und wirken sich nicht auf die Einreihung von Sperrholz in die Position 4412 aus.

Sperrholz kann nicht geschliffen oder durch Schleifen weiter zubereitet werden. Der Begriff „ungeschliffen“ umfasst „berührungsgeschliffen“, d. h. das Glätten von Unregelmäßigkeiten auf der äußeren Schicht, die durch Patchen, Stecken oder Füllen verursacht werden.

Zu den Warentypen, die in den KN-Code 4412 eingereiht werden, gehören:

  • Tischlerplatten
  • Laminierplatte
  • Trittbrett

Sie umfassen auch Folgendes:

  • Sperrholz oder furniertes Holz, das als Fußbodenplatten verwendet wird und manchmal als Parkett bezeichnet wird – diese Platten haben einen dünnen Furnier aus Holz, das an der Oberfläche befestigt ist, so dass sie wie Fußbodenplatten aus Parkettbändern aussehen können.
  • laminierte Holzplatten für Türen – sogenannte „Türrohlinge“ – mit Blockplattenkern. Die exponierten Kanten des Kerns können aus Holzstücken bestehen, die als „Lippings“ bezeichnet werden, und die Kanten können auch furniert werden. Diese Platten können weiter bearbeitet worden sein, z. B. durch Hinzufügen von Scharnieren oder anderen Türmöbeln.

Verdichtetes Holz wird in den KN-Code 4413 eingereiht. Sie kann in Form von Blöcken, Platten, Streifen und Profilen sein und ist am häufigsten Buche, Hornsteine, Robinium und Pappel.

Die Verdichtung kann gleichzeitig mit der Imprägnierung erfolgen, indem sehr dünne Holzbleche – in der Regel Buche – mit wärmefesten Kunststoffen unter hohem Druck bei hoher Temperatur geklebt werden, so dass das Holz tief getränkt und komprimiert und geklebt wird.

Rahmen, Werkzeuge und Küchenartikel

Holzrahmen für Gemälde, Fotografien, Spiegel und ähnliche Gegenstände werden in die Position 4414 eingereiht. Sie können jede Form oder Größe haben und entweder in einem Stück aus einem massiven Holzblock geschnitten oder aus Fenstern oder Formen hergestellt sein. Die Rahmen können auch aus eingelegtem Holz oder Marquetry bestehen und mit Rücken, Halterungen und Glattenglas versehen sein.

Werkzeuge, Werkzeugkörper, Werkzeuggriffe, Werkzeuggriffe, Pinsel und Griffe, Stiefel, Schuhstützen und Schuhbäume werden alle in die Position 4417 eingereiht. Hierher gehören auch Pinsel für Farben, Rasierbürstengriffe usw.

Die folgenden Holzprodukte werden nicht in die Position 4417 eingereiht.

  • Holz, das nur grob behauen oder gerundet für Werkzeuggriffe ist – diese werden in die Position 4404 eingereiht.
  • Holz, das nur in Blöcken oder in anderer Form zu Waren der Position 4417 gesägt, aber noch nicht auf der Stufe der Rohlinge geformt ist – sie werden in die Position 4407 eingereiht.
  • Griffe aus Holz für Tischmesser, Löffel und Gabeln – diese werden in die Position 4421 eingereiht.

Küchen— und Geschirr aus Holz wird in die Position 4419 eingereiht und umfasst nur funktionelle Artikel wie

  • Löffel
  • Gabeln
  • Salatserver
  • Platter, Schüsseln und Speisen
  • Walzstifte
  • Butterpatter
  • Pesteln
  • Tabletts
  • Brotplatten
  • Geschirrständer

Ziergegenstände und Möbel sind nicht erfasst. Auch Holzteile von Geschirr und anderen Artikeln für den Tisch- oder Küchengebrauch, die nicht ausschließlich aus Holz hergestellt werden, werden nicht in die Position 4412 eingereiht. Stattdessen werden sie in die Position 4421 eingereiht.

