Begriff im Glossar:

Erklärung auf der Rechnung

Die Erklärung auf der Rechnung (auch Ursprungserklärung genannt) wird vom Ausführer über den Ursprung einer Ware auf der Grundlage bestimmter Handelspapiere ausgefüllt. Mit dieser Erklärung soll im Rahmen einer bestimmten Präferenzhandelsregelung nachgewiesen werden, dass das Erzeugnis seinen Ursprung in einem bestimmten Land hat. Die Bezeichnung des Dokuments ist je nach Präferenzhandelsregelung unterschiedlich.

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