Begriff im Glossar:

Aktive Veredelung

Bestimmung, wonach eingeführte Rohstoffe oder Halbfertigerzeugnisse von Gemeinschaftsherstellern für die Wiederausfuhr innerhalb der Gemeinschaft verarbeitet werden können, ohne dass die Hersteller Zölle und Mehrwertsteuer auf die verwendeten Waren entrichten müssen.

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