Kisten, Fässer, Kassetten und Holzverzierungen

Verpackungsmittel aus Holz, Kisten, Verschläge, Trommeln und ähnliche Behältnisse werden in die Position 4415 eingereiht. Diese Gegenstände können einfach zusammengehalten, miteinander verbunden oder auf andere Weise miteinander verbunden werden. Sie können mit Scharniere, Griffen, Befestigungen, Füßen oder Ecken versehen sein und mit einem Material wie Metall oder Papier ausgekleidet sein. Gebrauchte Behälter, die wieder verwendet werden können, werden ebenfalls in die Position 4415 eingereiht.

Folgende Positionen werden ebenfalls in die Position 4415 eingereiht:

  • Kabeltrommeln — es handelt sich um große, leere Fässer, die zum Halten und Transportieren von elektrischen, telefonischen und ähnlichen Kabeln verwendet werden und häufig einen Durchmesser von mehr als 1 Meter haben.
  • Ladeflächen — dabei handelt es sich um tragbare Plattformen, auf die eine Reihe von Waren geladen werden kann, wie Bahnsteige, Poststeige, Stoßkastenplattformen, Seitenschienen und Endbahnsteige.
  • Paletten — entweder Ladetafeln mit zwei Decks, die durch Träger getrennt sind, oder mit einem einzigen Deck, das für den Umgang mit Gabelstaplern oder Palettenhubwagen ausgelegt ist
  • Boxpaletten — diese haben mindestens drei senkrechte Seiten, die fest, abnehmbar oder zusammenklappbar sind und mit einer doppelt bedeckten Palette oder einer anderen Boxpalette gestapelt werden können.

Vollständige Warenzusammenstellungen aus Holzbrettern, die nicht zusammengesetzt sind und dazu bestimmt sind, zu Verpackungskisten, Kisten und anderen Behältnissen verarbeitet zu werden, werden in die Unterposition 4415 10 eingereiht. Diese Bretter können in einer einzigen Sendung gesägt, geschnitten oder geschält werden. Die Böden, Seiten, Deckel und Befestigungen können in einer Serie angeordnet sein.

Unvollständige Warenzusammenstellungen aus Holzbrettern, die dazu bestimmt sind, zu Verpackungskisten, Kisten und anderen Behältnissen verarbeitet zu werden, werden nicht in die Position 4415 eingereiht. Stattdessen werden sie in die Position 4421 eingereiht.

Fässer, Fässer, Fässer, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon – einschließlich Stöcke — werden in die Position 4416 eingereiht. Dazu gehören Fässer und Fässer mit einem Körper, der in der Mitte und zwei geschlossenen Enden schüttelt. Fässer und Kübel haben in der Regel ein geschlossenes Ende und können einen abnehmbaren Deckel haben.

Stäbe sind gehobelt, gebogene Planken, die an einem oder beiden Enden gekrümmt oder gefedert werden. Sie haben eine Rille, die als „Croze“ bezeichnet wird, um bei der Montage behilflich zu sein. Stäbe können

  • nur auf einer seiner Hauptflächen gesägt und nicht weiter zubereitet
  • auf mindestens einer seiner Hauptflächen zylindrisch gesägt und nicht weiter zubereitet

Neue Fässer oder Fässer, die zur Verwendung im Whisky-Handel eingeführt werden, werden manchmal für die Verwendung vorbereitet, indem den einzelnen Fässern einige Gallonen süßer Sherry-Gemische zugesetzt werden. Die Fässer werden dann mehrere Monate lang belassen und periodisch aufgerollt. Der Rückstand der Sherry-Mischung wird vor dem Versand entfernt.

Zierholz und Holzverzierungen werden in die Position 4420 eingereiht. Diese umfassen

  • Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie)
  • Kästen für Schmuck, Besteck und ähnliche Artikel
  • Schnupfdosen, kleine Kisten, die in Taschentaschen, Handtaschen oder auf der Person mitgeführt werden können, Schreibwaren, Nadelgehäuse, Tabakkonserven und Schachteln für Süßfleisch
  • Statuetten und andere Ziergegenstände
  • Holzmöbel, die nicht unter Kapitel 94 fallen, wie Beschichtungen oder Hutstöcke, Kleideraufhänger, Aschenbecher, Briefschalen für Bürozwecke, Pendel- und Tintenständer

Platten aus Hölzer mit Einlegearbeit und Hölzer mit Einlegearbeit werden in die Unterposition 4420 90 eingereiht. Marquetrie besteht im Allgemeinen aus dünnen Holzstücken – und möglicherweise aus anderen Materialien wie unedlem Metall, Schale und Elfenbein –, die als Dekoration auf einer Holzrückseite geklebt sind.

Bautischler- und Zimmermannsarbeiten und verschiedene Holzprodukte

Bautischler- und Zimmermannswaren werden in die Position 4418 eingereiht. Dazu gehören Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln und Schindeln.

Tischlerteile wie Türen, Fenster, Treppen sowie Tür- und Fensterrahmen. Teppiche“: Holzarbeiten wie Träger, Flure und Dächer, die für strukturelle Zwecke oder für Gerüste, Bogenstützen usw. verwendet werden. Dazu gehören auch montierte Schalungen für Betonarbeiten und Kleberschichtholz („glulam“).

Ein Kiesel ist in der Längsrichtung gesägtes Holz, das an einem Ende – dem Strich – und dem anderen Ende – der Spitze – dicker ist. Ein Schütteln ist Holz, das gespalten ist, um die natürliche Textur des Holzes sichtbar zu machen.

Massivholzplatten mit dicken Bohrkerzen werden in die Unterposition 4418 20 eingereiht, sofern sie „weiter bearbeitet wurden, so dass sie eindeutig nur zur Verwendung als Türen sowie deren Rahmen und Schwellen bestimmt sind. Sie könnten z. B. Aussparungen für Griffe, Schlösser und Scharniere haben, die in sie geschnitten sind. Rohplatten – manchmal auch als Vollkern-Türrohlinge bezeichnet – werden nicht in diese Unterposition eingereiht, auch wenn ihre Kanten furniert sind. Stattdessen werden sie in die Position 4412 eingereiht.

Zusammengesetzte Bodenplatten werden in die Unterposition 4418 73 oder 4418 79 eingereiht. Diese Platten bestehen aus einer „Verschleißschicht“ aus Blöcken, Streifen, Friese usw., die auf einer Unterlage aus einem geeigneten Material wie Holz, Spanplatten, Papier, Kunststoff und Kork zusammengesetzt sind. Platten für Mosaikböden sind vorgefertigte Platten, die aus mehreren separaten quadratischen oder rechteckigen Elementen bestehen. Dazu können Kabochone gehören, die unfassend und hochpoliert sind. Die Streifen sind nach einem bestimmten Muster wie Schnitt, Basketwebe und Herringknochen angeordnet.

Schalungen werden in die Unterposition 4418 40 eingereiht. Es wird für alle Arten von Betonarbeiten verwendet, z. B. für Fundamente, Wände, Böden, Pfeiler, Stützen, Stützen und Tunnelabschnitte. Schalungen werden im Allgemeinen aus harzhaltigen Becken und Balken hergestellt. Sperrholzplatten, die für Schalungen verwendet werden, sind nicht in diese Unterposition einzureihen, auch wenn sie auf einer oder beiden Seiten beschichtet sind und eindeutig als Betonschalung verwendet werden sollen. Stattdessen werden sie in die Position 4412 eingereiht.

Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen werden ebenfalls in die Unterposition 4418 90 eingereiht.

Verschiedene Holzprodukte werden in Position 4421 eingereiht und umfassen:

  • Waren aus Holz, durch Drehen oder auf andere Weise hergestellt
  • Stallungen wie Kaninchenhutchen, hen-coops, Bienenstöcke und Keime
  • Troughs, Theaterdekorationen, Spachtelbänke, Leitern, Stufen, Baumsteine, Etiketten für den Gartenbau, Zahnpicken, Zäunen, Rollläden, Gartenaufhänger, Ohren, Sohlen usw.
  • unvollständige Blattsätze, die nur Teile von Holzverpackungen sind, z. B. Deckel
  • Holzregale und -regale, die zusammengesetzt werden können oder nicht, sofern sie nicht als Möbel identifiziert werden können
  • Gartenzaunzäune aus Trellis, die quer hineinragen und dann ausgedehnt werden – bekannt als „Akordion-Einzäunung“
  • Skewers und Spitzen, die zur Aufmachung bestimmter Lebensmittel verwendet werden
  • Griffe aus Holz für Tischmesser, Löffel und Gabeln
  • Bänder aus Holz, die an einer Kante gezahnt oder geneigt sind, um Bücherspiele herzustellen
  • Rollenjalousien, die in Sets eingeführt werden, in der Regel bestehend aus einer holzförmigen Rolle, die am einen Ende mit einem Metallkappe und einer Feder versehen ist, einem Metalldeckel für das andere Ende, zwei Halterungen, einem Holzsplatz sowie einer Schiene und einem Gleis
  • Toilettensitze aus Faserplatten, die keine sichtbaren Körner haben und gewöhnlich mit Acrylfarbe beschichtet sind

Holzfußboden

Es gibt keinen einheitlichen Warencode, der alle Arten von Holzfußböden abdeckt. Stattdessen hängt die Einreihung davon ab, worum es besteht, in einigen Fällen, wie es hergestellt wird, und die Art des verwendeten Holzes – Massivholz, Holzfaserholz, Tropenholz, Kunststoff oder Holzlaminat usw.

Blätter aus geschnittenem oder geschältem – rotiertem Schnitt – Holz und Friese für Parkett werden in die Position 4407 eingereiht. Diese Art von Holz ist nicht vollständig zubereitet und verleiht nicht das fertige Aussehen des Parkettbodens. Es wurde nicht über das Hobeln, Schleifen oder die Verfugung an den Enden hinaus bearbeitet.

Holz, das entlang einer der Kanten oder Flächen profiliert, z. B. tongeformt oder profiliert, ist in die Position 4409 einzureihen.

Fußbodenbeläge mit einem Kern aus mitteldichter Faserplatten (mitteldichte Faserplatten), der vertont und gerippt ist („Schleusensystem“), und einer Oberfläche eines fotografischen Holzbilds auf Papier, das ein Parkett simuliert, das zu Schutzzwecken ein Melaminharz (Lack) aufweist und auf einem Sockel aus imprägniertem Papier besteht, wird in die Position 4411 eingereiht.

Stäbe aus Sperrholz oder furniertem Holz für Parkett – die entlang einer ihrer Kanten oder Flächen profiliert sein können oder nicht – gehören zu Position 4412. Hierher gehören auch Sperrholzplatten oder furnierte Platten, die als Fußbodenplatten verwendet werden und mit einem dünnen Furnier aus Holz versehen sind, das an der Oberfläche befestigt ist, so dass sie wie Fußbodenplatten aus Parkettbändern aussehen. Diese können entlang einer ihrer Kanten oder Flächen durchgehend geformt sein.

Parkettstreifen, die zu Platten oder Fliesen zusammengesetzt werden, werden in die Position 4418 eingereiht.

Nicht zusammengesetzte Bänder und Friese für Parkett, bestehend aus schmalen Plattenstücken, die entlang einer ihrer Kanten oder Flächen profiliert sind, werden in die Position 4409 eingereiht.

Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen und zusammengesetzte Parkettplatten oder -fliesen – einschließlich solcher, die aus Parkettbändern bestehen, die auf einem Träger aus einer oder mehreren Holzschichten zusammengesetzt sind – werden in die Position 4418 eingereiht.

Eigenschaften des Holzfußbodens

Festes und furniertes Holz kann geschliffen und mit zunehmendem Alter gereift werden. Die Qualität wird durch die Anzahl sichtbarer Knoten, Farbschwankungen und sonstigen Kennzeichnungen im Holz bestimmt. „Prime“ -Sorten mit wenigen oder geringfügigen Knoten und Varianten sind teurer und weniger rustisch zu sehen als solche ohne einheitliches Erscheinungsbild.

Viele Massivholzböden werden werkseitig fertiggestellt, d. h. sie wurden vor der Lieferung geschliffen und versiegelt.

Furnierte Böden sind alle Fabrikferne und – da es sich um eine Kombination aus Hartholz und Weichholzschichten handelt – im Allgemeinen stabiler als Massivholz und sind seltener geeignet, Lücken zwischen den Platten zu entwickeln.

Platten und Stäbe aus Holzfußböden sind mit einer Zunge und Rillen versehen, um Dürren zu beseitigen. Dies macht sie stärker und leichter zu passen, im Gegensatz zum älteren Stil, quadratische Planken oder Blöcke.

Originalharzwälder wie Eiche und Elm ermöglichen kostengünstigere Weichholzalternativen wie Kiefer.

Glossar der Begriffe „Holzfußböden“

Einige der in diesem Leitfaden und im Zolltarif verwendeten Begriffe „Holzfußböden“ sind nachstehend aufgeführt und erläutert.

  • Korbmuster — Montage von Fingern, Blöcken oder Streifen, die am Rand angebracht sind, zu einem Quadrat, dessen Seitenlänge mit dem Finger, Block oder Streifen identisch ist
  • Ziegelmuster — Parkett, das aus Teilen gleicher Länge und Breite besteht, wobei die Endfuge in der Mitte des zusammengesetzten Elements liegt
  • Technisch hergestelltes Holz — Schichten aus gemeinsam verdichtetem Hartholz, wie Massivholz. Es kann nach der Verlegung geschliffen und renoviert werden.
  • Französischer Fußboden — Fußböden, bestehend aus Stücken mit beliebiger Länge und einer Reihe von Breiten, die parallel angeordnet sind
  • Herringknochen — Parkett, das aus Teilen gleicher Größe besteht, wobei die Enden rechtwinklig zueinander in einem Winkel von 45° zur Richtung der Wände oder Streifen geschnitten sind
  • Ungarisches Muster — Parkett, das aus Teilen gleicher Größe besteht, wobei die Enden in einem Winkel von 45° und 60° geschnitten sind und im rechten Winkel oder in einem Winkel von 120° verlegt werden und parallele Muster bilden
  • Laminiert — Lagenholz sollte nicht mit laminiertem Kunststoff oder Papier verwechselt werden. Einige moderne laminierte Bodenbeläge verwenden eine fotografische Darstellung von Holz auf Kunststoff oder Papier, die auf hochdichte Faserplatten oder ein ähnliches Produkt aufgebracht wird. Diese Art von Laminat ist nicht alt und kann in der Regel nicht geschliffen und wie Massivholz renoviert werden.
  • Mehrschicht-Bodenbeläge – Holzfußböden mit einer Deckschicht von mindestens 2,5 mm vor der Installation
  • Parkett — Holzfußböden mit einer Dicke der Deckschicht von mindestens 2,5 mm vor der Installation
  • Parketttafel — vormontierte Legeeinheit aus Parkettstücken
  • Planken — das ist in verschiedenen Breiten erhältlich, entweder mit Zunge und Rillen in Längen oder als quadratische Planken, die einfach gegeneinander stürzen
  • Parkett aus Massivholz — gleichmäßige steinähnliche Blöcke – in der Regel Eiche – in einem Herringknochen, Ziegel, Leiter oder Korbformation gelegt
  • Massivholzparkett — Auffüllen verschiedener farbloser Hartholzprofile zur Schaffung eines dekorativen Patternings. Diese Art von Boden kann sich in der Regel an das Gebäude anschließen, in dem sie gelegt werden soll, da der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes variieren kann. Dies führt zu Expansion und Kontraktion, sodass das Holz Zeit braucht, um sich zu stabilisieren.
  • Bandmuster — Parkett, bestehend aus einer Einheit aus gleicher Breite, jedoch zufälligen Längenstreifen
  • Furnier — eine einzige dünne oder feine Schicht aus Holz, das auf einer gefertigten Basis geklebt wurde. Furnierböden sind in der Regel „schwimmend“, d. h. sie sind nicht an einem Untergeschoss befestigt. Sie liegen auf einem Schaum- oder Korkuntergrund und müssen eine ebene, gleichmäßige Oberfläche darunter haben.
  • Holzblock — Böden aus kleinen Holzstreifen oder -blöcken, rund drei Zoll breit und neun Zoll lang, aus Herringknochen, Basketwebe und anderen geometrischen Mustern
  • Holzlaminat — enthält dünne Holzschichten, die auf eine gefertigte Basis geklebt sind
  • Holzbänder — in langen Längen mit einer Breite von 10 cm oder mehr
  • Holzstreifen — Platten sind kleiner und kürzer als die Planken und haben bis zu drei Holzbänder pro Karton.
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